Juristische Fakultät

Integrierter Bachelor of Laws (LL.B.)

Studierende und ehemalige Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung können nunmehr bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die Verleihung des Grades eines Bachelor of Laws (LL.B.) beantragen. Die Fakultät macht hierzu von einer jüngst in das Landeshochschulgesetz aufgenommenen Möglichkeit Gebrauch und möchte so im Studium weit vorangeschrittenen Studierenden, insbesondere solchen, die die Staatsprüfung leider nicht bestanden haben, die Möglichkeit eröffnen, dennoch einen Abschluss zu erlangen, der dann auch die Möglichkeit weiterer Studien, namentlich in einschlägigen konsekutiven Masterstudiengängen (insbes. LL.M.-Studiengängen) eröffnet.

Rechtliche Grundlagen

Voraussetzungen

Die Verleihung des Grades eines Bachelor of Laws (LL.B.) erfolgt nur auf Antrag und nur, wenn die antragstellende Person:

  1. erstmalig nach dem 31. März 2019 vom Landesjustizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 1 Absatz 1 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) zugelassen worden ist oder das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) festgestellt hat, dass sie die Voraussetzungen hierfür nach dem 31. März 2019 erfüllt hat,

  2. erfolgreich eine einer Bachelorarbeit gleichwertige wissenschaftliche Leistung (Studienarbeit im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung oder rechtswissenschaftliche Seminar i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr 3, Abs. 3 S. 3 JAPrO) erbracht hat und

  3. mindestens zwei Semester in Tübingen immatrikuliert waren und dort den Leistungsnachweis nach Nr. 2 erbracht hat.

Ehemalige Studierende können sich, selbst bei Verlust des Prüfungsanspruchs im Studiengang mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung, zum Zwecke der Nachholung einer fehlenden Leistung nach § 2 Satz 1 Nr. 2 (s.o. Nr. 2) für bis zu drei Semester erneut immatrikulieren, wenn die weiteren Voraussetzungen der Verleihung des Bachelorgrades vorliegen.

Berechnung der Bachelornote

In die Bachelornote gehen ein

1. Die drei Übungen für Anfänger und die drei Übungen für Fortgeschrittene zu jew. 10 Prozent,

2. das Modul “Grundlagen und Praxis” zu 15 Prozent und

3. die einer Bachelorarbeit gleichwertige wissenschaftliche Leistung mit 25 Prozent.

Die so gebildete Note entspr. der Skala des § 19 Abs. 3 JAPrO wird in eine Note des ansonsten Notensystems von 1,0 bis 5,0 umgerechnet. 

Rückwirkung

Der Grad eines Bachelor of Laws (LL.B.) wird, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, nicht nur an Studierende verliehen, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2026/2027 aufgenommen haben, sondern auch an Studierende, die das Studium vor diesem Zeitpunkt aufgenommen haben sowie an ehemalige Studierende - auch eine fortbestehende Immatrikulation ist also nicht erforderlich -, sofern sie:

  1. erstmalig nach dem 31. März 2019 vom Landesjustizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 1 Absatz 1 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) zugelassen worden sind oder das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) festgestellt hat, dass sie die Voraussetzungen hierfür nach dem 31. März 2019 erfüllt haben und 

  2. erfolgreich eine einer Bachelorarbeit gleichwertige wissenschaftliche Leistung (Studienarbeit im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung oder rechtswissenschaftliche Seminararbeit, jew. eabsolviert in Tübingen) erbracht hat und

  3. mindestens zwei Semester in Tübingen immatrikuliert waren und dort den Leistungsnachweis nach Nr. 2 erbracht haben.

Antrag und Antragsverfahren

Der Antrag ist ausschließlich über das unten bereitgestellte Formular zu stellen. Bitte beachten Sie, dass ein Bescheid des Landesjustizprüfungsamtes über die erstmalige Zulassung zur Staatsprüfung bzw. über den Erwerb der Zulassungsvoraussetzungen nach dem 31.03.2019 eingereicht werden muss.

Bitte folgende Hinweise vor Bearbeitung des Formulars durchlesen!

E-Mail: Sofern Sie noch an der Universität Tübingen eingeschrieben sind, bitte Ihre studentische Mailadresse verwenden. 
Bescheinigung des LJPA: Die erstmalige Zulassung zum Staatsexamen bzw. Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen.
Kopie Personalausweis: Nur nötig, wenn Sie nicht mehr an der Universität Tübingen eingeschrieben sind, bitte beidseitig. 
Zusätzliche Scheine: Hier bitte nur Scheine hochladen, welche nicht im Transcript of Records auftauchen, aber für die Notenberechnung des LL.B. relevant sind. 
Studienarbeit statt Seminar anrechnen: Sofern Ihre Studienarbeit für den LL.B. angerechnet werden soll, bitte Prüfungskampagne angeben.
Abholung und Zusendung: Sofern Sie Ihren Abschluss nicht persönlich beim Prüfungsamt abholen möchten, füllen Sie bitte das Feld Zusendung mit Ihrer aktuellen Anschrift aus.
 

Antrag Bachelor of Laws

Bitte beantragen Sie über dieses Formular Ihren Bachelor Abschluss