Wenn private Rechtspositionen nicht freiwillig respektiert, bestehende Ansprüche nicht erfüllt oder dingliche Rechte verletzt werden, stellt sich die Frage nach der Durchsetzbarkeit des Rechts. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Methoden private Rechtspositionen mit Hilfe der Rechtspflegeorgane (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Gerichte) durchgesetzt, gestaltet oder vorsorgend geschützt werden können, ist Thema des Schwerpunktbereichs „Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht“. Dieser Schwerpunktbereich umfasst sowohl die streitige als auch die freiwillige, sowohl die staatliche als auch die private Gerichtsbarkeit, jeweils einschließlich des Zwangsvollstreckungsrechts, des vorläufigen Rechtsschutzes und der internationalen Bezüge. Zu den Kernthemen dieses Schwerpunktbereichs gehört das Insolvenzrecht. Bei diesem handelt es sich um eine vielschichtige Querschnittmaterie, die enge Bezüge zum allgemeinen und besonderen Schuldrecht, zum Sachenrecht, zum Kreditsicherungsrecht, zum Arbeitsrecht sowie zum Gesellschaftsrecht aufweist. Unbeschadet seines primären Zwecks, die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger eines insolventen Schuldners zu gewährleisten, wird das Insolvenzrecht nachhaltig vom Sanierungsgedanken - Rettung notleidender Unternehmen und Arbeitsplätze - sowie von dem Bestreben durchdrungen, redlichen Schuldnern durch Gewährung der sog. Restschuldbefreiung eine realistische Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang zu eröffnen.
Zielgruppe:
Die Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs „Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht“ wenden sich vor allem an Studierende, die sich für den Beruf des Richters (mit erhoffter Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht, in Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsangelegenheiten, in Nachlassangelegenheiten oder im Insolvenzrecht), des forensisch tätigen Rechtsanwalts oder des Insolvenzverwalters - der meist zugleich Rechtsanwalt ist - interessieren. Einige Aspekte des Schwerpunktbereichs „Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht“ sind auch für künftige Notare von Interesse.