Die Universitätsprüfung gilt als bestanden, wenn in der Gesamtbewertung aus Abschlussklausur (zu 2/3) und mündlicher Prüfung (zu 1/3) mindestens die Note ausreichend (4,00 Punkte) erzielt wurde. Die Wiederholung einer bestandenen Universitätsprüfung, etwa zur Notenverbesserung, ist nicht möglich.
Falls die Universitätsprüfung nicht bestanden wurde, kann sie gemäß § 24 Abs. 6 StudPro einmal vollständig wiederholt werden. Die Wiederholung von Teilleistungen (Ausichtsarbeit oder mündliche Prüfung) ist nicht möglich.
Für weitergehende Informationen zur Wiederholung steht Ihnen die Studienfachberatung, Herr Daniel Höfer, gerne zur Verfügung.