Department of Psychology

Informationen für Lehrende am Psychologischen Institut (PI)

Hier finden Sie einen Überblick über häufig gestellte Fragen zur Lehre am PI, Informationen zu Ansprechpartner*innen und Zuständigkeiten sowie mögliche Antworten auf Anfragen von Studierenden.

Nützliche Direktlinks zu wichtigen Fragen rund um Lehre und Studium:

A

Ansprechpersonen für alle Fragen zum Thema Studium und Lehre

Studienbüro
Raum 4.432
E-Mail: studienberatungspam prevention@psycho.uni-tuebingen.de

Dr. Petra Augurzky
Tel.: 07071 – 29-75626
Mirjam Groß
Tel.: 07071 – 29-74581

Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Thema Personal und Finanzen

Andrea Kirstein
Fachbereichsverwaltung
E-Mail: direktor.psychologie@uni-tuebingen.de
Tel.: 07071 – 29 – 72412

Schleichstraße 4, Raum 4.519


Zuständigkeiten:

  • Personaleinstellungen und -weiterbeschäftigungen
  • Lehraufstockungen
  • Abrechnung vergüteter Lehraufträge
  • Personalverwaltung (Urlaub, Krankheit, etc.)
  • Finanzverwaltung des Fachbereichs

Ansprechpartnerin im Prüfungsamt

Nicole Grauer
Prüfungsverwaltung im B.Sc. und Master Psychologie

Keplerstr. 2, Raum 088
E-Mail: pruefungsamt.psychologie2@uni-tuebingen.de
Tel.:     07071 29 75091


siehe auch Noten, Notenlisten, Prüfungsanmeldung, Klausuren

Abschlussarbeit

siehe Masterarbeit oder  Bachelorarbeit  und Anmeldung zu Abschlussarbeiten

Absolventenfeier

Die Absolventenfeier für die Master-Absolvent*innen findet i. d. R. jährlich am ersten Freitag im Februar statt. Die Absolventen werden bei erfolgreichem Abschluss persönlich hierzu eingeladen. Viele Studierende sind zum Zeitpunkt der offiziellen Einladung jedoch oft nicht mehr unter den hinterlegten E-Mail-Adressen und Postanschriften erreichbar. Um die Erreichbarkeit zu gewährleisten, sollten die Absolventen noch während des Master-Studiums Ihre persönlichen Kontakt-Daten über ein über die Webseite des Instituts abrufbares Formular zur Verfügung stellen. Sie können als Lehrende die Organisation unterstützen, indem Sie auch in den Lehrveranstaltungen des Master-Studiums frühzeitig für die Veranstaltung werben.

alma

Für alma können Sie einen Dozentenzugang beantragen, falls Sie über einen Uni-Login verfügen (E-Mail-Adresse der Universität Tübingen, z.B. Vorname.Nachname@uni-tuebingen.de oder zugehörige Subdomains). Beantragt wird der Zugang über das Studienbüro.

Bei Veranstaltungen mit Wahlmöglichkeiten, wie z.B. in den Modulen PSYVERT (Vertiefung Grundlagen) und PSYWAHL (Wahlbereich) sollten Sie unbedingt vor Beginn der  Belegungsfrist eine Kursbeschreibung einstellen, damit die Studierenden eine inhaltliche Orientierung bei der Auswahl der Lehrveranstaltung haben.
Veranstaltungen können Sie nicht selbst anlegen und auch keine Grunddaten verändern wie Titel, Zeit, Räume etc. Um dem Studienbüro die Arbeit zu erleichtern, bitten wir darum, bei der Rückmeldung der Lehre verbindliche Angaben zu Terminen und Titel zu machen.

 

Anerkennung von Studienleistungen

Die Anerkennung von Studienleistungen, die an anderen Universitäten oder im Ausland erbracht wurden, erfolgt durch die jeweiligen Modulverantwortlichen. Bitte verweisen Sie bei Anfragen von Studierenden auf die entsprechenden Ansprechpartner*innen der zuständigen Arbeitsbereiche.

