Institut für Politikwissenschaft

Hinweis 2025

Liebe Studieninteressierte,

unsere Zulassungsbedingungen und unsere Website haben sich kürzlich geändert. Nach den neuen Regeln, die 2025 in Kraft treten, ist das Motivationsschreiben fakultativ und wird nur berücksichtigt, wenn es Ihre Gesamtpunktzahl verbessert. 

Es sollte zusammen mit Ihrer Bewerbung auf unserem Bewerbungsportal ALMA hochgeladen werden und ist frei formuliert (im Gegensatz zu den Vorjahren verlangen wir keine spezifische Vorlage mehr). 

Falls Sie Ihre Alma-Bewerbung bereits eingereicht haben und sie nicht mehr ändern können, senden Sie Ihr Schreiben bitte als PDF per E-Mail an beratung-politik-baspam prevention@ifp.uni-tuebingen.de. Geben Sie dabei unbedingt Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer an!

 

Zulassungsverfahren Bachelorstudiengänge

Das Fach Politikwissenschaft ist in den Bachelorstudiengängen (BA Hauptfach und Nebenfach; Bachelor of Education) zulassungsbeschränkt. Daher findet alljährlich im Rahmen der Bewerbung für diese Studiengänge ein Zulassungsverfahren statt, in dem neben der Hochschulzugangsberechtigung ein Motivationsschreiben die Gesamtnote im Auswahlverfahren verbessern kann. Auf der Basis dieser Note wird eine Rangliste für die Zulassung gebildet. Jeweils zum Wintersemester werden BA Hauptfach 60, im Nebenfach 40 und im BEd 27 Studierende zugelassen.

Abgabeschluss ist der 15. Juli, 23:59 Uhr.

 

Siehe auch: