Professor Dr. Thomas Finkenauer
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht
Sommersemester 2021
Prof. Dr. Thomas Finkenauer
Vorlesung Außervertragliches Schuldrecht (SS P) 4 SWS
Die Vorlesung vermittelt den Pflichtfachstoff im Bereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Behandelt werden insbesondere Ansprüche aus dem Eigentum, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlungen und Geschäftsführung ohne Auftrag.
Termin: | Dienstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr Donnerstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr |
Beginn: | 20. April 2021 |
Institutionen des Zivilrechts in europäischer und historischer Perspektive (SPW 3a, 3b, 4b) 2 SWS (ab 15.6. in Präsenz)
Die zivilrechtlichen Dogmen Deutschlands wie des europäischen Auslands fußen auf einer langen historischen Tradition, deren Hauptwurzel das römische Recht ist. Das bisher einzige Recht, das ein gemeineuropäisches Recht war, ist das römische. In einer Zeit, in der der Ruf nach einem europäischen Gesetzbuch immer lauter wird, muss sich der heutige Jurist dieser Wurzeln besinnen, um sich der Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den europäischen Kodifikationen bewusst zu werden und dialogfähig mit seinen ausländischen Kollegen zu bleiben.
Termin: | Dienstag 18 Uhr s.t. - 20 Uhr |
Beginn: | 20. April 2021 |
Hinweis zur Präsenzlehre ab dem 15.6.
Die Vorlesung findet ab Dienstag, den 15. Juni, in Präsenz statt. Sie beginnt um 18.15 Uhr in Hörsaal 14 in der Neuen Aula. Bitte melden Sie sich für den Kurs auf Ilias an, wenn Sie die Vorlesung in Präsenz besuchen möchten.
Für die Vorlesung ist das jeweils aktuelle Hygienekonzept der Universität verbindlich. Sie finden es unter https://uni-tuebingen.de/universitaet/infos-zum-coronavirus/
Bitte informieren Sie sich vorab über die Bestimmungen des Hygienekonzepts, insbesondere die Maskenpflicht und das Betretungsverbot der Universität.
Zur ersten Vorlesungsstunde in Präsenz muss ein Erhebungsbogen zur Kontaktnachverfolgung mitgebracht werden. Es können auch vor Ort Bögen ausgefüllt werden. Die Bögen werden bei Betreten des Hörsaals eingesammelt. Die Bögen stehen unter obigem Link neben dem Hygienekonzept zur Verfügung.
Vorlesung Römisches Schuld- und Sachenrecht (SPP 3a, SPW 4b) 2 SWS
Das Schuld- und Sachenrecht des BGB wurde weitestgehend vom römischen Recht geprägt. Es werden daher die vertraglichen und deliktischen Obligationen ebenso vorgestellt wie Erwerb und Schutz von Eigentum und Besitz sowie die beschränkten dinglichen Rechte.
Sprachkenntnisse: | Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich |
Termin: | Donnerstag 14 Uhr s.t. - 16 Uhr |
Beginn: | 22. April 2021 |
Arbeitsteiliges Wirtschaften im alten Rom – Digestenexegese zum Römischen Privatrecht (SPP 3a) 2 SWS
Arbeitsteiliges Wirtschaften im alten Rom – Digestenexegese zum Römischen Privatrecht (SPP 3a) 2 SWS
In lockerer Runde werden einschlägige juristische Texte präsentiert, übersetzt und besprochen. Es besteht die Gelegenheit zur Anfertigung einer Seminararbeit nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO und § 3 Abs. 1 S. 1 lit b. PromO, die gleichzeitig eine rechtshistorisch-exegetische Übung nach § 3 Abs. 1 S. 1 lit. c PromO ist.
Termin: | Donnerstag 18 Uhr s.t. - 20 Uhr |
Beginn: | 22. April 2021 |