Anmeldung von Abschlussarbeiten

Studierende können die Bachelor- oder Master-Arbeit zu jedem ersten des Monats über das Formular auf den Downloadseiten des Prüfungsamts anmelden. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt vier Monate und für die Masterarbeit sechs Monate.
Siehe auch Bachelorarbeit und Masterarbeit

Anwesenheitspflicht

Für Vorlesungen gibt es keine Anwesenheitspflicht. In Seminaren und Praktika legt der Dozent bzw. der/die Modulverantwortliche fest, wie oft eine Veranstaltung versäumt werden kann, um die Veranstaltung als bestanden zu werten. Die Kriterien müssen für die Studierenden zu Beginn der Veranstaltung eindeutig definiert und transparent gemacht werden.

Auslandssemester

Studierende des Bachelor-Studiengangs Psychologie können anstelle ihres verpflichtenden  Berufspraktikums auch ein Auslandssemester absolvieren. Der Ansprechpartner hierfür ist die/der Beauftragte des Fachbereichs für das Auslandsstudium (aktuell: Jun.-Prof. Dr. David Dignath).

Austauschstudierende

Austauschstudierende im Fach Psychologie dürfen grundsätzlich auch ohne Voranmeldung an Seminaren, Praktika und Vorlesungen teilnehmen, sofern Plätze vorhanden sind.

Für die Übermittlung von Noten gibt es ab dem WiSe 22/23 ein neues Verfahren: Es werden keine Scheine mehr benötigt, sondern die Noteneintragung erfolgt für die meisten Austauschstudierenden direkt durch die Dozierenden in alma (sofern sich die Austauschstudierenden korrekt für die Prüfung angemeldet haben) oder, falls die Prüfungsanmeldung vergessen wurde oder nicht geklappt hat, per Email an das Prüfungsamt, exchange-examsspam prevention@uni-tubeingen.de.

Eine Übermittlung der Leistungen von Austauschstudierenden ans Prüfungsamt ist also nicht nötig.

Dabei sind Austauschstudierende zu unterscheiden von ausländischen Studierenden, die regulär im Fach Psychologie eingeschrieben sind. Bei Anfragen von Austauschstudierenden anderer Fächer sollte unbedingt Rücksprache mit dem Studienbüro gehalten werden, um die Möglichkeit einer Teilnahme zu überprüfen
( siehe auch fachfremde Studierende).

 

B

Bachelorarbeit

Für Bachelorarbeiten, die im Sommersemester betreut werden, gibt es ein zentrales Vergabe-Verfahren, um den Arbeitsaufwand zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen einigermaßen zu verteilen. Die möglichen Themengebiete werden den Studierenden im 4. Semester online zur Verfügung gestellt und die Zuordnung zu den Arbeitsbereichen erfolgt dann nach Prioritäten der Studierenden. Sie können auch persönliche Vorabsprachen treffen. Wir bitten dann darum, uns dies rechtzeitig mitzuteilen, damit wir die jeweiligen Studierenden im zentralen Vergabeverfahren nicht mehr berücksichtigen.
( siehe auch Anmeldung von Abschlussarbeiten)
Für Bachelor-Arbeiten brauchen die Studierenden nur einen Gutachter, der jedoch prüfungsberechtigt sein muss. Die Bachelor-Arbeit wird in einfacher Ausfertigung inkl. Daten-CD innerhalb der Frist beim Prüfungsamt eingereicht (PO 2013 und PO 2018). Für die PO 2021 gilt, dass die Bachelorarbeit in zwei gebundenen Exemplaren beim zuständigen Prüfungsausschuss und zusätzlich dort in einem vom zuständigen Prüfungsausschuss festgelegten Dateiformat einzureichen ist. Die Bewertung der Bachelorarbeit sollte nach Abgabe innerhalb von vier Wochen erfolgen.

Belegungsfristen

Unter der Kategorie „Belegungsfrist“ ist der Zeitraum angegeben, in dem die Studierenden eine Veranstaltung „belegen“, d.h. heißt ihren Teilnahmewunsch anmelden können. Eine Belegung außerhalb dieser Fristen ist nicht möglich.
Siehe auch alma

C

Corona-Regelungen

Informationen zu den Corona-Regelungen finden Sie hier.

