Evangelisch-Theologische Fakultät

Anerkennung

Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich das Studium an anderen Studienorten. Nach Ihrer Rückkehr nach Tübingen werden Ihre Studien- und Prüfungsleistungen von anderen Studienorten nach Möglichkeit anerkannt.

Anerkennung über EKD-Rahmenordnung (Diplom, Kirchl. Abschluss)

(betrifft die Studiengänge Kirchlicher Abschluss und Diplom)

Auf Grundlage der EKD-Rahmenordnung werden Studienleistungen, die Studierende im Kirchlichen Abschluss und Diplom an Evangelisch-Theologischen Fakultäten im EKD-Raum erbringen, grundsätzlich anerkannt. Eine Übersicht möglicher Studienorte in Deutschland bietet die Webseite Beruf trifft Kirche.

Anerkannt werden sowohl abgeschlossene Module als auch einzelne Lehrveranstaltungen. In jedem Fall werden die Creditpoints (CP) übernommen, die Sie an der jeweiligen Fakultät erhalten haben. Wenn die CP von dem Tübinger Modulhandbuch abweichen, können Sie die Abweichung über den Wahlbereich ausgleichen. (Beispiel: Wenn Sie das Basismodul Altes Testament inklusive Proseminararbeit mit 10 CP statt den in Tübingen üblichen 13 CP abgeschlossen haben, müssen Sie im Wahlbereich zusätzliche 3 CP erbringen.) In Summe müssen Sie sowohl im Grundstudium als auch im Hauptstudium 120 CP erreichen. Die Teilnahmeleistungen der Tübinger Integrationsmodule im Umfang von 20 CP sind zusätzlich zu erbringen.

Zur Verbuchung Ihrer Studienleistungen auf Alma senden Sie bitte nach erfolgter Immatrikulation in Tübingen eine Mail an das Studiendekanat, die folgende Informationen enthält:

1. Scans Ihrer Leistungsnachweise (z.B. Transscript of Records),

2. eine ausgefüllte Modulzuordnung (bitte als Word-Dokument, damit ggf. Änderungen möglich sind). Nutzen Sie dazu die Modulzuordnungstabelle für Ihren jeweiligen Studiengang. Aus der Modulzuordnung sollte hervorgehen, in welche Module Sie Ihre Studienleistungen einbringen wollen. Ihre Dokumente werden nach Prüfung zur Verbuchung auf Alma an das Zentrale Prüfungsamt weitergeleitet.

Anerkennung durch den Studiendekan (andere Studiengänge, Ausland)

(betrifft alle anderen Studiengänge und Studium im Ausland)

Sofern Sie sich in einem anderen Studiengang befinden, ist eine Anerkennung Ihrer Studienleistungen durch den Studiendekan erforderlich. Dies gilt unabhängig von Ihrem Studiengang auch für alle Leistungen, die Sie im Ausland erbracht haben. Ihre Leistungen werden nach der Lissaboner Konvention anerkannt. Eine Zusage der Anerkennung vor Besuch der Veranstaltungen kann nicht erfolgen.

Zur Anerkennung durch den Studiendekan senden Sie bitte eine Mail mit folgenden Informationen an das Studiendekanat:

1. Scans Ihrer Leistungsnachweise,

2. den Vorschlag einer Modulzuordnung.

Anschließend vereinbaren Sie einen Termin in der Sprechstunde des Studiendekans. Grundlage des Gesprächs sind Ihre Leistungsnachweise und der Vorschlag der Modulzuordnung. Senden Sie diese Dokumente daher unbedingt bis zu Ihrem Termin an das Studiendekanat.

Seminararbeiten, die Sie im Ausland verfasst haben, werden zudem durch die jeweiligen Modulverantwortlichen auf Äquivalenz geprüft. Bitte schicken Sie dazu eine Mail mit Ihrer Seminararbeit und der Bewertung (z.B. Transscript, Gutachten) an das Studiendekanat. Wir leiten Ihre Unterlagen an die zuständige Person weiter. Nach Abschluss der Prüfung werden Sie über das Ergebnis informiert. Es empfiehlt sich, bereits vor dem Verfassen einer Arbeit mit Tübinger Professorinnen und Professoren des entsprechenden Faches Kontakt aufzunehmen und sich über die Tübinger Vorgaben zu informieren.

Zur Verbuchung Ihrer Studienleistungen aus dem Ausland auf Alma ist außerdem das Formular Anrechnung Auslandsaufenthalt erforderlich. Dieses können Sie nach der Anerkennung durch den Studiendekan mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen an das Studiendekanat senden.