Kunsthistorisches Institut

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Hausarbeiten werden nur mit ausgefüllter und unterschriebener Antiplagiatserklärung angenommen - zum Formulardownload geht es hier.

Bitte holen Sie Ihre Leistungsnachweise rechtzeitig ab! Unterlagen von Studierenden (zum Beispiel Scheine, korrigierte Hausarbeiten) werden maximal zwei Jahre im Sekretariat des Kunsthistorischen Instituts aufbewahrt. Anschließend gehen wir davon aus, dass diese Unterlagen nicht mehr benötigt werden.

Wenn Sie eine Behinderung haben oder unter einer chronischen Krankheit leiden, sollen Sie dadurch beim Studium der Kunstgeschichte keine Nachteile erfahren. Nützliche Informationen und ein breites Beratungsangebot finden Sie hier.

Bei Fragen der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Familie und Studium, bei Diskriminierung oder sexueller Belästigung erhalten Sie Beratung und Unterstützung durch die Gleichstellungskommission der Philosophischen Fakultät. Hier finden Sie die Ansprechpartner*innen.

Praktikum: Anrechenbarkeit und Leitfaden zum Praktikumsbericht

(Stand: 15. November 2020)

Anrechenbarkeit
Praktika sind anrechenbar für
- Modul BA-06.1 (Hauptfach, PO1 2012, benotet)
- Modul BA-06.2 (Hauptfach, PO 2020, unbenotet)
- Modul MA-05.1 (PO 2012, benotet)
- Modul MA-05.2 (PO 2020, unbenotet)
- Modul MuSa 3 (PO 2012 / 2020, Modulhandbuch MuSa)
- Schlüsselqualifikationen (siehe auch: Satzung zum Erwerb überfachlicher
berufsfeldorientierter Kompetenzen für Bachelorstudiengänge der Universität
Tübingen)
Die Anrechnung erfolgt über die Studienfachberatung der Kunstgeschichte (BA 6.1, BA 6.2,
MA 5.1, MA 5.2, Schlüsselqualifikationen im Hauptfach Kunstgeschichte) und Prof. Dr. Ernst
Seidl (Modul MuSa 3).
Die Praktikumsdauer sollte für die BA-Module 3 Wochen betragen, für die MA-Module und
die Schlüsselqualifikationen 4 Wochen (10 ECTS), für das Modul MuSa 3 6 Wochen.
Als Nachweis ist die Kopie des Praktikumszeugnisses oder eine Bestätigung der jeweiligen
Institution vorzulegen. Für die Anrechnung in den Modulen sind Praktikumsberichte
vorzulegen.


Praktikumsbericht
Umfang (einschließlich Leerzeichen und Fußnoten):
- Module BA 6.1, MA 5.2: 18.000 Zeichen
- Modul BA 6.2: 9.000 Zeichen
- Modul MA-05.1: 36.000 Zeichen
- MuSa 3: 18.000 Zeichen
Angaben: Institution und Anschrift, dortige Kontaktperson, Zeitraum des Praktikums
Der Bericht sollte zudem enthalten:
- Beschreibung der Praktikumsstelle
- Beschreibung des Unternehmens/des Museums/der Galerie/...
- Aufgabenbereich der Praktikantin/des Praktikanten
Empfehlenswert ist, während des Praktikums ein ‚Tagebuch‘ zu führen, täglich Notizen zu
machen zu den Tätigkeiten, eigenen Gedanken und Erlebnissen. Diese Notizen können dann
die Grundlage für den Praktikumsbericht bilden. Ergänzend zum Bericht können während
des Praktikums produzierte Texte oder auch Bilder beigefügt werden (z. B. Text in
Ausstellungskatalogen, für Flyer, Bilder einer Hängung, an der man beteiligt war, Objekte,
mit denen man sich intensiver beschäftigt hat, u. ä.).
1 Prüfungsordnung

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