Juristische Fakultät

Unterkunft

Die Universität Tübingen hat eine zentrale Informationsseite zum Thema studentisches Wohnen eingerichtet. Hier finden sich Informationen zu Wohnheimen der Studentenwerke und solchen in privater oder kirchlicher Trägerschaft. Daneben gibt es Hinweise für die Suche nach WG-Zimmern. Es ist empfehlenswert, bereits früh eine Unterkunft zu suchen, da Tübingen ein sehr beliebter Studienstandort ist.

Stipendien

Die Juristische Fakultät der Universität Tübingen vergibt selbst keine Stipendien für das LL.M.-Programm. In der Stipendien-Datenbank des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) können ausländische Studierende passende Stipendien finden.

Aufbau des Studiengangs

Lehrveranstaltungen

Während der zwei Semester des LL.M.-Programms müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Studiengangs jeweils einen Grundkurs und das LL.M.-Seminar belegen. Zusätzlich sind vier Semesterwochenstunden pro Semester für Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich und eine Fallbesprechung im Wintersemester vorgesehen.

Am Ende jedes Semesters muss in jeder Lehrveranstaltung eine mündliche oder schriftliche Abschlussprüfung abgelegt werden. Jede Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.

WintersemesterSommersemester
Grundkurs I (Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht)Grundkurs II (Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht)
Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich im Umfang von mindestens 4 SemesterwochenstundenLehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich im Umfang von mindestens 4 Semesterwochenstunden
Fallbesprechung (Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht) 
LL.M.-SeminarLL.M.-Seminar
 Abschlussprüfung (Magisterarbeit und mündliche Magisterabschlussprüfung)

Mögliche Spezialisierungen (Schwerpunktbereiche)

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wählen einen von insgesamt sieben Schwerpunktbereichen aus. Einige Schwerpunktbereiche sind zudem in Teilbereiche untergliedert, sodass zahlreiche Möglichkeiten für eine individuelle Spezialisierung bestehen.

Jeder Schwerpunktbereich ist Teil eines bestimmten Rechtsgebiets (Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht). Um die Grundlagen und Zusammenhänge innerhalb dieses Rechtsgebiets zu erlernen, besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtend die Grundkurse und Fallbesprechungen zu diesen Materien.

Die derzeit angebotenen Schwerpunktebereiche finden Sie hier.

Magister-Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen: der Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung.

In Absprache mit einer persönlichen Betreuerin / einem persönlichen Betreuer wählen sich die Studierenden ein Thema für ihre schriftliche Magisterarbeit aus dem Gebiet ihres Schwerpunktbereichs aus. Dieses bearbeiten sie anschließend über mehrere Wochen selbstständig nach wissenschaftlichen Standards. Die Magisterarbeit hat regelmäßig einen Umfang von ca. 40-50 Seiten und muss in deutscher Sprache verfasst sein.

Studiengebühren

Studierende, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaates sind, müssen Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester zahlen. Hinzu kommen die üblichen Semesterbeiträge.

Weitere Informationen: