Der Schwerpunktbereich 1b) - Arbeit und Soziales im Unternehmen - ist ein Teilbereich des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts. Er beschäftigt sich mit den Rechtsfragen der Arbeitsorganisation im Unternehmen, vornehmlich dem Einsatz von abhängig Beschäftigten zur Förderung des Unternehmenserfolgs. Entscheidend hierfür sind insbesondere Recht und Praxis der Arbeitsbeziehungen. Hierbei kann nicht bei dem individuellen Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen geblieben werden, da dieses maßgeblich von kollektiven Regelungen des Tarif- und Betriebsverfassungsrechts beeinflusst wird. Auch die sozialen Folgen arbeitsrechtlicher Gestaltungen, etwa die Absicherung gegen soziale Risiken, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit, spielen eine Rolle. Soziale Konflikte und Tarifstreitigkeiten können zudem in Arbeitskämpfen gipfeln. Wie fast alle Rechtsgebiete ist auch das Arbeitsrecht in vielfältiger Weise durch europäisches Recht durchdrungen, was im Schwerpunktstudium ebenfalls vermittelt wird.
Besondere Vorkenntnisse für die Aufnahme des Schwerpunktstudiums sind - jenseits der aus dem Grundstudium mitgebrachten Kenntnisse im Zivil- und Staatsrecht (Grundrechte) - nicht erforderlich. Sämtliche Studieninhalte werden durch die angebotenen Lehrveranstaltungen abgedeckt. Die Inhalte des Schwerpunktstudiums in SPB 1b umfassen daher insbesondere die folgenden Rechtsgebiete: