An der Universität Bielefeld ist Prof. Dr. Christoph Gusy Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte. Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls sind die neuere Verfassungsgeschichte, das Verfassungsrecht, insbesondere die Grundrechte, das Polizei- und Sicherheitsrecht sowie das Informations- und Datenschutzrecht.
Im Teilvorhaben „Legitimation des Notfallrechts – Legitimationswandel nach Notfallrecht“ untersucht das Team die faktischen und rechtlichen Besonderheiten von Ausnahmesituationen sowie von Grundlagen und Grenzen einer rechtlich gesteuerten und begrenzten Legitimationsbeschaffung im Notfall. Die Ergebnisse sollen mit den sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen des Projekts abgeglichen werden, um sowohl praktisch anspruchsvolle als auch juristisch operationalisierbare Standards herausarbeiten zu können.