Gemeinsam Bildungschancen ermöglichen
Erinnern Sie sich an Ihre Studienzeit? An Seminare und Vorlesungen, die neue Perspektiven eröffnet haben, an Freundschaften und Beziehungen, die geblieben sind, an Menschen, die Sie inspiriert und ermutigt haben. Vielleicht erinnern Sie sich auch daran, wie wichtig es war, Zeit und Freiräume zu haben, um erfolgreich zu studieren. Mit Ihrer Spende für das Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen unterstützen Sie die nächste Generation Studierender und ermöglichen ihnen diese wertvollen Freiräume.
Das Besondere am Deutschlandstipendium: Der Bund verdoppelt jeden Euro, den Sie spenden. So werden beispielsweise aus 150 Euro unmittelbar 300 Euro. Sie entscheiden, mit welchem Betrag Sie das Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen unterstützen wollen: Ab 1.800 EUR können Sie ein oder mehrere Deutschlandstipendien vollständig finanzieren oder mit einem Betrag Ihrer Wahl ein Alumni-Deutschlandstipendium mitfinanzieren.
Für manche Studierende bedeutet das Deutschlandstipendium, dass die Miete weniger zu Last fällt, für andere, dass sie Exkursionen wahrnehmen können. Allen gemeinsam ist, dass sie weniger arbeiten müssen und dadurch mehr Zeit und Freiraum für ihr Studium und ihr gesellschaftliches Engagement gewinnen.
Lesen Sie selbst, was Ihr Engagement für das Deutschlandstipendium alles bewirken kann.
Was hat die Universität Tübingen Ihnen mitgegeben? Die Antwort auf diese Frage lautet für jede Person anders. Fest steht, dass die Zeit an der Universität Tübingen Biographien weit über das Studium und die Promotion hinaus prägt. Was Sie aus Ihrer Zeit in Tübingen mitgenommen haben, können Sie heute weitergeben, indem Sie Studierenden Freiräume für Studium und gesellschaftliches Engagement ermöglichen.
Unser Spendenkonto
Kontoinhaberin: Eberhard Karls Universität Tübingen
IBAN: DE24 6005 0101 7477 5036 14
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: PSP 3150012401 | Alumni-Deutschlandstipendium
Bitte überweisen Sie den Betrag Ihrer Wahl an:
Kontoinhaberin: Eberhard Karls Universität Tübingen
IBAN: DE24 6005 0101 7477 5036 14
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: PSP 3150012401 | Tü give back. | Alumni-Deutschlandstipendium
Die Spenden aller fördernden Alumni werden zu einem Alumni-Deutschlandstipendium in Höhe von 1.800 Euro gebündelt und kommen so direkt Studierenden der Universität Tübingen zugute.
Vielen herzlichen Dank!
Mit einer größeren Förderung können Sie ein oder mehrere Deutschlandstipendien vollständig finanzieren und damit über ein Jahr hinweg gezielt Studierende unterstützen. Ein Stipendium umfasst 1.800 Euro pro Jahr. Gerne besprechen wir mit Ihnen die gewünschte Höhe Ihrer Förderung, die Förderdauer sowie die Vergabe freier oder fachgebundener Stipendien.
Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Rebecca Hahn
Eberhard Karls Universität Tübingen
Hochschulkommunikation
Doblerstraße 21
72074 Tübingen
+49 7071 29-75039
rebecca.hahn@uni-tuebingen.de
Nach der Abstimmung erhalten Sie eine Fördervereinbarung der Universität Tübingen.
Bitte überweisen Sie Ihren Förderbeitrag nach Abschluss der Fördervereinbarung auf folgendes Konto:
Kontoinhaberin: Universität Tübingen
IBAN: DE24 6005 0101 7477 5036 14
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: PSP 3150012401 | Tü give back. | Alumni-Deutschlandstipendium
Als Dankeschön für Ihr Engagement laden wir Sie herzlich zum jährlichen Sommerfest der Deutschlandstipendien ein. Dort haben Sie die Gelegenheit, die von Ihnen geförderten Studierenden sowie Mitglieder der Dekanate und des Rektorats persönlich kennenzulernen.
Um ein Alumni-Deutschlandstipendium mitzufinanzieren, können Sie jederzeit einen Betrag Ihrer Wahl spenden. Sobald insgesamt 1.800 Euro erreicht sind, kann daraus ein Alumni-Deutschlandstipendium vergeben werden. Eine Mindestlaufzeit für Ihre Förderung gibt es dabei nicht.
Wenn Sie ein Deutschlandstipendium vollständig finanzieren, beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. In der Fördervereinbarung können Sie festlegen, über welchen Zeitraum Sie das Deutschlandstipendium an der Universität Tübingen fördern möchten
Studierende erhalten die Förderung für zwei Semester; nach Ablauf dieser zwei Semester müssen sie sich erneut bewerben. Sollte die von Ihnen geförderte Person die Förderkriterien erneut erfüllen, kann sie auch ein weiteres Mal von Ihnen gefördert werden.
Die Förderung beginnt am 1. April und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Ja. Die von Fördernden zur Verfügung gestellten Gelder können nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden. Antworten auf steuerrechtliche Fragen zum Deutschlandstipendium finden Sie auch hier: www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema "Deutschlandstipendium" https://www.deutschlandstipendium.de/deutschlandstipendium/de/foerdernde/haeufig-gestellte-fragen/haeufig-gestellte-fragen_node.html oder im Gespräch mit der Kontaktperson für Mittelgebende des Deutschlandstipendiums an der Universität Tübingen.