Zentrum für Islamische Theologie (ZITh)

Modulprüfungen

Wenn Sie in einem der folgenden Studiengänge eingeschrieben sind, gilt für Sie das Modulprüfungskonzept:

Eine Modulprüfung ist eine Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit o.ä., mit der ein Modul abgeschlossen wird.

Für alle Modulprüfungen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich.

Sie brauchen sich pro Modul nur einmal für die Prüfung anzumelden. Benennen Sie einfach den Titel des Moduls, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Eine Anmeldung für Studienleistungen ist nicht erforderlich.

1) Hausarbeit

Die Hausarbeitsthemen und die Abgabefrist werden zu Beginn des Seminars vom Dozenten bekanntgegeben.

Sollten Sie aus triftigen Gründen (Krankheit, Todesfall in der Familie) die Abgabefrist nicht einhalten können, beantragen Sie bitte vor Ablauf der Abgabefrist schriftlich und unter Vorlage entsprechender Belege eine Verlängerung der Abgabefrist.

Versäumen Sie die Abgabefrist, ohne rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragt zu haben, dann erhalten Sie die Note "nicht ausreichend".

Sollten Sie eine Hausarbeit nicht bestanden haben, können Sie diese beim Fachdozenten wiederholen. Suchen Sie dazu die Sprechstunde des Dozenten auf und lassen Sie sich ein neues Thema geben. Bearbeitungszeit und Umfang müssen den Vorgaben für den ersten Versuch entsprechen.

Beachten Sie dabei § 27 Absatz 2 Satz 1 der Studien- und Prüfungsordnung des BA-Studiengangs: „Die Wiederholungsprüfung ist [...] in der Regel in dem auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester, spätestens jedoch in dem darauf folgenden Semester abzulegen [...]."

2) Klausur

Ist die Modulprüfung eine Klausur, müssen Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldefrist, die von der Prüfungsfachberatung bekanntgegeben wird, zur Teilnahme anmelden. Nach Ablauf der Frist ist keine Anmeldung mehr möglich. Unangemeldete Teilnahme an der Klausur ist nicht zulässig.

Sie können sich von einer schriftlichen Prüfungsleistung ohne Angabe von Gründen bis einschließlich einen Werktag (ohne Samstage) vor der Prüfung wieder abmelden. Schreiben Sie dazu eine formlose Mail an die Prüfungsfachberatung.

Sollten Sie aus triftigen Gründen, die erst nach Ablauf der Frist für eine Wieder-Abmeldung offenbar werden, nicht teilnehmen können, müssen Sie der Prüfungsfachberatung Ihre Gründe unverzüglich (spätestens am Tag nach der Säumnis) schriftlich mitteilen und durch Vorlage entsprechender Belege (im Fall der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit beispielsweise durch die Einreichung eines ärztlichen Attests) glaubhaft machen. Die Prüfungsfachberatung wird ggf. die entsprechenden Nachweise an den Prüfungsausschuss weiterleiten.

Ein verspätetes Einreichen von Belegen ohne telefonische Vorankündigung ist nur noch mit dem Nachweis möglich, dass die Verzögerung nicht schuldhaft erfolgte (längerer Krankenhausaufenthalt etc.).

Haben Sie eine Klausur nicht bestanden oder haben entschuldigt gefehlt, können Sie sich separat für den ggf. stattfindenden Nachtermin anmelden. Haben Sie sich für diesen Termin angemeldet und möchten diesen doch nicht wahrnehmen, melden Sie sich unbedingt wie oben beschrieben bis einen Werktag vor der Prüfung schriftlich per Mail bei der Prüfungsfachberatung ab. Sonst muss Ihnen ein Fehlversuch mit 5,0 angerechnet werden.

Beachten Sie außerdem § 27 Absatz 2 Satz 1 der Studien- und Prüfungsordnung des BA-Studiengangs: „Die Wiederholungsprüfung ist [...] in der Regel in dem auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester, spätestens jedoch in dem darauf folgenden Semester abzulegen [...]."

Sollten Sie zu einem Klausurtermin ohne triftige Gründe nicht erscheinen, ohne dass Sie sich fristgerecht von diesem abgemeldet haben, erhalten Sie die Note „nicht ausreichend“ (5,0).

3) Mündliche Prüfung

Ist die Prüfungsleistung eine mündliche Prüfung, müssen Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldefrist, die von der Prüfungsfachberatung bekanntgegeben wird, zur Teilnahme anmelden. Wie die Anmeldung funktioniert, erfahren Sie hier. Nach Ablauf der Frist ist keine Anmeldung mehr möglich. Unangemeldete Teilnahme an der Prüfung ist nicht zulässig.

Haben Sie eine mündliche Prüfung nicht bestanden oder haben entschuldigt gefehlt, können Sie sich separat für den ggf. stattfindenden Nachtermin anmelden. Haben Sie sich für diesen Termin angemeldet und möchten diesen doch nicht wahrnehmen, melden Sie sich unbedingt bis drei Werktage vor der Prüfung schriftlich per Mail beim Dozenten ab und setzen Sie die Prüfungsfachberatung in CC. Sonst muss Ihnen ein Fehlversuch mit 5,0 angerechnet werden.

Beachten Sie außerdem § 27 Absatz 2 Satz 1 der Studien- und Prüfungsordnung des BA-Studiengangs: „Die Wiederholungsprüfung ist [...] in der Regel in dem auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester, spätestens jedoch in dem darauf folgenden Semester abzulegen [...]."

Sollten Sie zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheinen, ohne dass Sie sich fristgerecht von diesem abgemeldet haben, erhalten Sie die Note „nicht ausreichend“ (5,0).

Sie können sich von einer mündlichen Prüfungsleistung ohne Angabe von Gründen bis einschließlich drei Werktage (ohne Samstage) vor der Prüfung wieder abmelden. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an den Fachdozenten und setzen Sie die Prüfungsfachberatung in CC.

Sollten Sie aus triftigen Gründen, die erst nach Ablauf der Frist für eine Wieder-Abmeldung offenbar werden, nicht teilnehmen können, müssen Sie der Prüfungsfachberatung Ihre Gründe unverzüglich (spätestens am Tag nach der Säumnis) schriftlich mitteilen und durch Vorlage entsprechender Belege (im Fall der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit beispielsweise durch die Einreichung eines ärztlichen Attests) glaubhaft machen. Die Prüfungsfachberatung wird ggf. die entsprechenden Nachweise an den Prüfungsausschuss weiterleiten.

Ein verspätetes Einreichen von Belegen ohne telefonische Vorankündigung ist nur noch mit dem Nachweis möglich, dass die Verzögerung nicht schuldhaft erfolgte (längerer Krankenhausaufenthalt etc.).

4) Sonstige Prüfungsformen

Sie müssen sich für jede Modulprüfung anmelden, auch wenn diese ein Referat, Portfolio, Aufsatz usw. ist.

Für alle schriftlichen Prüfungsleistungen gelten die unter 1 und 2 beschriebenen Bedingungen.

Für alle mündlichen Prüfungsleistungen gilt Punkt 3.