I. Art und Umfang des Gesamtvorhabens
Das Projekt organisiert bilaterale Seminare zwischen der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Partnerfakultät einer zentral- oder osteuropäischen Universität (1). Das Gesamtprogramm orientiert sich an den Grundsätzen eines Projektstudiums; selbständige studentische Arbeit steht im Vordergrund (2). Die wissenschaftliche Betreuung erfolgt durch Professoren der Fakultät (3). Jedes Seminar steht unter einem übergreifenden, von beiden Partnerfakultäten gemeinsam bestimmten Thema, das rechtsvergleichend behandelt werden soll und den Studierenden die Möglichkeit gibt, durch einen wissenschaftlichen Beitrag einen in ihrem Studiengang geforderten Leistungsnachweis (Seminarschein) zu erwerben. Die Themen der einzelnen Seminargruppen sind so aufeinander abgestimmt, dass sich jedenfalls in Grundfragen und einzelnen Teilbereichen mit der Zeit eine Vergleichsbasis unterschiedlicher Rechtsordnungen herausbilden kann (4).
1. Durchführung bilateraler Seminare
Ziel der bilateralen Seminare ist aus deutscher Sicht, das Studium um eine rechtsvergleichende, projektorientierte Dimension zu ergänzen. Die Treffen sollen Verständnis für die gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen im zentral- und osteuropäischen Raum wecken, Grundkenntnisse eines anderen Rechtssystems vermitteln, dadurch zugleich die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Rechtsordnung fördern und insgesamt einen Beitrag zur Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Rechtkultur leisten.
Im Jahr 2023 findet folgendes Austauschseminar statt:
Universität der Wissenschaften Szeged (Eberhard-Karls-Universität Tübingen)
2. Studentisches Projektstudium
In der Durchführung orientiert sich das Programm am Gedanken des Projektstudiums. Für die Gestaltung der einzelnen Austauschseminare von der Auswahl der Teilnehmer über die wissenschaftliche und organisatorische Vorbereitung bis hin zu Organisation und Rechnungslegung der Reisen und Aufenthalte sind auf deutscher Seite regelmäßig zwei studentische Projektleiter verantwortlich. Auch an den Partnerfakultäten hat der Gedanke studentischer Projektgestaltung, vor allem auch auf Seiten der Studierenden, Anklang gefunden. Ziel ist eine spiegelbildliche Organisationsstruktur und eine intensive Zusammenarbeit bereits im Vorbereitungsstadium. Seminarsprache ist deutsch.
3. Wissenschaftliche Betreuung
Das Projekt wurde an der Humboldt-Universität von den Professoren Krauß und Schlink initiiert und von den Professoren Heinrich und Heger übernommen. Nach dem Wechsel von Professor Heinrich an die Eberhard-Karls-Universität wird das Netzwerk mit Austauschseminaren zwischen Tübingen und osteuropäischen Universitäten ausgeweitet.
4. Thematische und methodische Eingrenzung der Seminare
Jedes Seminar behandelt ein übergreifendes Thema, das von allgemeiner Bedeutung für die betroffenen Länder sein soll und ihre unterschiedlichen Rechtstraditionen berücksichtigt. Der europäische Einigungsprozess soll anhand konkreter, praxisorientierter Fragestellungen kritisch reflektiert werden; Probleme des europäischen und nationalen Verfassungsrechts, der Migration, der Minderheitenpolitik und der inneren Sicherheit bieten sich an. Die Themen der einzelnen Seminargruppen sind so aufeinander abzustimmen, dass sich zumindest in Grundfragen und einzelnen Teilbereichen mit der Zeit eine Vergleichsbasis unterschiedlicher Rechtsordnungen herausbilden kann.
II. Das Konzept der Austauschseminare
1. Bilaterale Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Partnern erfolgt möglichst paritätisch. Dadurch entsteht im Idealfall eine spiegelbildliche Organisation auf Seiten der Partnerfakultät. Dem bilateralen Charakter entspricht eine Aufteilung des Seminars in einen deutschen und einen ausländischen Teil; beide Teilseminare von je einer Woche folgen unmittelbar hintereinander und werden durch eine gemeinsame Reise verbunden. Die Teilnehmer stammen zu gleichen Teilen aus beiden Ländern und werden vor Ort von dem studentischen Organisationsteam ausgewählt.
2. Studentische Verantwortung und fachliche Betreuung
Sowohl die inhaltliche als auch die organisatorische Verantwortung liegt bei einem studentischen Team; in die inhaltliche Vorbereitung werden ein oder zwei Tutoren einbezogen. Die wissenschaftliche Leitung der 14-tägigen Seminare liegt bei diesen Tutoren, die ihrerseits von den verantwortlichen Professoren beraten werden.
3. Arbeit in Kleingruppen
Die wissenschaftliche Arbeit erfolgt in paritätisch besetzten Arbeitsgruppen (Workshops), die einzelne Aspekte des gewählten Themenbereichs auf der Grundlage der von den Studierenden erarbeiteten Seminarreferate diskutieren. Sie werden bereits in der Vorbereitungsphase gebildet und bleiben in ihrer Zusammensetzung bis zum Projektende bestehen. Ihnen wird jeweils ein Tutor als Workshopleiter zur Seite gestellt; er ist entweder Jurist mit abgeschlossenem Universitätsstudium oder (vor allem in den ausländischen Fakultäten) fortgeschrittener, wissenschaftlich engagierter Student.
4. Intensive Vorbereitung
Das bilaterale Seminar stellt den Höhepunkt des Projekts dar. Mindestens drei Monate zuvor beginnt eine intensive Vorbereitungsphase, in welcher die Arbeitsgruppe ihre Themen in gemeinsamen Treffen oder in persönlichen Rücksprachen mit ihrem Tutor erarbeitet, Kontakt zur korrespondierenden Arbeitsgruppe im Partnerland aufnimmt und mit ihr den Ablauf des Seminars plant. Dabei wird als Arbeitsgrundlage für alle Teilnehmer in jedem Partnerland eine Materialsammlung (Reader) erstellt.
5. Sozialer Rahmen
Entscheidend für das Gelingen der bilateralen Seminare ist ein intensiver sozialer Kontakt zwischen den Beteiligten. Er wird durch gemeinsame Reise, gemeinsame Unterbringung, Verpflegung und kulturelle Aktivitäten verwirklicht. Insbesondere die gemeinsame Unterbringung erscheint wünschenswert. Zum einen beschleunigt sie Organisationsabläufe und erleichtert die Zusammenarbeit, zum anderen baut sie Kommunikationsschwierigkeiten ab und fördert persönliche Kontakte. Insgesamt führt der gemeinschaftsorientierte Ansatz zu einem vertieften Verständnis eines fremden Gastgeberlandes und gibt wichtige Impulse für die Erfassung sozialer und rechtlicher Probleme.
6. Journal
Nach Abschluss des 14-tägigen Austauschseminars erstellt jede Gruppe ein internationales Journal. In ihm wird mit wissenschaftlichen Abstracts, Zusammenfassung der Exkursionen, Vorträge und Diskussionen und Berichten über das kulturelle Rahmenprogramm und einzelne persönliche Erlebnisse der Ablauf des Seminars dokumentiert.