Studienplatzbewerbung
Wichtige Informationen zum Psychologiestudium und zukünftige Ausbildung in Psychotherapie
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zum 01.09.2020 gliedert sich die universitäre Ausbildung in Psychotherapie zukünftig in ein 3-jähriges polyvalentes Bachelorstudium Psychologie gefolgt von einem 2-jährigen Masterstudium Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. Das Masterstudium schließt mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung und der Erteilung der Approbation (Erlaubnis zur Behandlung) ab.
Studierende, die ein Studium zum WiSe 2020/21 neu beginnen, können nur noch über Bachelor- und Masterstudiengänge zur Approbation gelangen, welche die Erfordernisse der Approbationsordnung vom 04.03.2020 erfüllen.
Wie an den übrigen Psychologischen Instituten in Baden-Württemberg ist auch in Tübingen geplant, erstmalig zum Wintersemester 2021/22 einen polyvalenten Bachelorstudiengang Psychologie anzubieten, der den Regelungen der Approbationsordnung entspricht.
Wichtig: Der aktuelle Tübinger Bachelorstudiengang Psychologie erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben für die zukünftige Psychotherapeutenausbildung. Studierende, welche das Bachelorstudium Psychologie im Wintersemester 2020/21 in Tübingen aufnehmen und ggf. hier abschließen, werden also keinen Zugang zu dem neuen Psychotherapie-Masterstudiengang haben. Damit ist eine Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ausgeschlossen.
Wir setzen uns derzeit für eine Übergangsregelung ein, um zumindest für einen Teil der Studierenden einen Wechsel in den neuen polyvalenten Bachelorstudiengang Psychologie im Wintersemester 2021/22 (d.h. zum 3. Fachsemester) zu ermöglichen. Diese Option kann aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich zugesichert werden.
Über weitere Entwicklungen hinsichtlich des zukünftigen Bachelor-Studiengangs informieren wir Sie auf dieser Webseite.
Informationen zur Psychotherapie-Reform und dem zukünftigen Bachelor- Studiengang finden Sie hier: Bundesgesundheitsministerium bzw. DGPs .
(Stand: 17.06.2020)
Bachelorstudiengang Psychologie
Seit WS 18/19 wird ein 6-semestriger Bachelor-Studiengang Psychologie angeboten. Der 8-semestrige Bachelor-Studiengang im Fach Psychologie wurde mit Beschluss der Senatskommission vom 21.11.2016 geschlossen und zum WS 16/17 letztmalig angeboten.
Zulassungsvoraussetzungen Bachelorstudiengang
- Deutsche Hochschulreife oder vergleichbarer internationaler Abschluss
- freiwilliger Nachweis über die Teilnahme am kostenlosen Studienorientierungstest (Online Self Assessment - OSA Psych).
- Zulassungsbeschränkt für alle Fachsemester.
Auf der Webseite der Universität finden Sie alle nötigen Informationen. Formale Fragen zur Bewerbung und Zulassung richten Sie bitte an das Studierendensekretariat.
Bewerbungsprozess
- Bewerbungen sind einmal jährlich zum Wintersemester möglich.
- Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15. Juli des laufenden Jahres.
- Studienplätze werden im DoSV-Verfahren vergeben
- weitere Informationen zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber finden Sie in der aktuell gültigen Auswahlsatzung.
Masterstudiengang Psychologie
Der Masterstudiengang Psychologie ist einjährig und baut auf einem vierjährigen Bachelorstudium der Psychologie auf („konsekutiver Masterstudiengang“). Studierende mit dreijährigem Bachelorabschluss können zum Masterstudium unter der Auflage zugelassen werden, dass die fehlenden Veranstaltungen nachgeholt werden (s. Informationen unter Master Psychologie). Weitere Informationen entnehmen Sie der Prüfungsordung und dem Modulhandbuch sowie der Auswahlsatzung.
Master Schulpsychologie
Informationen zur Bewerbung um einen Studienplatz in Master Schulpsychologie sowie zu dem Studiengang finden Sie hier.
Der Diplomstudiengang Psychologie kann an der Universität Tübingen von allen Studierenden noch abgeschlossen werden, die derzeit bereits zugelassen sind. Neue Zulassungen (auch in Form von Studienplatzwechsel) sind nicht mehr möglich. Gleiches gilt auch für den Studiengang zum Magisternebenfach Psychologie.