Recht als Kulturtechnik zu betrachten bedeutet, Recht nicht so sehr als Gewaltmonopol des Staates oder als Umsetzung einer normativen Ordnung zu begreifen, sondern als Technik und Praxis der Regulierung und Formierung. In den Fokus rücken auf diese Weise die rechtlichen Praktiken, die den Menschen als (bürgerliches) Subjekt ermächtigen, wie auch die Techniken, die ihn regulieren, und schließlich die kulturellen und medialen ‚Orte‘ und Bedingungen der Implementierung dieser Techniken wie auch die ästhetischen und symbolischen Verfahren, welche die Implementierung begleiten und ermöglichen.
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