Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Partnerhochschulen individuelle Regelungen bezüglich der Sprachanforderungen und Nachweispflichten für Austauschstudierende haben. Bitte prüfen Sie die Sprachanforderungen und zulässigen Nachweise der einzelnen Partnerhochschulen im Bewerbungs- und Informationsportal in ILIAS sowie auf den Websiten Ihrer Partnerhochschule(n). Der Sprachnachweis muss zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partnerhochschule noch gültig sein. Sollte die Gültigkeit auf dem Nachweis nicht explizit ausgewiesen sein, gilt der Sprachnachweis i.d.R maximal zwei Jahre.
Folgende Sprachnachweise werden für die Bewerbung um einen Erasmus-Studienplatz vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaft anerkannt:
- Abiturzeugnis: sofern die Sprachkenntnise gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen angegenben sind.
- Bestandener Sprachkurs am Fremdsprachenzentrum bzw. der Neuphilologie: Sofern das Sprachniveau des bestandenen Kurses gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen auf dem Transcript of Records oder einem Leistungsnachweis explizit angegeben ist, kann dies als Sprachnachweis anerkannt werden. Alternativ kann nach Bestehen eines Sprachkurses eine einfache Bescheinigung über die Sprachkenntnisse gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen von der Lehrkraft bzw. den Lektor:innen ausgestellt werden. Die Bescheinigung sollte idealerweise auf englischer Sprache verfasst sein.
- DAAD-Sprachzertifikat: kann von einer Lehrkraft des Fremdsprechenzentrums nach Bestehen eines Kurses entsprechend dem Sprachniveau des Kurses oder von den jeweiligen Lektor:innen an der Neuphilologie ausgestellt werden. Externe Studierende, die keine Sprachkurse am Fremdsprachenzentrum bzw. der Neuphilologie absolviert haben, müssen rechtzeitig einen Testtermin vereinbaren.
- UNICert-Zertifikat: nach mehreren, aufeinander aufbauenden Sprachkursen am Fremdsprachenzentrum
- Offizielle Sprachtests: siehe Übersichtsseite des DAAD zu Sprachen und Sprachtests
- Immatrikulation in einen englischsprachigen Studiengang: Eine Bescheinigung über die Englischsprachigkeit des Studiengangs kann ausgestellt werden, sofern Englisch als einzige Unterrichts- bzw. Prüfungssprache festgelegt ist (aktuell für die Masterstudiengänge Economics, Economics and Finance, Manangement and Economics und European Economics) oder bisher ausschließlich englischsprachige Veranstaltungen gem. Transcript of Records belegt wurden. Bitte wenden Sie sich hierfür an masterspam prevention@wiwi.uni-tuebingen.de.
- Studienabschluss (äquivalent zu mindestens dem Bachelor in Deutschland) in der entsprechenden Fremdsprache von einer anerkannten Hochschule in Deutschland
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Fremdsprachenzentrums, des Romanischen Seminars sowie des Englischen Seminars.
Neben der Neuphilologie, stellt auch das d.a.i. (kostenpflichtig) DAAD-Sprachnachweise für Englisch und Spanisch aus.