Für die Promotion und Habilitation in Physik gelten die entsprechenden Ordnungen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.
Für die Promotion in Physik gibt es als Besonderheit eine Regelung zum Einsatz von Doktoranden in der Lehre, die der Fakultätsrat der ehemaligen Fakultät für Mathematik und Physik im Juni 2009 beschlossen hat. Der Fachbereich Physik hat im Dezember 2019 eine aktualisierte Fassung beschlossen
Ansonsten gilt die Promotionsordnung der MNF.