D

Deutschkenntnisse

Ausländische Studierende, die als reguläre Studierende eingeschrieben sind, müssen vor ihrer Immatrikulation ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Austauschstudierende dagegen müssen nicht zwingend über Deutschkenntnisse verfügen. Ihnen kann man anbieten, die Lehrveranstaltung in englischer Sprache zu halten und/oder die Prüfungs- und Studienleistungen in englischer Sprache zu erbringen.

E

ECTS-Punkte

siehe Leistungspunkte

Erasmus-Studierende

siehe Austauschstudierende

Evaluation

Jedes Semester beschließt die Studienkommission, welche Veranstaltungen evaluiert werden sollen. Die Dozenten werden entsprechend benachrichtigt. Man kann seine Lehrveranstaltung jedoch auch auf eigenen Wunsch evaluieren lassen. Bitte informieren Sie in diesem Fall das Studienbüro zu Beginn des Semesters oder nach entsprechendem Aufruf via Rundmail. Die Rundmail, die vor Beginn des Evaluationszeitraums an alle Lehrenden des jeweiligen Semesters verschickt wird, enthält ein Dokument mit allen wichtigen Informationen zum aktuellen Evaluationszeitraum.

F

Fachfremde Studierende

Studierende anderer Fächer dürfen grundsätzlich nicht an Veranstaltungen des Fachbereichs Psychologie teilnehmen und auch nach Absprache keine „Scheine“ oder sonstige Bescheinigungen über die Teilnahme erhalten.
siehe auch Scheine und  Teilnahmebescheinigungen

I

K

Klausuren

siehe Prüfungsleistungen

L

Lehrangebot

Das Lehrangebot des Fachbereichs besteht aus Pflichtveranstaltungen und Wahlveranstaltungen.
Bis spätestens 31.05. d. J. muss das Lehrangebot für das folgende Wintersemester über die einzelnen Arbeitsbereiche an das Studienbüro gemeldet werden. Nachmeldungen und Änderungen sind im Ausnahmefall bis zum 30.06. d. J. möglich.
Bis spätestens 15.11. d. J. muss das Lehrangebot für das folgende Sommersemester über die einzelnen Arbeitsbereiche an das Studienbüro gemeldet werden. Nachmeldungen und Änderungen sind im Ausnahmefall bis zum 31.01. d. J. möglich.
Bitte sprechen Sie rechtzeitig die geplante Lehre in Ihren Abteilungen ab, um unnötige Doppelungen und fehlende Rückmeldung zu vermeiden. Es ist hilfreich, pro Arbeitsbereich eine*n Lehrende*n festzulegen, der sich um die Rückmeldung an das Studienbüro kümmert.
Die Angaben sollten zu den genannten Stichterminen bereits Titel, Wunschtermin; Name der Lehrperson und ggf. Anzahl der Leistungspunkte und angestrebter Teilnehmerzahl (nur bei Wahlveranstaltungen) enthalten. Dozent*innnen mit alma-Zugang können und sollen nach Freigabe des Vorlesungsverzeichnisses selbst eine Kursbeschreibung einfügen.
 

Leistungspunkte

Leistungspunkte (LP, oder auch CP, credit points oder ECTS-Punkte) spiegeln den studentischen Arbeitsaufwand eines Studierenden wider. Dabei gilt die Regel 30 Stunden Arbeitsaufwand = 1 LP. Alle Studierenden einer Lehrveranstaltung erhalten grundsätzlich gleich viele Punkte. Wenn ein/e Studierende/r aufgrund des Wechsels der PO mehr oder weniger Punkte benötigt, ist die zu erbringende Leitung entsprechend zu definieren, so dass die erbrachten Leistungen auch den vergebenen Punkten entsprechen. Wie viele Punkte für Ihre Veranstaltung vergeben werden, können Sie auch dem  Modulhandbuch oder dem Eintrag in  alma entnehmen.

