Juristische Fakultät

Professor Dr. Thomas Finkenauer

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht

Aktuelles

2. Klausur der ÜfA – Remonstrationen

Anträge auf Durchführung eines Remonstrationsverfahrens können bis einschließlich 16. Oktober zu den üblichen Geschäftszeiten am Lehrstuhl oder per Post eingereicht werden. Der Briefumschlag muss einen lesbaren Poststempel vom 16. Oktober (oder früher) tragen. Die Antragstellung ist nur schriftlich möglich. Des weiteren sind Anträge nur zulässig, wenn die Teilnahme an der Klausurbesprechung durch einen Stempel auf der Bearbeitung nachgewiesen ist und konkrete Korrekturfehler behauptet werden.