Der Schwerpunktbereich 1b - Arbeit und Soziales im Unternehmen - ist ein Teilbereich des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts im weiteren Sinne. Er beschäftigt sich mit den Rechtsfragen der Arbeitsorganisation im Unternehmen, also vornehmlich dem Einsatz von abhängig Beschäftigten zur Förderung des Unternehmenserfolgs. Entscheidend hierfür sind insbesondere Recht und Praxis der Arbeitsbeziehungen. Hierbei kann nicht bei dem individuellen Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen geblieben werden, da dieses maßgeblich von kollektiven Regelungen des Tarif- und Betriebsverfassungsrechts beeinflusst wird. Hinzu kommt, dass tarifliche Regelungen von häufig erst durch Arbeitskämpfe erzwungen werden müssen. Auch die sozialen Folgen arbeitsrechtlicher Gestaltungen dürfen nicht ausgeblendet werden, so dass die Absicherung Beschäftigter gegen soziale Risiken, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit, einen weiteren zentralen Punkt der Ausbildung darstellt.
Informationen zu SPB 1b
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