Die Vorlesung setzt die Vorlesung „Grundkurs Zivilrecht I“ aus dem Wintersemester fort. Schwerpunktmäßig werden das Allgemeine Schuldrecht und aus dem Besonderen Schuldrecht namentlich der Kauf sowie die Geschäftsführung ohne Auftrag und Ungerechtfertigte Bereicherung behandelt. Begleitend zur Vorlesung findet die Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger statt. In der Übung wird die Methode der juristischen Fallbearbeitung vermittelt. Es werden zwei Klausuren und eine Hausarbeit angeboten. Zudem halten die Assistenten der Fakultät Fallbesprechungen zum Schuldrecht ab.
Das Schuld- und Sachenrecht des BGB wurde weitestgehend vom römischen Recht geprägt. Es werden daher die vertraglichen und deliktischen Obligationen ebenso vorgestellt wie Erwerb und Schutz von Eigentum und Besitz sowie die beschränkten dinglichen Rechte.
Sprachkenntnisse: Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich
Grundpfeiler des modernen Deliktsrechts - Digestenexegese zum römischen Privatrecht
In lockerer Runde werden einschlägige juristische Texte präsentiert, übersetzt und besprochen. Es besteht die Gelegenheit zur Anfertigung einer Seminararbeit nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO und § 3 Abs. 1 S. 1 lit b., S. 2 PromO.