Professor Dr. Thomas Finkenauer
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht
Wintersemester 2020/21
Die Lehrveranstaltungen finden bis auf weiteres online statt. Der Zugang zu den Online-Sitzungen sowie Materialien zu den Veranstaltungen werden auf Ilias bereitgestellt.
Prof. Dr. Thomas Finkenauer
Römische Rechtsgeschichte (mit Abschlussklausur) (WS/SS P/G und SPP 3a und SPW 3c)
Große Teile der modernen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen gehen auf das römische Recht zurück und sind vom römischen Rechtsdenken bestimmt. Das römische Recht ist das bisher einzige gesamteuropäische Recht, das deshalb auch die Grundlage für die Kodifikation eines europäischen Zivilgesetzbuchs bilden wird. Die Wirkungsgeschichte des römischen Rechts ist die Geschichte seines Erfolges. Sie reicht von den Anfängen der XII Tafeln (um 450 v. Chr.) über seinen klassischen Höhepunkt im zweiten Jahrhundert n. Chr. bis zum Corpus iuris civilis, der berühmten Kodifikation des Kaisers Justinian I. aus den Jahren 533-534, die das römische Recht der Nachwelt vermittelte.
Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich
Literatur:
- Kunkel/Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Aufl. 2005;
- Kaser, Römische Rechtsgeschichte, 2. Aufl. 1967;
- Waldstein/Rainer, Römische Rechtsgeschichte, 11. Aufl. 2014
Zeit:
Montag, 12.30 bis 13.30 Uhr; vierzehntägig Mittwoch, 12.30 bis 13.30 Uhr.
Mittwochstermine: 4.11., 18.11., 2.12., 16.12., 13.1., 27.1., 10.2., 24.2.
Ort: Online, der Link wird auf Ilias bereitgestellt.
Bitte beachten Sie die Frist für die Anmeldung zur Abschlussklausur auf alma.
Sachen- und Kreditsicherungsrecht Teil I: Sachenrecht I (WS P)
Das Sachenrecht ist eine der Kernmaterien des BGB und Pflichtfach des Examens. Die Vorlesung dient der Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse und stellt das sachenrechtliche System in seiner Gänze dar.
Literatur:
Zur Vorbereitung:
- Wieling, Hans Josef/Finkenauer, Thomas, Sachenrecht, 6. Aufl., Berlin 2020.
Zur Vertiefung:
- Wieling, Hans Josef, Sachenrecht I (Handbuch), 2. Aufl., Heidelberg u. a. 2006;
- Westermann, Harry/Westermann, Harm Peter/Dieter Eickmann, Sachenrecht, 8. Aufl., Heidelberg 2011.
Auf weitere Literatur wid in der Veranstaltung hingewiesen.
Zeit:
Dienstag 11 bis 12.30 Uhr
Donnerstag 11 bis 12.30 Uhr
Veranstaltungsform: Online
Römisches Personen- und Erbrecht (WS SPP 3a)
Das römische Personenrecht ist entscheidend für das Verständnis des römischen Vermögensrechts. In den römischen Rechtsquellen hat darunter das Erbrecht eine zentrale Bedeutung.
Es werden die verschiedenen Institutionen des römischen Personen- und Erbrechts behandelt.
Literatur:
Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 21. Aufl. 2017
Zeit: Donnerstag 17 bis 18 Uhr
Veranstaltungsform: Die Vorlesung findet jedenfalls bis Ende November Online statt, den Link und Materialien finden Sie auf Ilias.
Sklaven im alten Rom - Seminar zur römischen Rechtsgeschichte
Das Seminar wird als Blockseminar Ende Januar oder Anfang Februar stattfinden.
Eine Vorbesprechung zur Erläuterung und Vergabe der Themen findet am Donnerstag, dem 12.11., von 18.30 bis 19.30 Uhr im HS 5 statt.
Das Seminar wird begleitet von einem Proseminar, das von Andreas Herrmann veranstaltet wird. Fragen zum Seminar und Proseminar können an andreas.herrmann gerichtet werden. @uni-tuebingen.de
Gute Seminarteilnehmer erhalten die Möglichkeit, im anschließenden Sommersemester an einem Wochenende an einem internationalen Seminar teilzunehmen.
Probeexamen
2. Klausur im Zivilrecht
Zeit: Freitag, 02. Oktober 2020, 8:30 bis 13:30 Uhr
Veranstaltungsform: Online und Präsenz (begrenzte TN-Zahl; Anmeldung in Alma)
Besprechung: Freitag, 23.10.20, 14 bis 16 Uhr
Veranstaltungsform: Online auf Laterna, der Link findet sich im Klausurenkurs-Ordner auf Ilias.
