Ausländische Studienbewerber*innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die zum Universitätsstudium befähigen (sprachliche Studierfähigkeit). Nähere Informationen finde Ihr hier.
Ausnahmen sind die Studiengänge M.Sc. in Economics and Finance, M.Sc. in Economics, M.Sc. European Economics und der M.Sc. in Management & Economics, in denen Ihr stattdessen auch Englischkenntnisse nachweisen könnt.