SPB 3c) Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht
Kruzifix und Schächten, Kopftücher und Burkini, Salafisten und Pegida, Islam und Leitkultur, Religionsunterricht und Ethikunterricht, Moscheen und Bischofssitze, Dritter Weg und Gewerkschaften, Feiertage und Ladenöffnung, Ehebilder und Lebenspartnerschaft, Kirchensteuer und Staatsleistungen, Gottesdienst und Fluglärm,… - dies sind nur einige der religionspolitischen Debatten, die zeigen: Der Schwerpunkt Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht ist von hoher Aktualität und Relevanz. Unter den Bedingungen gesellschaftlicher und religiöser Pluralisierung ist die Verhältnisbestimmung von Religion und religiösen Akteuren zum säkularen Staat anspruchsvoll: Religion ist nicht nur ein mögliches Element der Sinnstiftung des Einzelnen, sondern auch ein öffentlicher Faktor. Die noch immer großen christlichen Kirchen, sonstige Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen nehmen wichtige Aufgaben der gesellschaftlichen Ordnung wahr, man denke nur an die Rolle von Caritas und Diakonie im Sozialstaat. Zugleich verlieren in Folge zunehmender Entkirchlichung und Säkularisierung der Gesellschaft traditionell überkommene Rechte der Religionsgemeinschaften an Akzeptanz.
Informationen zu SPB 3c
Gemäß der Studienordnung müssen Sie 16 Semesterwochenstunden (SWS) in Ihrem Schwerpunktbereich belegen.
Die im Rahmen dieses Schwerpunkbereiches angebotenen Inhalte entnehmen Sie bitte dem aktuellen Studienplan. Die hiervon im aktuellen Semester angebotenen Inhalte entnehmen Sie bitte dem Alma-Portal.