Fachbereich Wirtschaftswissenschaft

International Applicants

Ich bin Ausländer*in oder habe im Ausland mein Abitur gemacht. Was muss ich beachten?

Es gibt unterschiedliche Fälle

Bildungsinländer

Bildungsinländer sind alle Ausländer (auch Nicht EU-Bürger) und Staatenlose, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, aber eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Sie sind deutschen Bewerbern gleichgestellt. Bitte bewerbt Euch über das Bewerberportal.

Ausländer und Staatenlose

Bachelor-Studiengänge

Ihr seid keine EU-Bürger*innen und habt Eure Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben. Bitte bewerbt Euch bei der Zulassungsstelle für ausländische Studienbewerber*innen über das  Online-Bewerberportal.

EU-Bürger*innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Bitte bewerbt Euch über das Online-Bewerberportal. Eure Hochschulzugangsberechtigung wird an der Universität Tübingen von der Zulassungsstelle für ausländische Studienbewerber in eine deutsche Durchschnittsnote umgerechnet. Ihr nehmt dann am normalen fachbereichsinternen Auswahlverfahren teil, da Ihr Deutschen gleichgestellt seid.

Bildungsausländer*innen (Deutsche* ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung)

Wenn Ihr Deutsche* seid, Euer Abitur aber nicht in Deutschland gemacht haben, braucht Ihr eine Bescheinigung des Regierungspräsidium Stuttgart (Abteilung 7 Schule und Bildung, Anerkennungsstelle, Postfach 10 36 42, 70031 Stuttgart, abteilung7spam prevention@rps.bwl.de; https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/) oder eines Kultusministeriums eines Landes der Bundesrepublik Deutschland, aus der ersichtlich ist, dass der Vorbildungsnachweis einem deutschen Reifezeugnis gleichwertig und gleichberechtigt ist. Diese Bescheinigung muss das Datum Ihrer Hochschulzugangsberechtigung sowie eine Umrechnung Eurer Note in das deutsche Notensystem enthalten.

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Ausländische Studienbewerber*innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die zum Universitätsstudium befähigen (sprachliche Studierfähigkeit). Nähere Informationen finde Ihr hier.

Ausnahmen sind die Studiengänge M.Sc. in Economics and Finance, M.Sc. in Economics, M.Sc. European Economics und der M.Sc. in Management & Economics, in denen Ihr stattdessen auch Englischkenntnisse nachweisen könnt.