Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich!
Dienstag ab 10.11.2020, 18.30-19.30 Uhr, online über Laterna
Lateinische Fachbegriffe und Rechtssprichwörter spielen in Studium und Praxis des Juristen eine wichtige Rolle. Sei es die allseits bekannte Unschuldsvermutung ‚in dubio pro reo’, die zivilrechtliche ‚culpa in contrahendo’ oder die im internationalen Privatrecht grundlegende ‚lex fori’: Die lateinische Rechtssprache drückt das Wesentliche kurz und prägnant aus. Deren Redewendungen werden indes bisweilen unreflektiert und mitunter auch falsch gebraucht, da viele Juristen der lateinischen Sprache nicht mächtig sind. Ziel der Veranstaltung ist es, dem abzuhelfen und gemeinsam eine Auswahl interessanter Rechtsregeln und -begriffe aus allen Bereichen der Rechtswissenschaft genauer zu betrachten und so ein besseres Verständnis für ihre Herkunft, Wirkungsgeschichte und aktuelle Relevanz zu ermöglichen. Die Teilnehmer halten dazu Kurzvorträge zu einzelnen Rechtssprichwörtern und verbessern so auch ihre rhetorischen Fähigkeiten gezielt im Hinblick auf juristische Vorträge. Besonders denjenigen, die keine Lateinkenntnisse haben, soll durch die Veranstaltung ein Zugang zu wichtigen Elementen der juristischen Fachsprache ermöglicht werden. Aber auch diejenigen, die bereits in der Schule Lateinkenntnisse erworben haben, können hinzulernen, denn viele juristische Fachbegriffe sind regelmäßig nicht Gegenstand des schulischen Lateinunterrichts.
Literatur: D. Liebs, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, 7. Auflage 2007
Der Leistungsnachweis für die Schlüsselqualifikation wird durch ein Kurzreferat erworben.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an armin-johannes.hesselschwerdtspam prevention@uni-tuebingen.de wenden.