Institut für Erziehungswissenschaft

FAQ Berufsperspektiven

Kann ich mit einem erziehungswissenschaftlichen Abschluss Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in (KJP) werden?

Wenn Sie Ihr Studium unseres erziehungswissenschaftlichen Monobachelors vor dem 1.9.2020 begonnen haben, haben Sie noch bis zum 1.9.2032 die Möglichkeit, die alte Weiterbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in zu absolvieren und Approbation zu erhalten. Haben Sie Ihr Studium nach dem 1.9.2020 aufgenommen, geht das nicht mehr. Nach der neuen Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird eine Ausbildung als Psychotherapeut/in über ein Studium (Bachelor/Master) absolviert.

Quelle: https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSIONID=jiHdaEBR6tg3dRcdA5fXy10rQUEEWttaMuQekwBQmijAMAus-nxw!1799875510?path=null/kurzbeschreibung&dkz=8729

"Für die Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in nach altem Recht ist Voraussetzung:entweder ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Psychologie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule. Der Masterabschluss in Psychologie muss mindestens 120 ECTS umfassen und das Fach „Klinische Psychologie“ beinhalten. Zusätzlich zu diesem Psychologiestudium muss eine mindestens dreijährige vertiefte Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in abgeschlossen werden,oder (mindestens) ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium im Studiengang Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Zusätzlich zu diesem Studium muss eine mindestens dreijährige vertiefte Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in abgeschlossen werden.Über weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen und den Anerkennungen der Studienabschlüsse informiert die Approbationsbehörde:https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/ausbildung/ausbildung-psychotherapeut/seiten/ausbildung/" (Quelle: https://www.lpk-bw.de/aus-fort-weiterbildung/ausbildung)

Ansonsten alle Details im Bundesgesetzblatt: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s1604.pdf#bgbl%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1604.pdf%27%5D__1689662541381 ("Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung" von 2019, Abschnitt (2) §7 ff).

Kann ich mit einem Bachelor-Abschluss als Erzieher*in arbeiten?

Die Antwort auf diese Frage gilt für die berufliche Tätigkeit als Erzieher*in innerhalb von Baden-Württemberg. Wenn Sie in einem anderen Land als Erzieher*in arbeiten wollen, müssen Sie die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften konsultieren.

Wenn Sie unseren Mononbachelor im Studienschwerpunkt Sozialpädagogik/Soziale Arbeit abgeschlossen haben, sind Sie laut Kindertagesbetreuungsgesetz § 7 (2) Nr. 3 als staatlich anerkannte:r Sozialpädagog*in eine Fachkraft in Kindertageseinrichtungen. Wenn Sie einen Studienabschluss ohne staatliche Anerkennung haben, schauen Sie bitte ins KitaG in § 7 nach, was für Sie zutrifft. Im Zweifelsfall kann Ihr Träger für Sie beim in Baden-Württemberg zuständigen KVJS/Landesjugendamt eine Zulassung als Fachkraft beantragen. Informationen dazu finden Sie beim KVJS: https://www.kvjs.de/jugend/kindertageseinrichtungen/fachkraefte