Institut für Erziehungswissenschaft

FAQ Prüfungsleistungen und Lehrveranstaltungen

Allgemeine Fragen Prüfungsleistungen

Was ist der Unterschied von Studienleistung zu Prüfungsleistung?

Studienleistungen sind unbenotet. Prüfungsleistungen können benotet sein. Studienleistungen müssen lediglich erbracht werden - und da sie keine Prüfungsleistungen sind, gibt es keine Anzahl an 'Fehlversuchen' beim Nichtbestehen. Sie können also im Prinzip beliebig oft nicht bestanden werden.

Ich habe mich zu einer Prüfungsleistung angemeldet, kann diese aber nicht erbringen. Was kann ich tun?

Melden Sie sich umgehend beim Prüfungsamt, sobald klar ist, dass sie von einer Prüfung zurücktreten müssen. Das Prüfungsamt wird Ihnen sagen, was zu tun ist.

Ich habe mich versehentlich auf Alma nicht zu einer Prüfungsleistung angemeldet. Was kann ich tun?

Melden Sie sich umgehend beim Prüfungsamt, sobald Sie Ihren Fehler bemerkt haben. Je nach Zeitpunkt wird Ihnen das Prüfungsamt sagen, was noch möglich bzw. was zu tun ist.

Welche Fristen gelten für die Abgabe von Hausarbeiten, Ausarbeitungen usw.?

Schriftliche Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten, Essays etc. müssen spätestens zum Ende des Semesters bei den Dozent*innen abgegeben werden. Das Wintersemester endet am 31. März, das Sommersemester endet am 30. September.

Ab wann sehe ich die Noten im Transcript?

Die Dozent*innen haben für die Korrektur der schriftlichen Prüfungsleistungen zwei Monate Zeit und müssen die Noten spätestens am 1. Juni (fürs Wintersemester) bzw. 1. Dezember (fürs Sommersemester) ins Prüfungsamt geben.

Bis wann muss die Orientierungsprüfung abgelegt werden?

Im Monobachelor besteht die Orientierungsprüfung aus den studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Module 1 und 2 und sind bis zum Ende des zweiten Semesters zu erbringen. Wer die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Studierenden nicht zu vertreten. (s. PO AT §§ 7–10 i.V.m. PO BT § 8) Bitte beachten Sie: Durch die Regelungen in Reaktion auf die Corona-Pandemie verlängern sich für Sie u. U. auch die Fristen zur Ablegung der Orientierungsprüfung.

Im Bachelor Nebenfach ist eine Orientierungsprüfung seit 2018 nicht mehr vorgesehen.


Modulprüfungsklausur

Ich möchte aus persönlichen Gründen das Studium eines Moduls mit Modulprüfungsklausur auf verschiedene Semester aufteilen. Was heißt das für die Klausur?

Grundsätzlich ist es immer die einfachsten Variante, wenn Sie die Module so studieren, wie sie konzipiert sind. Es gibt aber verschiedene Gründe, es auch anders zu machen. Sie können die Modulprüfungsklausur dann schreiben, wenn Sie alle Modulteile studiert haben. In Rücksprache mit den Prüfer:innen ist es ggf. möglich, die einzelnen Klausurteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu schreiben. In diesem Fall melden Sie sich auf Alma nicht zur (Modul-)Prüfung (in vielen Fällen „Vorlesungsklausur“) an, sondern zur Studienleistung.

Wann habe ich eine Modulprüfungsklausur bestanden?

Eine Modulprüfungsklausur ist dann bestanden, wenn alle Teile einzeln bestanden sind.

Muss ich die gesamte Modulprüfungsklausur noch einmal schreiben, wenn ich durch einen Teil durchgefallen bin?

Nein. Sie müssen nur den Teil nachschreiben, den Sie nicht bestanden haben.


Lehrveranstaltungen

Zu welcher Frist muss ich mich für Lehrveranstaltungen anmelden?

Die Anmeldefristen sind bei verschiedenen Lehrveranstaltungen unterschiedlich und können auf Alma eingesehen werden. Grundsätzlich haben Studierende im ersten Semester etwas länger Zeit, sich für Lehrveranstaltungen anzumelden. Die Anmeldung zu Tutorien läuft in der Regel in den Veranstaltungen, die von den Tutorien begleitet werden.

Alma > Lehrveranstaltung aussuchen > Reiter „Grunddaten“ > rechte Spalte „Zeitraum“ = Anmeldezeitraum