Fachbereich Informatik

Urlaubssemester für Praktika

Geltend für alle Informatikstudiengänge:

  • Im Bachelorstudium ist ein Praktikum vor Vollendung des 4. Semesters kontraproduktiv für den Studienverlauf.
  • Für die Genehmigung eines Urlaubssemesters zum Zweck eines informatikbezogenen Praktikums müssen als Mindestvoraussetzung 72 LP bis zum Ende des 3. Semesters erbracht sein, davon mindestens 63 LP aus Pflichtveranstaltungen.
  • Ein Transcript of Records sowie eine Praktikumsbeschreibung desjenigen Unternehmens, welches das Praktikum anbietet, sind für die Genehmigung des Urlaubssemesters rechtzeitig dem Studiendekan der Informatik vorzulegen.

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