Vor dem Berufsfeldpraktikum:
Vor der Absolvierung des Praktikums ist die Teilnahme am Praktikumstag zur Information verpflichtend vorgeschrieben.
Die Offizielle Anmeldung ist hier über ALMA erforderlich!
Das Praktikum muss vor Antritt durch das IfS-Praktikumsbüro genehmigt werden ( Nachweispflicht: Teilnahme am Praktikumstag).
Denken Sie daran, Ihren Antrag rechtzeitig vor Antritt Ihres Praktikums zu stellen. Nachträglich bzw. während eines Praktikums eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Das Praktikum ist ungültig und muss neu beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass nur korrekt ausgefüllte Anträge bearbeitet werden. Fügen Sie dem Antrag auf Genehmigung Ihren Praktikumsvertrag (Kopie) bei.
Der Praktikumsantrag kann online ausgefüllt, jedoch nicht gespeichert werden. Bitte drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und geben Sie diesen Antrag zusammen mit einer Kopie des Praktikumsvertrages persönlich im Praktikumsbüro zu den angegebenen Sprechzeiten ab.
Nach dem Berufsfeldpraktikum:
Nach Ihrem Praktikum reichen Sie eine offizielle Praktikumsbescheinigung des Praktikumsgebers als Nachweis über Ihr erfolgreich absolviertes Praktikum ebenfalls persönlich im IfS-Praktikumsbüro ein. Die Weiterleitung an das Prüfungsamt zur Verbuchung erfolgt im Anschluss durch das IfS-Praktikumsbüro.