Professor Dr. Thomas Finkenauer
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht
Aktuelles
17th International Roman Moot Court beginnt - Teilnehmer gesucht
Im Frühjahr 2024 wird der International Roman Law Moot Court in Wien stattfinden. Gesucht werden Studenten mit Englischkenntnissen und Interesse am römischen Recht, die sich als Teil des Tübinger Teams mit Studenten aus ganz Europa messen wollen.
Der International Roman Law Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung. Die Studenten nehmen die Rolle von Anwälten ein, die einen fiktiven Fall für ihre Mandanten gewinnen wollen. Die Besonderheit: Zu lösen ist der Fall nach dem Römischen Recht des Corpus Iuris Civilis. Als Teilnehmer werden Sie den Fall mit den römischen Quellen lösen und anschließend Gerichtsreden vorbereiten. In Probeverhandlungen haben Sie die Gelegenheit, ihre Rede- und Argumentationsfähigkeit zu erproben, bevor es dann zum eigentlichen Wettbewerb nach Wien geht.
Wenn Sie teilnehmen möchten, bewerben Sie sich bis zum 1. Dezember am Lehrstuhl von Prof. Dr. Finkenauer!
Weitere Informationen finden Sie unter uni-tuebingen.de/fakultaeten/juristische-fakultaet/studium/im-studium/moot-courts/roman-law-moot-court/. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an konstantin.schoenleber@uni-tuebingen.de
Blockseminar
Im Wintersemester 2023/24 werde ich mit Herrn Kollegen Prof. Dr. G. Schiemann und Herrn Andreas Herrmann ein Blockseminar zum Thema
Unfreiheit und Freilassung im römischen Recht
anbieten. Das Blockseminar wird voraussichtlich gegen Ende Januar stattfinden. Eine Vorbesprechung findet am Donnerstag, den 26.10., um 18 Uhr s.t. in Raum 220 statt.
Hervorragende Arbeiten können auf einem internationalen Seminar in Wien im Sommersemester vorgestellt werden. Die Veranstaltung steht Studierenden aller Semester offen, Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich. Begleitend wird im Winterseminar ein Proseminar „Römischrechtliche Exegese“ angeboten; der genaue Termin hierfür wird noch bekanntgegeben.
Folgende Referate können vergeben werden:
1. Der römische Freiheitsprozess
2. Freiheit vorm Kaisergericht des Mark Aurel
3. Favor libertatis und Sklaverei der Mutter
4. Freiheit wegen Prostitution
5. Hälftige Freiheit durch Urteil?
6. Freiheit ohne Freilassungswillen?
7. Freiheit trotz Bedingungsausfall?
8. Testamentsauslegung zugunsten der Freiheit
9. Prozess gegen den eigenen Herrn
10. Schenkung eines Sklaven und Schenkungsverbot unter Ehegatten
11. Freiheit und Rückkehrrecht I
12. Freiheit und Rückkehrrecht II
XXVI. Sommerseminar zur Antiken Rechtsgeschichte
Vom 6. bis 9. Juli 2023 fand im Kloster Obermarchtal das XXVI. Internationale Sommerseminar zur Antiken Rechtsgeschichte statt. Auf Einladung von Professor Thomas Finkenauer kamen die Professoren Iole Fargnoli (Mailand/Bern), Éva Jakab (Budapest), Tomislav Karlović (Zagreb), Andreja Katančević (Belgrad), Fabian Klinck (Bochum), Guido Pfeifer (Frankfurt a.M.), Johannes Platschek (München), Thomas Rüfner (Trier), Philipp Scheibelreiter (Wien), Gottfried Schiemann (Tübingen) und Gerhard Thür (Graz) mit ihren Studenten und Assistenten in Obermarchtal zu Vorträgen aus den verschiedensten Gebieten der antiken Rechtsgeschichte, vor allem des römischen Rechts, zusammen. Ein Besuch des Zwiefalter Münsters rundete das Programm ab.
Best Orator beim International Roman Law Moot Court
Der 16th International Roman Law Moot Court fand vom 23. bis zum 26. April in Neapel statt. Dabei landete das Tübinger Team den vierten Platz. Der Student Sven Fierlbeck konnte den Preis für den besten Redner erringen. Ein ausführlicher Bericht findet sich hier.
Tübinger Studenten gewinnen XV. International Roman Law Moot Court
Auf der Athener Agora gelang es am 8. April 2022 den Tübinger Mootern, das Team der Universität Cambridge im Finale des XV. International Roman Law Moot Court zu schlagen. Die Jurastudenten Benjamin Zeeb, Patroklus Witte, Constantin Diem und Emilia Pfau setzten sich gegen die Gastgeber aus Athen und die Teams aus Liège, Neapel, Oxford, Trier, Wien und Cambridge durch. Auch die Publikumsabstimmung, die dieses Jahr zum ersten Mal stattfand, konnte das Tübinger Team für sich entscheiden. Benjamin Zeeb wurde für sein rhetorisches und juristisches Geschick mit dem Preis für den besten Redner ausgezeichnet.
Aufgabe der Studenten war es, einen fiktiven Fall nach justinianisch-römischem Recht zu lösen und die Interessen ihrer Mandanten in einer simulierten Gerichtsverhandlung zu vertreten. Dieses Jahr spielte der Fall im Athen des sechsten Jahrhunderts: Der Theaterintendant Epicrates hatte beim Sklavenhändler Athenogenes Schauspieler für seine neueste Aufführung erworben. Wie sich herausstellte, war einer der Sklaven an der geheimnisvollen Corona-Krankheit aus Alexandria erkrankt, die sich rasch unter den anderen Sklaven ausbreitete. Obendrein konnte einer der Sklaven vor Stottern kaum sprechen; ein anderer besichtigte lieber die Athener Kunstausstellungen, als zu proben.
Zur Vorbereitung eines Prozesses wegen kaufrechtlicher Gewährleistung erarbeiteten die Teilnehmer englischsprachige Plädoyers und stellten sich in zahlreichen Probeverhandlungen den Fragen der Richter, bevor sie in Athen gegen die Teams der anderen Universitäten antraten. Betreut wurden sie dabei von Prof. Dr. Thomas Finkenauer, Andreas Herrmann und Konstantin Schönleber.
Dank gilt Prof. Dr. Athina Dimopoulou und der Nationalen und Kapodistrias-Universität für die Ausrichtung des Moot Court. Neben dem eigentlichen Wettbewerb kam die Besichtigung der Athener Sehenswürdigkeiten, unter anderem der Akropolis und der Agora, nicht zu kurz.