Der Unterschied zwischen Seminar und Forschungsseminar besteht aus dem Umfang des Selbststudium-Anteils der Studierenden, also der zu erbringenden Studienleistung.
Dabei gilt folgende Definition:

  • Seminar (3 LP): Präsenzzeit: 1 LP (2 SWS); Selbststudium 2 LP
  • Forschungsseminar (6 LP): Präsenzzeit: 1 LP (2 SWS); Selbststudium: 5 LP
  • Projektarbeit (9 LP): Präsenzzeit: 3 LP (6 SWS); Selbststudium: 6 LP

M

Masterarbeit

Für Master-Arbeiten brauchen die Studierenden zwei prüfungsberechtigte Gutachter. Es sind zwei gedruckte Exemplare inklusive Daten-CDs beim Prüfungsamt einzureichen. Die Begutachtung sollte nach Abgabe innerhalb einer Frist von 4 Wochen erfolgen. Die Masterarbeit sollte in dem Arbeitsbereich geschrieben werden, in dem auch das Modul „Spezifische Forschungsvertiefung (M4) des Masterstudiengangs belegt wurde. Bitte machen Sie die Studierenden auch auf die  Absolventenfeier aufmerksam.

Modulhandbuch

Das Modulhandbuch gibt Auskunft über die modulare Einordnung jeder Lehrveranstaltung, die zu vergebenden Leistungspunkte ( siehe auch Leistungspunkte) sowie die erwarteten Studien- und Prüfungsleistungen etc. Die aktuellste Version ist stets auch auf den  Webseiten des PI zu finden.

 

 

Modulnoten

Die meisten Module bestehen aus mehreren Lehrveranstaltungen. Modulnoten bilden dann das nach Leistungspunkten gewichtete Mittel dieser einzelnen Teilleistungen. Die Modulnote wird bei der Verbuchung im Prüfungsamt automatisch ermittelt. Bitte rechnen Sie diese nicht selbst aus, sondern vergeben Sie stets nur Noten aus dem unter  Noten dargestellten Notenspektrum.

N

Nachteilausgleich

Manche Studierenden bekommen auf Antrag vom  Prüfungsausschuss einen sog. Nachteilsausgleich gewährt, falls Krankheit oder familiäre Verpflichtungen einen regulären Studienverlauf behindern oder einschränken. Wenn Studierende eine solche offizielle Bescheinigung vorlegen, so sind die darin genannten Maßnahmen zu befolgen (z. B. eine längere Klausurdauer, eine bevorzugte Zulassung zu Seminaren oder eine Entbindung von der  Anwesenheitspflicht.)

Noten

Die Noten für  Prüfungsleistungen sind aus dem folgenden Spektrum zu vergeben: 1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0 und 5,0 (nicht bestanden). Die Noten 4,3; 4,7 und 6,0 gibt es nicht. Die Noten werden nach der Vergabe in Form von Excel-Listen, für die es auch eine Vorlage* gibt, an die zuständige Person im  Prüfungsamt gesendet. Das Studienbüro kann keine Noten und Leistungspunkte verbuchen. 
Siehe auch  Modulnoten.

*Das Excel-Notentemplate können Sie sich auf alma selbst herunterladen:
1. Bei Alma einloggen
2. "Lehrorganisation" anklicken
3. "Meine Veranstaltungen und Prüfungen" anklicken
4. Passendes Semester auswählen (z.B. Sommersemester 2021)
5. Rechts neben der betreffenden Veranstaltung gibt es ein Icon mit einer Art Notizblock, wenn man mit der Maus darüber fährt steht da "Noten ansehen" -> dieses Icon anklicken
6. Ganz unten auf der Seite gibt es das Feld "Import/Export" und dort "Excel-Export" -> Da drauf klicken und Excel Tabelle herunterladen

In dieser Excel-Tabelle bitte nur die Noten eintragen und ansonsten nichts ändern, und dann an Frau Grauer vom Prüfungsamt schicken.

Wenn Sie diese Excel-Tabelle an das Prüfungsamt schicken, nennen Sie im Email-Text bitte auch noch das Prüfungsdatum, da das in der alma-generierten Tabelle leider nicht erscheint!

