Der Schwerpunktbereich 7b richtet sich an Studierende, die Freude und Interesse am Strafrecht haben sowie ihre im Grundstudium erworbenen Kenntnisse wiederholen und vertiefen möchten. Mit der Neukonzeption werden im Wesentlichen drei Ziele verfolgt: Inhaltlich möchte der Schwerpunktbereich mit dem Wirtschaftsstrafrecht, dem Strafprozessrecht und deren europäischen und internationalen Bezüge zentrale Themenbereiche des Strafrechts vermitteln. So hat das Wirtschaftsstrafrecht in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung in Wissenschaft und Praxis erfahren, während das Strafverfahrensrecht seit jeher unerlässliche Grundlage jeder Tätigkeit eines Strafjuristen ist. In beiden Bereichen haben in der jüngeren Vergangenheit europäische und internationale Einflüsse erhebliche Bedeutung gewonnen, ohne die eine zuverlässige Beherrschung des Stoffes nicht mehr denkbar ist. Darüber hinaus möchte der Schwerpunktbereich Einblicke in wichtige Berufsfelder des Strafjuristen geben. So finden die Perspektiven des Strafverteidigers, des Staatsanwalts und des Richters durch Veranstaltungen, die von erfahrenen Lehrbeauftragten bzw. Honorarprofessoren gehalten werden, besondere Berücksichtigung. Und letztlich liegt zur Vorbereitung auf das Staatsexamen ein Schwerpunkt auf der Wiederholung und Vertiefung des strafrechtlichen Pflichtstoffes im Allgemeinen Teil, im Besonderen Teil und im Strafverfahrensrecht, indem anhand der besonderen Materien des Schwerpunktbereichs grundlegende Fragestellungen noch einmal behandelt werden. Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind demnach Vorlesungen zum Wirtschaftsstrafrecht (Allgemeiner und Besonderer Teil), zur Vertiefung des Strafverfahrensrechts und zum Internationalen und Europäischen Straf- und Strafverfahrensrecht, die durch ein Examenskolloquium und Übungsfälle zur Vorbereitung auf die Klausur und die mündliche Prüfung im Schwerpunktbereich abgerundet werden. Ergänzend vorgesehen sind ein Seminar sowie eine Veranstaltung zu den Rechtsfolgen der Tat.