Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen zum Studiengang Masterr of Education (Berufliches Lehramt Sozialpädagogik) zusammengestellt und beantwortet.
Ist der Quereinstieg mit einem Monobachelor in den Master of Education (M. Ed.) für das berufliche Lehramt möglich?
Ein direkter Einstieg in den M.Ed. berufliches Lehramt mit einem Monobachelor ist nicht möglich. Voraussetzung für den direkten Zugang zum Master ist ein Zweifach-Bachelor mit Lehramtsausrichtung. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich mit einem Monobachelor für ein höheres Fachsemester im Bachelor of Education (B.Ed.) zu bewerben, um die fehlenden Studieninhalte nachzuholen und so die Zulassungsvoraussetzungen für den M.Ed. zu erfüllen. Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester im B.Ed. müssen die bisherigen Studienleistungen durch die Studienfachberatung geprüft werden. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:
Transcript of Records (Nachweis über alle erbrachten Leistungen und Noten),
Modulhandbücher zur inhaltlichen Prüfung der Leistungen,
Nachweise über absolvierte Praktika (falls relevant).
Die Zulassung erfolgt abhängig von verfügbaren Studienplätzen. Wichtiger Hinweis: Ein B. Ed. in einem höheren Fachsemester wird in diesem Fall als Zweitstudium gewertet. Dadurch können höhere Studiengebühren anfallen als im regulären Erststudium.
Grundsätzlich ist das berufliche Lehramt Sozialpädagogik als Vollzeitstudium angelegt. Das Studium kann allerdings etwas „gestreckt“ werden, sofern man nicht BAföG oder ähnliche Leistungen beziehen möchte, die in der Regel nur für die Dauer der Regelstudienzeit gewährt werden. Laut Prüfungsordnung gilt für den Master eine maximale Studiendauer von 8 Semester (Regelstudienzeit 4 Semester), dann verliert man den Prüfungsanspruch.
Wo müssen die Praktikumsbescheinigungen eingereicht werden?
Im Zuge der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst müssen sämtliche relevante Praktikumsbescheinigungen eingereicht werden. Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium Tübingen. Fragen zur Anerkennung von Praktika sind ebenso dorthin zu richten, die Universität Tübingen bzw. das Institut für Erziehungswissenschaft ist hier nicht involviert. Ansprechperson beim RP Tübingen ist Nadine Bilen, nadine.bilenspam prevention@rpt.bwl.de (Stand Februar 2025)
An welchen Schulen kann man mit einem abgeschlossenen Studium für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen Sozialpädagogik/Pädagogik und einem allgemeinbildendenden Zweitfach unterrichten?
Mit einem abgeschlossenen Studium (B. Ed. & M. Ed.), sowie einem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst (Referendariat an beruflichen Schulen), erwirbt man die Lehrbefähigung für berufliche Schulen in den Fächern Sozialpädagogik und dem jeweiligen allgemeinbildenden Zweitfach. Unterrichtseinsatz im beruflichen Fach Sozialpädagogik:
Berufsfachschulen für Sozialpädagogische Assistenz
Berufskollegs für Sozialpädagogik (Ausbildung von Erzieher*innen)
Sozialwissenschaftliche Gymnasien
Eine Lehrbefähigung für allgemeinbildende Gymnasien besteht mit dem Studium des beruflichen Lehramts allerdings nicht!
In welchem Verhältnis ist die spätere Unterrichtstätigkeit zwischen beruflichen Ausbildungsgängen und dem Sozialwissenschaftlichen Gymnasium zu erwarten?
Das Verhältnis zwischen Unterricht in beruflichen Ausbildungsgängen und am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium hängt von der jeweiligen Schule, den angebotenen Bildungsgängen und dem konkreten Bedarf vor Ort ab. Grundsätzlich müssen verbeamtete Lehrkräfte flexibel sein und sich auf die zugewiesenen Einsatzbereiche einstellen.