P

Plagiat

Bei Verstößen gegen die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis kann unverzüglich die Note 5,0 vergeben werden. Des Weiteren kann der/die Studierende von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Bei schriftlichen Prüfungsleistungen ist von den Studierenden zudem eine Selbstständigkeitserklärung einzureichen. Den geforderten Wortlaut hierzu finden Sie hier.

Prüfungsamt

Das Prüfungsamt ist für die Verwaltung der Prüfungsleistungen auf Sachbearbeiter-Ebene verantwortlich. Hier erfolgt die Verbuchung der Noten und die Ausstellung von Dokumenten. Das Prüfungsamt ist nicht für die Studienfachberatung oder die Beratung von Lehrenden zuständig.
Link zur Seite des Prüfungsamtes

Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen unterscheiden sich dadurch von Studienleistungen, dass sie benotet werden. Innerhalb einer Lehrveranstaltung sollte es nur eine Prüfungsleistung geben. Diese lässt sich aber auch durch die Vergabe einer Gesamtnote für mehrere Studienleistungen ersetzen. Die Anforderungen und die Kriterien für die Benotung sollten zu Veranstaltungsbeginn transparent dargestellt werden.

Hinweis zur Bearbeitungszeit von Prüfungsleistungen

Klausuren sollten in der Regel innerhalb von 6 Wochen korrigiert werden. Wenn Klausurnoten 6 Wochen nach dem jeweiligen Klausurtermin noch nicht bekannt gegeben wurden, haben die Studierenden die Möglichkeit die Dozierenden diesbezüglich zu kontaktieren. Sollte sich die Bearbeitungszeit weiterhin verzögern, können die Studierenden das Studienbüro informieren, bei welcher Klausur das Ergebnis noch aussteht. Das Studienbüro wird dann den/die (ggfs. stellv.) Studiendekan/in informieren. Bitte versuchen Sie insbesondere für die Vorlesungsklausuren eine Benotung innerhalb der 6 Wochen zu ermöglichen!

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung schreibt vor, wie das Studium strukturiert ist und welche Kriterien es für die Bewertung von Studierendenleistungen gibt. Sie ist im Zweifelsfall die Bezugsquelle für die Klärung von prüfungsrechtlichen Angelegenheiten. Derzeit gibt es am Institut verschiedene gültige Prüfungsordnungen (PO 2013, PO 2018, PO 2021).
Die entsprechenden Unterlagen finden Sie hier.

R

Raumbelegung am PI

Die Räume für die regulären Lehrveranstaltungen während der Vorlesungszeit werden vom Studienbüro zentral vergeben. Individuelle Wünsche können hier leider nicht berücksichtigt werden. Die Vergabe erfolgt endgültig erst zu Beginn des Semesters nach Ablauf der Belegungsfristen, wenn absehbar ist, wie viele Teilnehmende die Veranstaltungen haben werden. Ihre Raumzuteilung finden Sie dann im Eintrag zu Ihrer Veranstaltung in alma. Weitere Belegungen (z.B. für Einzeltermine) fragen Sie bitte immer beim Studienbüro an.

Kontakt: studienberatungspam prevention@psycho.uni-tuebingen.de

S

Scheine

Die klassischen „Scheine“ gibt es am PI nicht mehr. Alle Studien- und Prüfungsleistungen werden digital durch das  Prüfungsamt verbucht und im  Transcript of Records abgebildet. Sollten Studierende eine Bescheinigung oder einen Schein benötigen, weisen Sie sie bitte darauf hin. Sog. „Sitzscheine“, d.h. die bestätigte Teilnahme an Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich nicht möglich. 

SONA

Seit dem Sommersemester 2022 werden alle Studien, die am Fachbereich Psychologie mit Versuchspersonenstunden vergütet werden, über das Versuchsverwaltungs-System Sona Systems abgewickelt.

Psychologie- und Kognitionswissenschaft-Studierende können in Sona Systems alle angebotenen Studien einsehen und sich für diese anmelden. Nach der erfolgreichen Teilnahme werden die verdienten Versuchspersonenstunden im System verbucht.

