Master of Education ALT (Beginn VOR WS 22/23)

Studien- und Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnung regelt in ihrem Allgemeinen Teil (AT) die allgemein gültigen Rahmenbedingungen des M.Ed.-Studiums (Struktur des Studienganges, Studien- und Prüfungsleistungen, Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, Masterarbeit, Bildung der Mastergesamtnote usw.).

Im Besonderen Teil (BT) werden weitere, fachspezifische Rahmenbedingungen erwähnt (Aufbau des Studiums, Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen, fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Masterarbeit, Bildung der Abschlussnote im Fach usw.):

Sprachkenntnisse (Latein, zweite romanische Sprache)

Die sprachlichen Voraussetzungen in Bezug auf Latein und einer zweiten romanischen Sprache sind im M.Ed.-Studiegang gleich wie im Bachelor of Education geregelt. Besonders Studienortwechsler, die den B.Ed. nicht in Tübingen absolviert haben, sollen diese Voraussetzungen berücksichtigen.

Welche Module soll ich wählen?

Die Studierenden sollten sich von Anfang im Klaren sein, in welchem Fach sie eine Hausarbeit und in welchem eine Klausur schreiben möchten. Möchten Sie eine Hausarbeit in der Sprachwissenschaft schreiben, dann melden Sie sich für das Modul SW I an. Möchten Sie eine Hausarbeit in Literaturwissenschaft schreiben, dann melden Sie sich für das Modul LKW I an. (Die fachspezifische Wahl, die die Studierenden im B.Ed. in Tübingen getroffen haben, ist hierfür irrelevant.)

Achtung! Die Wahl innerhalb des ersten Moduls impliziert, dass man in dem nicht gewählten Fach eine Klausur schreibt. Diese Prüfung muss in der Fremdsprache erbracht werden! Deswegen sollten die Studierenden die Übung "wissenschaftliche Textproduktion (schriftlich)" gleichzeitig mit dem Seminar des Moduls LKW II bzw. SW II besuchen.

Fachdidaktik

  • ​​​Kolloquium Fachdidaktik (Modul FD): es handelt sich hierbei um eine begleitende Veranstaltung zum Praxissemester an der Schule, die nur ZEITGLEICH zum Praxissemester besucht werden darf. Falls Sie am PAD-Programm teilnehmen, setzen Sie sich bitte VOR dem Auslandssemester mit Herrn Prof. Dr. Tesch in Verbindung.
  • Seminar Fachdidaktik (Modul FD): Das Seminar darf nur NACH dem Praxissemester besucht werden.

Hauptseminar-Klausur (Modul LKW II bzw. SW II)

Die Hauptseminar-Klausur in der Fremdsprache dauert 3 Stunden und wird i.d.R. am ersten vorlesungsfreien Donnerstag von 9-12 Uhr geschrieben.
Die Nachholklausur wird i.d.R. am ersten Montag der Vorlesungszeit von 9-12 Uhr geschrieben.

Genaue Termine und Räume werden von den DozentInnen bekannt gegeben.

Mündliche Prüfung (Modul WV) und Überblickswissen

Diese Prüfung ist als Abschluss des Studiums konzipiert. Die Inhalte werden entsprechend gewählt. Nicht als Schwerpunktthemen gewählt werden dürfen die Themen der Hausarbeit im M.Ed., der Klausur im M.Ed.  sowie der Bachelorarbeit. Bezüglich der fachspezifischen Vorgaben der Sprachwissenschaft und der Literaturwissenschaft orientieren Sie sich bitte an den jeweiligen Regelungen der beiden Bereiche und den Anforderungen Ihrer Prüfer*innen.
Literaturwissenschaftliche und sprachwissenschaftliche Themen werden jeweils 30 Minuten lang in der Fremdsprache geprüft. Wird der sprachliche Bereich nicht mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet, gilt die mündliche Prüfung als nicht bestanden.

LiteraturwissenschaftÜberblick

Sprachwissenschaft: Der historische Teil soll interne und externe Sprachgeschichte, ältere Sprachstufen und Sprachwandeltheorien beinhalten. Ein Schwerpunktthema soll dem 20./21. Jhdt. und der System- bzw. Varietätenlinguistik entnommen werden. Das andere Schwerpunktthema kann auch diachronisch ausgerichtet sein und Themen aus dem Bereich der internen Sprachgeschichte abdecken. Auf Ilias ist die Bibliographie zum Grundlagen- und Überblickswissen in der mündlichen Prüfung Sprachwissenschaft verfügbar (Zugang erst nach Bestätigung seitens der Ilias-Administratoren; bei Schwierigkeiten bitte Fr. Vincis kontaktieren).

Termine: Die mündlichen Prüfungen finden im Oktober statt, wenn die Kolloquien während des SoSe abgelegt wurden und im April, wenn die Kolloquien im WS abgelegt wurden.

 ACHTUNG! Im Jahr 2024 wird der Zeitplan für die mündlichen Prüfungen an den Prüfungsrhythmus der neuen Prüfungsordnung angepasst, d.h. die Prüfungen werden im April 2024 für diejenigen, die das Kolloquium im WS 23/24 absolvieren, stattfinden und im JULI 2024 für diejenigen, die das Kolloquium im SoSe 2024 absolvieren, stattfinden. Wenn Sie das Kolloquium ab dem SoSe 2024 absolvieren, dann gilt für Sie folgendes Anmeldeverfahren

Masterarbeit

Wichtige Informationen finden Sie hier.

Für die Bearbeitung der Masterarbeit haben Sie ab der Anmeldung beim Prüfungsamt 16 Wochen Zeit. Wenn Sie das Referendariat (Beginn jährlich im Januar) antreten möchten, sollten Sie die Masterarbeit spätestens bis zum 15. Juni beim Prüfungsamt angemeldet haben, um regulär ins Referendariat starten zu können. 
Sollte eine Anmeldung bis zum 15. Juni für Sie nicht möglich sein, dann können Sie die Arbeit noch bis spätestens 15. September anmelden, werden im Referendariat dann allerdings zunächst den Status als Gasthörer unter Vorbehalt haben. Eine Anmeldung der Arbeit nach dem 15. September führt automatisch dazu, dass Sie vom Referendariat für das kommende Jahr ausgeschlossen werden und dieses nicht antreten können. Weitere Info finden Sie hier