Berufliches Lehramt (SozPädCare) Zweitfach Französisch/Spanisch NEU (Beginn AB WS 22/23)

Studien- und Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnung regelt in ihrem Allgemeinen Teil Bachelor und Allgemeinen Teil Master die allgemein gültigen Rahmenbedingungen des Studiums (Struktur des Studienganges, Prüfungs- und Studienleistungen, Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelor-Prüfung, Bildung der Bachelor-Gesamtnote usw.).

Im Besonderen Teil (BT) werden weitere, fachspezifische Rahmenbedingungen erwähnt (sprachliche Vorkenntnisse, fachliche Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen, Bildung der Bachelor-Fachnote, Vorleistungen im Masterstudiengang usw.):

 

Modulhandbücher

Die Modulhandbücher (MHB) liefern wichtige Informationen zu den Modulen (Teilnahmevoraussetzungen, ECTS-Punkten, Lehrformen, Prüfungs- und Studienleistungen...) sowie zum empfohlenen Studienverlauf.

Einstufungstest (obligatorisch ab WS 22/23)

Studienanfänger im Fach Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch benötigen sprachliche Vorkenntnisse (mindestens) im Umfang des Niveaus B1 GER.  Alle Studienanfänger müssen zu Semesterbeginn an dem Einstufungstest teilnehmen. Informationen finden Sie hier.

Studierende, die beim obligatorischen Einstufungstest im Propädeutikum 1 eingestuft werden oder keine Sprachkenntnisse haben, folgen dem empfohlenen Studienverlauf für FranzösischSpanisch.

Auslandsaufenthalt

Bei Abschluss des konsekutiv aufgebauten Lehramstudiums B.Ed. und M.Ed. (Beginn ab WS 22/23) verfügen Studierende über authentische Erfahrungen und Kenntnisse, die sie in der Regel im Rahmen eines zusammenhängendes Aufenthalts von mindestens drei Monaten in Ländern der Zielsprache erworben haben. Der Nachweis erfolgt zum Studienabschluss des M.Ed., wobei dafür das dritte bis fünfte Semester im Bachelor empfohlen wird.

Der mehrmonatige Auslandaufenthalt kann im Rahmen des Erasmus-Programmes, des Fremdsprachassistenzprogrammes PAD, über fachbezogene Berufserfahrungen oder als Praktikum durchgeführt werden.

Zweite Romanische Sprache

In dem Studiengang sind neben der studierten Sprache auch Kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache auf dem Niveau A2 GER nachzuweisen. Werden zwei romanische Sprachen studiert, gilt die jeweils andere Sprache als zweite romanische Sprache, sodass keine weitere nachgewiesen werden muss.

Bis wann? Der Nachweis über diese Sprachkenntnisse ist bis zum Ende des Bachelorstudiums beim Prüfungsamt abzulegen (siehe Prüfungsordnung: Allgemeiner Teil, § 11 Abs. 2 Nr. 3 sowie Besonderer Teil, § 5a).

Wie? Solche Sprachkenntnisse können auf verschiedener Art und Weise erworben bzw. nachgewiesen werden:

  • durch Abiturzeugnis (mind. 3 Jahre Schulunterricht, AG zählt hier nicht);
  • durch außerschulische Zertifikate (mind. Niveau A2 GER), die den jeweiligen Lektoren für Sprachpraxis wegen Anerkennung vorzulegen sind;
  • durch Sprachprüfung am Romanischen Seminar (Einstufungstest vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters, für die Sprachen Französisch, Italienisch, Spanisch);
  • durch die am Romanischen Seminar angebotenen Kurse:
    • Französisch/ Italienisch/ Spanisch/ Portugiesisch: Propädeutikum I (ein Semester à 4 SWS, nur im WS angeboten);
    • Katalanisch: Anfängerkurs A1-A2 (ein Semester à 4 SWS, jedes Semester angeboten);
    • Rumänisch: Anfängerkurs + Folgekurs (zwei Semester à 2 SWS, jedes Semester angeboten).

Latein

Für diesen Studiengang ist der Nachweis von Lateinkenntnissen erforderlich.

Bis wann? Der Nachweis über die Lateinkenntnisse ist bis zum Ende des Bachelorstudiums beim Prüfungsamt abzulegen (siehe Prüfungsordnung: Allgemeiner Teil, § 11 Abs. 2 Nr. 3 sowie Besonderer Teil, § 5a).

Wie? Die Lateinkenntnisse können durch das Latinum (im Abiturzeugnis oder als Zusatzprüfung zum Abitur) oder das Bestehen der Abschlussklausur des Kurses "Latein und die Romanischen Sprachen" nachgewiesen werden. Ausländische Studienbewerber können sich in ihren Heimatländern erworbene Lateinkenntnisse hier anerkennen lassen.

Für den Erwerb der nötigen Lateinkenntnisse gilt folgende Regelung:

  • Die Studierenden besuchen die „Übungen zur Vorbereitung auf das Latinum: Unterstufe“ für das Latinum (4 SWS); dafür stehen verschiedene Parallelkurse zur Auswahl, so dass die Stundenplangestaltung kein Problem ist.
  • Zusätzlich wird eine Übung „Latein und die Romanischen Sprachen/Latinum Oberstufe (für Romanisten)“ (2 SWS) besucht, in der die Zusammenhänge zwischen der grammatischen Struktur des Lateinischen und der der romanischen Sprachen erläutert werden.
  • Die Übungen „Unterstufe“ für das Latinum und „Latein und die Romanischen Sprachen“ werden in jedem Semester angeboten. Sie können entweder in zwei aufeinanderfolgenden Semestern (empfohlen!) oder auch gleichzeitig besucht werden. Die Klausur findet immer am Ende der Übung „Latein und die Romanischen Sprachen“ statt.

Für eine Einführung in die antike Kultur und Literatur wird zusätzlich empfohlen, den latinistischen Teil der literaturwissenschaftlichen Einführungsvorlesung der klassischen Philologie zu besuchen. Hierbei handelt sich nur um eine Empfehlung; der Inhalt der Vorlesung wird nicht in der Klausur abgeprüft.

Wichtig: Alle Latein-Kurse werden nicht vom Romanischen Seminar, sondern vom Philologischen Seminar angeboten.

Die Kurse finden Sie in alma unter

  • 5 Philosophische Fakultät
    • Lateinische Philologie
      • Gesamtverzeichnis Lehrveranstaltungen Lateinische Philologie
        • Sprachkurse (für Hörer aller Fakultäten)