Juristische Fakultät

Aktuelles

Neuerscheinung aus dem DFG-Projekt

Im Rahmen des DFG-Projekts „Wandel der Handlungsformen im Umweltrecht der Europäischen Union“ an unserem Lehrstuhl ist der von Prof. Dr. Saurer herausgegebene Band „Handlungsformen des Umweltrechts der Europäischen Union". Beiträge zu Grundfragen und Dimensionen des Wandels“ neu erschienen. Das Buch ist Teil der Reihe „Schriften zum Umweltrecht“ im Verlag Duncker & Humblot Berlin. 

Blockseminar Grundfragen und aktuelle Probleme des Umwelt- und Planungsrechts im Wintersemester 2025/2026

Im Wintersemester 2025/2026 veranstaltet Prof. Dr. Johannes Saurer (LL.M. Yale) ein Blockseminar Grundfragen und aktuelle Probleme des Umwelt- und Planungsrechts.

Nähere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier.

Bericht zum Workshop "Introduction to Climate Law in India" am 30. Mai 2025

Am 30. Mai 2025 veranstaltete Prof. Dr. Saurer einen Workshop zum Thema “Introduction to Climate Law in India” mit dem indischen Rechtswissenschaftler Assoc. Prof. Abhayraj Naik. Der Referent des Workshops lehrt gegenwärtig an der Krea University India und ist für die gemeinnützigen Organisationen Initiative for Climate Action und Pipal Tree Foundation tätig. In Tübingen referierte Naik über die Grundlagen und Hintergründe des indischen Klimaschutzrechts. Es bestand damit die seltene Gelegenheit, Einblicke in dieses Rechtsgebiet zu erhalten und im gegenseitigen Austausch Vergleiche zu Deutschland und Europa herzustellen. 

Zu Beginn seines Vortrags thematisierte Naik die Rahmenbedingungen Indiens. Er hob hervor, dass es sich nicht nur um die bevölkerungsreichsteDemokratie der Welt handele, sondern dass es – mit bedingt durch Spätfolgen der Kolonialisierung – auch starke regionale und soziale Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung gebe. Naik ging besonders auf den Begriff “Climate Justice” ein und visualisierte diesen anhand einiger konkreter Beispiele. Indien gehöre zu einem der Länder, welches weltweit am stärksten unter den Beeinträchtigungen und Folgen einer verstärkten Erderwärmung leide, was vor allem einkommensschwache und marginalisierte Teile der Bevölkerung treffe. Die Armut der Bevölkerung treibe den Klimawandel mittelbar voran, da im Interesse der Industrialisierung und Wohlstandsgewinnung natürliche Klimaschützer wie der Regenwald oder Mangrovenwälder entlang der Westküste gerodet würden.

Naik erläuterte ausführlich die rechtliche Verankerung des Klima- und Umweltschutzes in Indien. Wichtige Grundlagen enthalte die indische Verfassung. Demnach seien alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, die Umwelt zu schützen und zu verbessern. Der Supreme Court und andere Gerichte in Indien hätten in mehreren Entscheidungen auch Rechte der Natur anerkannt. Unterhalb des Verfassungsrechts sei das indische Umwelt- und Klimaschutzrecht stark fragmentiert. Es fehle an kodifizierten Konturen. Viele Gesetze seien mehrere Jahrzehnte vor der gesellschaftlichen Wahrnahme des Klimawandels verabschiedet worden und spiegelten wichtige Anliegen der Gegenwart nicht wider. Indiens nationale Klimapolitik werde zusätzlich durch die föderale Struktur des Landes erschwert. So sei in der Gesetzgebung die Kompetenzabgrenzung und die Verantwortungsteilung zwischen Gesamtstaat und Bundesstaaten defizitär ausgestaltet. Eine in ökologischer Hinsicht wichtige Neuerung im Gerichtsaufbau sei die Einführung des sog. „Green Tribunal“ in Indien im Jahr 2010 gewesen. Dieses Gericht sei für die Behandlung von Fällen im Zusammenhang mit Umweltfragen – rechtsgebietsübergreifend – zuständig. Aus der neueren Rechtsprechung des indischen Supreme Court hob Naik die Entscheidung M.K. Ranjitsinh and Others v. Union of India aus dem Jahr 2024 hervor. In dieser grundlegenden Entscheidung habe der indische Supreme Court erstmals ein Grundrecht gegen nachteilige Effekte des Klimawandels anerkannt. Abschließend zeigte Naik verschiedene Ansätze auf, mittels derer nach seiner Auffassung Wirksamkeit und Praktikabilität des indischen Umwelt- und Klimaschutzrechts verbessert werden könnten. So sprach er sich etwa für die Stärkung sektorübergreifender Arbeit, Pönalisierung von Straftaten gegen die Umwelt und einen verbesserten Informationszugang für die Öffentlichkeit aus. Abgerundet wurde das Referat mit einer Diskussionsrunde, bei der die dargestellten Inhalte vertieft und interessante Vergleiche zum Umwelt- und Klimaschutzrecht in Deutschland und in der Europäischen Union gezogen wurden. 

Von: Friederike Zeller, Julian David Kehrer, Patrick Seitz und Christian Kroll  

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2025

Im Sommersemester 2025 veranstaltet Prof. Dr. Saurer die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Es werden eine Hausarbeit (als vorlaufende Ferienhausarbeit) und zwei Klausuren angeboten. Der Sachverhalt der Hausarbeit ist ab Freitag, 07.02.2025 im Ilias-Kursordner zur Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene abrufbar. Der Beitritt in den Ilias Kursordner ist bereits möglich.