Im Mai 2019 veranstaltete die Juristische Fakultät der Universität Leipzig um das Team von Prof. Dr. Elisa Hoven den ersten bundesweiten Moot Court im Strafrecht (MCS 2019). Wie auch bei den anderen Moot Courts, handelt es sich beim MCS 2019 um eine Prozesssimulation, bei der die Teilnehmer einen möglichst realistischen Sachverhalt selbstständig juristisch bearbeiten und am Ende vor erfahrenen hauptberuflichen Richtern präsentieren, um sich hierbei im Wettbewerb gegen die Teams von anderen Universitäten zu behaupten. Anders als bei den bisher angebotenen Moot Courts, spielt der Sachverhalt des MCS jedoch im deutschen Strafrecht. Dieses Jahr sind insgesamt 10 Universitäten aus ganz Deutschland angetreten, um jeweils die Interessen der Staatsanwaltschaft oder des Verteidigers des fiktiven Sachverhalts zu vertreten.
Auch die Universität Tübingen war zum Wettbewerb angetreten. Das Team bestehend aus Hanna Becher, Franziska Bopp, Marei Podehl und Annika Scharr stellte sich der Aufgabe, sich in die Feinheiten der Sachverhaltsprobleme der internal investigations und der rechtlichen Beurteilung verschiedener Probleme des neu reformierten Sexualstrafrechts einzuarbeiten und den Sachverhalt rechtlich aufzubereiten. Hierbei wurden die Teilnehmerinnen von Prof. Dr. Heinrich und seinem Lehrstuhlteam unterstützend betreut. Die so für die jeweiligen Prozessbeteiligten gefundenen Ergebnisse präsentierte das Team in mehreren Probeplädoyers vor engagierten Lehrstuhlmitarbeitern, Professoren und Richtern und konnte so die eigene Argumentation und Präsentation in einem professionellen Umfeld perfektionieren. Auf diese Weise gerüstet, stellte sich das Tübinger Team der Konkurrenz in Leipzig.
Der Wettbewerb in Leipzig gliederte sich hierbei in eine Vorrunde und eine Finalrunde. In der Vorrunde traten jeweils zwei Redner der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung verschiedener Teams gegeneinander an, so dass jedes Team insgesamt zwei Verhandlungen, einmal als Staatsanwaltschaftsvertreter und einmal als Verteidigung, zu bewältigen hatte. Hierbei wurden die Redner nach einem Punktekatalog bewertet. Die beiden Teams mit der höchsten Gesamtsumme aller Redner traten im Finale gegeneinander an.
Die Teilnehmerinnen der Universität Tübingen belegten dabei den vierten Platz und verpassten demnach nur knapp den Einzug ins Finale. Annika Scharr konnte sich mit einer Gesamtbewertung von 81 aus möglichen 90 Punkten einen Platz unter den bestbewerteten Rednern des Wettbewerbs sichern. In der Finalrunde im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Leipzig, traten die Teams der Universität Köln und Augsburg gegeneinander an. Aus dieser Runde ging das Team der Universität Köln als Sieger hervor.
Am Abend wurden im Rahmen der Siegerehrung die Gewinner des Wettbewerbs gebührend gefeiert. Dabei konnten die Teilnehmer in einem entspannten Setting die Eindrücke des Tages Revue passieren lassen. Darüber hinaus gab es einen Festvortrag der stellvertretenden Chefredakteurin der Zeit Sabine Rückert zum Thema der Presseberichterstattung in Gerichtsverfahren.
Auch im nächsten Jahr wird der MCS fortgesetzt und dieses Mal an der Universität Köln ausgetragen. Wer also die Gelegenheit der Teilnahme an einem strafrechtlichen Moot Court wahrnehmen und die Universität Tübingen im Jahr 2020 vertreten möchte, sollte die Moot Court Rubrik der Lehrstuhlwebsite von Prof. Dr. Heinrich genau im Auge behalten.