Katholisch-Theologische Fakultät

Eigenständigkeitserklärung für schriftliche Arbeiten

Für Wissenschaftliche Arbeiten (Hausarbeiten, Abschlussarbeiten, etc.), die ab dem 22.05.2025 angemeldet werden (Themenvergabe ab diesem Datum) gilt folgende Eigenständigkeitserklärung (bitte auch die Datei “Ergänzung-zur-KI-Eigenständigkeitserklärung” zur Kenntnis nehmen):

Für Wissenschaftliche Hausarbeiten (Hausarbeiten, Abschlussarbeiten, etc.), die bis zum 21.05.2025 angemeldet wurden (mit Themenvergabe):

(vgl. PO des MTh §14(4) bzw. des BA §17(5))

Mir ist bekannt, dass ich alle schriftlichen Arbeiten, die ich im Verlauf meines Studiums als Studien- oder Prüfungsleistung einreiche, selbstständig verfassen muss. Das heißt: Zitate sowie der Gebrauch von fremden Quellen und Hilfsmitteln müssen nach den Regeln wissenschaftlicher Dokumentation von mir eindeutig gekennzeichnet werden. Ich darf fremde Texte oder Textpassagen (auch aus dem Internet) nicht als meine eigenen ausgeben. Verstoße ich gegen diese Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens, gilt dies als Täuschungs- und Betrugsversuch und zieht entsprechende Konsequenzen nach sich. Im mindesten Fall wird die Leistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Bei Leistungsnachweisen kann die Wiederholung der gesamten Lehrveranstaltung verlangt werden. Im Wiederholungsfall ist der Ausschluss vom weiteren Studium möglich.