Tübingen School of Education (TüSE)

Bewerbung für das Referendariat (Vorbereitungsdienst)

Die Bewerbung für das Referendariat wird über ein Onlineverfahren durchgeführt.

 ACHTUNG: Der Bewerbungszeitraum für den Vorbereitungsdienst (Start Januar) ist der 15. März bis 15. Juni des Vorjahres.

Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

Gymnasiales Lehramt:
Das Informationsblatt des Regierungspräsidiums Tübingen enthält für das Referendariat mit Beginn im Januar 2026 alle Angabe zu Bewerbung, Fristen und benötigten Unterlagen.

Berufliches Lehramt:
Notwendige Unterlagen und Formulare für den Vorbereitungsdienst im beruflichen Lehramt

  Achtung:
Bei der Bewerbung müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie ein Betriebs-, Sozial- oder Vereinspraktikum absolviert haben.

Wichtige Hinweise für Sportstudierende

Egal, ob Sie Sport als Zweit- oder Drittfach studieren, müssen Sie bei der Bewerbung zum Referendariat ein Vereinspraktikum (statt eines Sozial- oder Betriebspraktikums) und den Rettungsschwimmer in Silber vorweisen.

 

Wichtige Hinweise für Studierende der Wirtschaftswissenschaft, Geographie, Politikwissenschaft, Informatik

Sie müssen bei der Bewerbung ein Betriebspraktikum (statt eines Sozialpraktikums) vorweisen. Ausnahme: Ihr Zweit- oder Drittfach ist Sport, dann müssen Sie ein Verienspraktikum vorweisen.

Wenn der Masterabschluss mehr als vier Jahre zurückliegt: Das "Vier-Jahreskolloquium"

Grundsätzlich kann der Vorbereitungsdienst ohne zeitliche Begrenzung auch nach einer längeren Pause oder beruflichen Umorientierung aufgenommen werden. Um jedoch einem Scheitern im Vorbereitungsdienst und dem damit einhergehenden Verlust einer möglichen Tätigkeit als Lehrkraft im öffentlichen Schuldienst entgegen zu wirken, ist in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für den Vorbereitungsdienst eines Lehramts in § 2 das sogenannte „Vier-Jahreskolloquium“ wie folgt verankert:

„Wurde die […] Erste Staatsprüfung oder der gleichgestellte Hochschulabschluss ganz oder teilweise mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin abgelegt, so kann das örtlich zuständige Regierungspräsidium in einem Kolloquium überprüfen lassen, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst noch vorhanden sind. Auf die Überprüfung kann verzichtet werden, wenn der weiteren Ausbildung förderliche Tätigkeiten oder entsprechende Aus- oder Weiterbildung nachgewiesen werden. In Fächern mit fachpraktischer Prüfung kann die Überprüfung durch einen fachpraktischen Teil ergänzt werden.“

Hierbei handelt es sich um eine Kann- Regelung, die für alle Bewerberinnen und Bewerber - unabhängig, in welchem Bundesland sie ihre Erste Lehramtsprüfung absolviert haben - einschlägig ist und die die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf zu überprüfen, ob nach einer längeren Pause nach dem Studium und vor Beginn des Vorbereitungsdienstes die Kompetenzen in den Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften noch in einem ausreichenden Maße vorhanden sind. Wird dies im Kolloquium nachgewiesen, erfolgt die Bewertung „bestanden“. Bei Nichtbestehen des Kolloquiums ist eine einmalige Wiederholung möglich.

Das Vier-Jahreskolloquium im gymnasialen Lehramt
Um die notwendige Transparenz und Prüfungsgerechtigkeit zu gewährleisten, orientiert sich das „Vier-Jahreskolloquium“ hinsichtlich seiner inhaltlichen Standards an der Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM) vom 27. April 2015, in der die verbindlichen Studieninhalte und zu erwerbenden Kompetenzen in den Anlagen für das jeweilige Lehramt für alle Fächer aufgeführt sind. (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GymLehrPrOBW2016rahmen)
Die Dauer des Kolloquiums ist auf jeweils 30 Minuten pro Fach festgelegt. Bei den Mitgliedern des Prüfungsausschusses handelt es sich um hierfür bestellte Prüferinnen und Prüfer, die in ihrer Funktion als Prüferin bzw. Prüfer unter der Berücksichtigung der zugrundeliegenden Standards unabhängig sind.

Das Vier-Jahreskkolloquium im Beruflichen Lehramt
Ausführliche Informationen zum Vier-Jahreskolloquium im beruflichen Lehramt finden sich auf dieser lehrer-online-Seite in der Broschüre Informationen zu den 4-Jahres-Kolloquien.

Allgemeine Landesinformationen zum Vorbereitungsdienst (verschiedene Schularten, Bewerbung/Zulassung, Auswahlverfahren/Seminarzuordnung)

regulärer Start in den Vorbereitungsdienst - zeitlicher Ablauf

15.03. - 15.06. vor Referendariatsbeginn

Die Bewerbung für das Referendariat wird über ein Onlineverfahren durchgeführt.

Im Informationsblatt des Regierungspräsidiums Tübingen finden sich alle Informationen zu den Fristen und benötigten Unterlagen.

 

15.06. vor Referendariatsbeginn
dringend empfohlen: späteste Anmeldung der Masterarbeit

In der Prüfungsordnung festgelegte Bearbeitungszeit für die Masterarbeit: 16 Wochen

Achtung:
Die Anmeldung der Masterarbeit ist laut Prüfungsordnung erst NACH bestandenem Schulpraxissemester möglich!

15.10. vor Referendariatsbeginn
späteste Abgabe Masterarbeit

In der Prüfungsordnung festgelegte Korrekturzeit für die Masterarbeit:
6 Wochen.

Zeugnisausstellung im Prüfungsamt: 3 Wochen.

Achtung:
Werden Masterarbeiten später abgegeben, führt das aufgrund der Korrekturzeit und der Zeit für die Ausstellung des Masterzeugnisses ggf. zum Start des Referendariats im Gasthörer:innenstatus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine schnellere Korrektur oder Ausstellung der Zeugnisdokumente.

 

15.12. vor Referendariatsbeginn
späteste Vorlage des Masterzeugnisses beim Regierungspräsidium

Sind alle Noten aus dem Masterstudium bereits vorhanden / alle Leistungen verbucht, aber das Masterzeugnis liegt nicht rechtzeitig bis zum 15.12. vor, kann alternativ bis 15.12. eine "Bestehensbescheinigung" (über den gesamten M.Ed.-Studiengang) beim Regierungspräsidium anstelle des Masterzeugnisses eingereicht werden. In dem Fall ist im Januar ein regulärer Start in den Vorbereitungsdienst möglich. Die Bestehensbescheinigung kann auf rechtzeitige Anfrage vom Zentralen Prüfungsamt ausgestellt werden (zeugnisse-lehramt@uni-tuebingen.de).

Bitte beachten Sie, dass in der Weihnachtspause (16.12. - 06.01.) keine Zeugnisse oder Bestehensbescheinigungen (über den gesamten M.Ed.-Studiengang) durch das Zentrale Prüfungsamt ausgestellt werden

Wenn Sie es nicht schaffen sollten, Ihre Masterarbeit wie oben dargestellt regulär bis 15.06. vor Referendariatsbeginn anzumelden, können Sie u.U. das Referendariat im sog. "Gasthörer:innenstatus" beginnen. Es handelt sich hierbei um eine Sonderlösung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen für Sie infrage kommt. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Gasthörer:innenstatus