Katholisch-Theologische Fakultät

Habilitation

Sie sind promovierte katholische Theologin oder promovierter Theologe? Sie möchten sich für eine der theologische Fachdisziplinen habilitieren? Wir würden uns freuen, Sie als Habilitandin oder Habilitanden an unserer Fakuzltät begrüßen zu dürfen. Nehmen Sie für Informationen bitte Kontakt mit dem Dekanat oder einem Mitglied des Lehrkörpers auf.

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung, ein Fach der Katholischen Theologie in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. Auf Grund der erfolgreichen Habilitation wird die Lehrbefugnis (venia legendi) für ein bestimmtes Fach oder Fachgebiet der Katholischen Theologie verliehen. Mit der Habilitation entscheidet die Fakultät zugleich über die korporative Zugehörigkeit der Habilitandin/des Habilitanden zur Fakultät ("Privatdozentin" / "Privatdozent").

Die Zulassung zum Habilitationsverfahren setzt die Promotion in Katholischer Theologie und eine darüber hinausgehende mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre voraus. Diese Tätigkeit ist in der Regel durch wissenschaftliche Veröffentlichungen und aktive Tagungsteilnahme zu belegen.

Die Absicht, sich an der Fakultät zu habilitieren, ist vor dem Habilitationsverfahren und damit vor dem Habilitationsgesuch, möglichst mit Beginn an der Arbeit der schriftlichen Habilitationsleistung bei beim Dekanat anzumelden.

Habilitationsordnung: Download