Ludwig-Uhland-Institut für Empirische Kulturwissenschaft

Masterprüfung (Studienabschlussprüfung), PO 2024

Am Ende des Masterstudiums steht der Masterabschluss. Dafür ist im Studienplan (PO 2024) ein eigenes Modul vorgesehen: Das Modul „Masterprüfung“ (M 5) besteht aus

  • der MA-Forschungswerkstatt (mit Präsentation in Institutskolloquium)
  • der Masterarbeit
  • der mündlichen Masterprüfung

Mit der Masterprüfung soll gezeigt werden, das innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit ein Problem aus dem Fachgebiet selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet und mündlich wie schriftlich dargestellt werden kann.

Mit der Masterarbeit sollen Sie am Ende Ihres Studiums darlegen, dass Sie mit den Grundlagen des Faches vertraut sind, ein Forschungsthema bestimmen, aus dem Stand der Forschung argumentativ herleiten und ein Forschungsthema ergebnisorientiert planen und strukturieren können. Sie sind in der Lage, für die Forschungsfrage geeignete Methoden zu bestimmen und anzuwenden, können die Forschungsergebnisse mit bisherigen Studien in Zusammenhang bringen und interpretieren und verfassen so eigenständig einen wissenschaftlichen Text. Erforderlich ist eine schriftliche Hausarbeit im Umfang von 60 Seiten (120.000 bis 140.000 Zeichen).  Vor der Anfertigung der Arbeit suchen Sie sich unter den Lehrenden des Instituts eigenständig einen Erstbetreuer/eine Erstbetreuerin sowie eine Zweitbetreuerin/einen Zweitbetreuer.

In der MA-Forschungswerkstatt werden Sie in den einzelnen Schritten (Thema, Methoden, theoretische Ansätze und Aufbau/Gliederung) Ihres Forschungsprozesses begleitet und angeleitet. Währenddessen stellen Sie beim „MA-Kolloquium“ im Institutskolloquium den aktuellen Stand Ihrer Arbeit vor. 

In der mündlichen Masterprüfung (eine Stunde) sollen Sie zeigen, dass Sie mehrere Themen gleichzeitig nach wissenschaftlichen Standards aufbereiten, darstellen und mündlich diskutieren können. Als erstes Thema stellen Sie dabei Forschungsweg und Ergebnisse Ihrer Masterarbeit vor und verteidigen diese. Anschließend weisen Sie an zwei weiteren Themengebieten nach, dass Sie in der Lage sind, die Zusammenhänge des Prüfungsgebiets zu erkennen, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen und mündlich zu diskutieren. Als Absolvent*in beweisen Sie damit, dass Sie die Grundlagen wissenschaftlicher Forschungskompetenz beherrschen und über fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für eine erfolgreiche Tätigkeit in Ihrem Fachgebiet notwendig sind.

Außerdem müssen Sie beim Prüfungsamt die Zulassung zur Masterprüfung beantragen. Die einzelnen Schritte werden in der Handreichung „Der Weg zur Masterprüfung“ beschrieben (siehe rechts).