Promovieren in Bioinformatik oder Medizininformatik

Ablauf einer Promotion

Grundsätzlich erfolgt eine Promotion in unserem Bereich an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) und führt zur Erlangung eines Dr. rer. nat. Eine Promotion erfolgt immer in einem konkreten Promotionsfach. Diese Fächer sind durch die Fakultät festgelegt und einem konkreten Fachbereich zugeordnet. Bei uns können Sie in den Fächern Bioinformatik und Medizininformatik promovieren, beide sind dem Fachbereich Informatik zugeordnet.

Der Ablauf von Promotionen an der MNF ist in der Promotionsordnung (PromO) der Fakultät geregelt. Der zuständige Ausschuss ist der Promotions- und Habilitationsausschuss (PHA), dessen Vorsitz die Dekanin/der Dekan führt. Für Promotionen in Bioinformatik und Medizininformatik hat das IBMI ergänzende Regelungen getroffen, die von Mitgliedern des IBMI und somit von den potentiellen Betreuerinnen und Betreuern getragen werden.

Der Ablauf einer Promotion gliedert sich im wesentlichen in drei Abschnitte, die hier kurz und spezifisch für die Fächer Bioinformatik oder Medizininformatik beschrieben werden:

1. Bearbeitung

Erfüllt eine Bewerberin oder ein Bewerber die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand, muss ein Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand erfolgen. Das entsprechende Formlar findet sich auf der Seite des Bereichs Promotion der MNF (siehe Wichtige Links). Die Voraussetzungen sind in § 3 PromO festgelegt und weitere Details zur Annahme finden sich in § 4 PromO.

Der Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand sollte möglichst vor oder unmittelbar nach Arbeitsantritt erfolgen. In der Vergangenheit gab es Fälle sehr spät gestellter Anträge, deren Annahme aus formalen Gründen nicht möglich war oder nur unter Auflagen. Solch Situationen sind unbedingt zu vermeiden. Außerdem soll, nach Promotionsregeln des IBMI, das TAC vom ersten Jahr an begleitend aktiv sein. Die Annahme ist außerdem eine notwendige Voraussetzung für die Immatrikulation als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent an der Universität, welche seit dem 30. März 2018 verpflichtend ist (siehe auch die Promotionsseite der Universität Tübingen).

In der Bearbeitungsphase werden jeder Doktorandin und jedem Doktoranden mindestens zwei wissenschaftliche Betreuende zugeordnet. Hierbei muss mindestens eine Person sowohl hauptberuflich tätig als Professorin oder Professor in der MNF oder gleichgestellt sein als auch dem Fachbereich Informatik oder dem IBMI angehören 1. Weitere Betreuende müssen dem Personenkreis nach § 4 Absatz 5 PromO angehören. Vorschläge für dieses sogenannte Promotionskomitee macht die Antragstellerin oder der Antragsteller. Dem Wunsch muss allerdings nicht entsprochen werden.

2. Begutachtung

Hat eine Doktorandin oder ein Doktorand die Dissertation verfasst, muss ein Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren erfolgen. Das entsprechende Formlar findet sich auf der Seite des Bereichs Promotion der MNF (siehe Wichtige Links). Details hierzu finden sich in § 5 PromO.

Für die Begutachtung der Arbeit werden mindestens zwei Berichterstattende benötigt. Hierbei muss mindestens eine Person sowohl hauptberuflich tätig als Professorin oder Professor in der MNF oder gleichgestellt sein als auch dem Fachbereich Informatik oder dem IBMI angehören 1. Diese Person ist sehr häufig die wissenschaftliche Betreuerin oder der wissenschaftliche Betreuer aus der Bearbeitungsphase. Weitere Berichterstattende müssen dem Personenkreis nach § 4 Absatz 5 PromO angehören. Vorschläge für die Berichterstattende macht die Doktorandin oder der Doktorand. Dem Wunsch muss allerdings nicht entsprochen werden.

Bei der Wahl der Berichterstattenden ist seit 1. August 2020 zu beachten, dass mindestens eine der angegebenen Personen keine Koautorin bzw. kein Koautor gemeinsamer, im Rahmen der Dissertation verfasster, Publikationen sein darf. Dies gilt auch für noch nicht akzeptierte Publikationen.

3. Disputation

Ist die Dissertation angenommen, so soll innerhalb von sechs Wochen die Disputation stattfinden. Termin und Ort der Disputation sind anzumelden. Das entsprechende Formlar findet sich auf der Seite des Bereichs Promotion der MNF (siehe Wichtige Links). Die Auswahl der Prüfungskommission erfolgt bereits im Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren.

Die Prüfungskommission besteht aus vier Prüfenden, die dem Personenkreis nach § 4 Absatz 5 PromO angehören müssen. In der Regel sollen die Berichterstattenden bestellt werden. Mindestens drei Prüfende müssen der MNF angehören, davon mindestens zwei dem Fachbereich Informatik oder dem IBMI 1. Ein Mitglied der Prüfungskommission wird vom Dekanat als Vorsitzende oder Vorsitzender der Prüfungskommission bestellt.

1 Die Mitgliedschaft im IBMI als qualifizierendes Merkmal ist nur für die Promotionsfächer Bioinformatik und Medizininformatik zutreffend.


Formen der Dissertation

Die MNF akzeptiert drei verschiedene Formen einer Dissertation (d.h. der schriftlichen Arbeit):

  • Monografie
  • Kumulative Dissertation
  • Dissertation unter Einbeziehung wissenschaftlicher Manuskripte mit Ko-Autorenschaft

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Promotionsbüros der MNF: https://uni-tuebingen.de/de/14836