Akademische Mitarbeiter
Fallbesprechung Römisches Privatrecht - Herrmann
Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich!
Montag, ab 9.11.2020, 17 - 18 Uhr, auf Laterna.
Die Fallbesprechung wiederholt den Stoff der jeweils angebotenen Vorlesung Römisches Privatrecht (WS: Personen- und Erbrecht, SS: Schuld- und Sachenrecht) anhand zentraler Textstellen. Sie ist als Jahreskurs konzipiert, kann also parallel zur jeweiligen Vorlesung gehört werden und ermöglicht innerhalb eines Jahres die umfassende Vorbereitung auf die Abschlussklausur im SPB 3a. Alle erforderlichen Materialien werden auf Ilias bereitgestellt.
Literatur: Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 21. Auflage 2017; Kaser, Das Römische Privatrecht. 2 Bände, 1971/1975; Schlosser/Sturm/Weber, Die rechtsgeschichtliche Exegese, 2. Auflage 1993
Proseminar zum Seminar in der römischen Rechtsgeschichte - Herrmann
Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich!
Termine nach Absprache in der Vorbesprechung zum Seminar am Donnerstag, den 12.11., von 18.30 bis 19.30 Uhr auf Laterna. Den Link finden Sie auf Ilias.
Die Veranstaltung richtet sich an die Teilnehmer des römischrechtlichen Seminars und soll diese durch Erleichterung des Zugangs zu unbekannten Quellen und Arbeitsmethoden in die Lage versetzen, eine gelungene Seminararbeit auszuarbeiten. Eine Seminararbeit im römischen Recht erfordert durch den Umgang mit den antiken Rechtsquellen Fähigkeiten, die der gewöhnliche Kanon der juristischen Ausbildung nicht vermittelt. Dazu gehört die Kenntnis der wichtigen Rechtsquellen und Sekundärliteratur, der historischen Entwicklung des römischen Rechts und seiner Überlieferungsgeschichte ebenso wie Grundlagen der Methodenlehre. Behandelt werden außerdem: das korrekte Zitieren von juristischen und literarischen Quellen, der richtige Umgang mit deren Übersetzungen, die Recherche in speziellen Datenbanken zum römischen Recht und der exegetische Aufbau einer schriftlichen Arbeit.
Für die Veranstaltung wird ein Teilnahmeschein ausgestellt.
Schlüsselqualifikation Lateinische Rechtssprichwörter - Hesselschwerdt
Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich!
Dienstag ab 10.11.2020, 18.30-19.30 Uhr, online über Laterna
Lateinische Fachbegriffe und Rechtssprichwörter spielen in Studium und Praxis des Juristen eine wichtige Rolle. Sei es die allseits bekannte Unschuldsvermutung ‚in dubio pro reo’, die zivilrechtliche ‚culpa in contrahendo’ oder die im internationalen Privatrecht grundlegende ‚lex fori’: Die lateinische Rechtssprache drückt das Wesentliche kurz und prägnant aus. Deren Redewendungen werden indes bisweilen unreflektiert und mitunter auch falsch gebraucht, da viele Juristen der lateinischen Sprache nicht mächtig sind. Ziel der Veranstaltung ist es, dem abzuhelfen und gemeinsam eine Auswahl interessanter Rechtsregeln und -begriffe aus allen Bereichen der Rechtswissenschaft genauer zu betrachten und so ein besseres Verständnis für ihre Herkunft, Wirkungsgeschichte und aktuelle Relevanz zu ermöglichen. Die Teilnehmer halten dazu Kurzvorträge zu einzelnen Rechtssprichwörtern und verbessern so auch ihre rhetorischen Fähigkeiten gezielt im Hinblick auf juristische Vorträge. Besonders denjenigen, die keine Lateinkenntnisse haben, soll durch die Veranstaltung ein Zugang zu wichtigen Elementen der juristischen Fachsprache ermöglicht werden. Aber auch diejenigen, die bereits in der Schule Lateinkenntnisse erworben haben, können hinzulernen, denn viele juristische Fachbegriffe sind regelmäßig nicht Gegenstand des schulischen Lateinunterrichts.
Literatur: D. Liebs, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, 7. Auflage 2007
Der Leistungsnachweis für die Schlüsselqualifikation wird durch ein Kurzreferat erworben.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an armin-johannes.hesselschwerdt wenden. @uni-tuebingen.de
Fallbesprechung Zivilrecht I - Allgemeiner Teil - Samari
Freitag 8 – 9 Uhr.
Materialien und Termine finden Sie auf alma und Ilias.