Spitzensportler*innen

Spitzensportler*innen können ebenso wie Studierende mit Nachteilsausgleich bevorzugt zu Lehrveranstaltungen zugelassen werden (siehe auch  Zulassung zu Lehrveranstaltungen). Studierende, die zu dieser Gruppe gehören, benötigen keinen gesonderten Nachweis, sondern gelten als Spitzensportler*innen, wenn sie hier aufgeführt sind.

Studienbüro

siehe Ansprechpersonen für Studium und Lehre

Studienleistungen

Studienleistungen sind zu unterscheiden von  Prüfungsleistungen. Studienleistungen sind in der Regel unbenotet. Dies kann die aktive Mitarbeit im Seminar sein, aber auch eine mündliche Leistung wie ein Referat oder eine Präsentation. Sobald hierfür eine Note vergeben wird, handelt es sich um eine Prüfungsleistung.

Studierende anderer Fächer

siehe Fachfremde Studierende

Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung

siehe Nachteilsausgleich

Studierende mit Familienaufgaben

siehe Nachteilsausgleich

T

Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmescheine (sog. „Sitzscheine“) werden am Fachbereich Psychologie grundsätzlich nicht vergeben.

Transcript of Records (ToR)

Das Transcript of Records dient als Nachweis erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen. Es ersetzt den früheren „Schein“. Die Studierenden können sich bei Bedarf im Laufe ihres Studiums jederzeit ein ToR vom Prüfungsamt oder vom Studienbüro beglaubigen lassen.
Besondere Regelungen für internationale Austauschstudierende siehe  Austauschstudierende

U

Urlaubssemester

Während eines Urlaubssemesters dürfen Studierende normalerweise keine Veranstaltungen besuchen und keine Prüfungsleistungen erbringen. Eine Ausnahme stellen Studierende dar, die aufgrund von Familienaufgaben beurlaubt sind (Schwangerschaft, Elternzeit, Pflege von Angehörigen).

V

Versuchspersonenscheine

Im Bachelor-Studiengang müssen die Studierenden im Laufe der ersten beiden Fachsemester 30 Versuchspersonenstunden erbringen. Versuchsleiter kann nur ein Institutsangehöriger sein. Ein Ableisten der Versuchspersonenstunden an anderen Einrichtungen ist nicht möglich. Die VP-Scheine werden im Studienbüro gesiegelt und liegen danach für die Studierenden zur Abholung in der Institutsbibliothek bereit.

W

Webseiten des PI

Eine wichtige Informationsquelle sind die Webseiten des PI. Unter www.pi.uni-tuebingen.de/studium können sich Studierende und Lehrende des Instituts jederzeit über aktuelle Themen am Fachbereich informieren und wichtige Formulare und Dokumente herunterladen. Hier finden Sie u.a. die Modulhandbücher, die Prüfungsordnungen und Merkblätter in der jeweils aktuellsten Version. Bitte verweisen Sie Studierende bei Fragen auch auf die stets aktuell gehaltenen FAQs.

Z

Zeugnisse

Ein Abschlusszeugnis erhalten Studierende erst, wenn alle Daten (Gutachten der Abschlussarbeit, deren Benotung sowie alle anderen studienbegleitenden Leistungen) dem  Prüfungsamt vorliegen. Das Zeugnis kann nur durch das Prüfungsamt ausgestellt werden. Wenn Studierende für ihre Master-Bewerbung oder andere Bewerbungen eine vorläufige Abschlussnote benötigen, so kann diese durch das Prüfungsamt bescheinigt werden. Siehe auch Transcript of Records
Das Studienbüro kann keine vorläufigen Abschlussnoten bescheinigen.

Zulassung zu Lehrveranstaltungen

Während und nach Ablauf der  Belegungsfrist für das folgende Semester haben das Studienbüro und die Lehrenden die Möglichkeit, Studierende mit  Nachteilsausgleich sowie Spitzensportler*innen manuell zu Veranstaltungen zuzulassen. Nach der automatischen Zuteilung können die Lehrenden mit eigenem Dozentenzugang zu alma Stornierungen für Studierende vornehmen, Studierende manuell hinzufügen und auf Tauschwünsche reagieren.
Wichtig: Das Studienbüro und das Prüfungsamt sind nicht für die Pflege der Anmeldelisten zuständig!