1. Kontaktaufnahme mit Erst- und Zweitbetreuer:in zum Zwecke der Vereinbarung über die Betreuungsbereitschaft der beiden. Ein konkretes Projekt muss existieren und benannt werden können.
2. Die Anmeldung erfolgt bei der jeweiligen Theologischen Fakultät der Erstbetreuung (Katholisch-Theologische Fakultät: Gulde-Karmann / Evangelisch-Theologische Fakultät: Zacher). Hier erfolgt auch die Prüfung aller sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen (über Zeugnisse) sowie ggf. eine Äquivalenzprüfung der Abschlüsse. Sind Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuholen, wird dies in diesem Zusammenhang dokumentiert.
3. Die Erstbetreuerin / der Erstbetreuer gibt eine kurze Stellungnahme zu dem Promotionsvorhaben an den Gemeinsamen Promotionsausschuss ab, besonders wenn die betreuende Person nicht Mitglied im Gemeinsamen Promotionsausschuss sein sollte.
4. Danach erfolgt die Abgabe der Anmeldeunterlagen zur Promotion per mail vom Promotionsbüro der jeweiligen theologischen Fakultät an den /die Antragssteller:in.
5. Alle Unterlagen müssen vollständig und im Original (Unterschriften) im jeweiligen theologischen Promotionsbüro vorhanden sein, damit der Antrag in die entsprechende Sitzung des Gemeinsamen Promotionsausschusses gegeben werden kann.
6. Hier ist auch die Dead-Line von zwei Wochen vor der Sitzung zu beachten.
7. Nach der Sitzung ergeht der Bescheid über die Entscheidung des Gemeinsamen Promotionsausschusses an den / die Promovierende. Im Falle eine Annahme ergeht die Bestätigung per mail an den / die Antragsteller:in.
8. Nun immatrikuliert sich der / die Antragssteller:in mit der Annahmebestätigung.