Sommersemester 2023
Vorlesung Römisches Schuld- und Sachenrecht (SPP 3a, SPW 4b) 2 SWS
Das Schuld- und Sachenrecht des BGB wurde weitestgehend vom römischen Recht geprägt. Es werden daher die vertraglichen und deliktischen Obligationen ebenso vorgestellt wie Erwerb und Schutz von Eigentum und Besitz sowie die beschränkten dinglichen Rechte.
Sprachkenntnisse: | Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich |
Termin: | Donnerstag 14 Uhr - 16 Uhr |
Freiheit unter Bedingung - Digestenexegese zum Römischen Privatrecht (SPP 3a) 2 SWS (Kopie 1)
In lockerer Runde werden einschlägige juristische Texte präsentiert, übersetzt und besprochen. Es besteht die Gelegenheit zur Anfertigung einer Seminararbeit nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO und § 3 Abs. 1 S. 1 lit b. PromO, die gleichzeitig eine rechtshistorisch-exegetische Übung nach § 3 Abs. 1 S. 1 lit. c PromO ist. Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich.
Termin: | Donnerstag 18 Uhr s.t. - 20 Uhr |
Beginn: | 27. April 2023 |