Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wählen einen von insgesamt sieben Schwerpunktbereichen aus. Einige Schwerpunktbereiche sind zudem in Teilbereiche untergliedert, sodass zahlreiche Möglichkeiten für eine individuelle Spezialisierung bestehen.
Jeder Schwerpunktbereich ist Teil eines bestimmten Rechtsgebiets (Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht). Um die Grundlagen und Zusammenhänge innerhalb dieses Rechtsgebiets zu erlernen, besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtend die Grundkurse und Fallbesprechungen zu diesen Materien.
Die derzeit angebotenen Schwerpunktebereiche finden Sie hier.