Juristische Fakultät

Prof. Dr. Michael Droege

Lehrstuhl für Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht sowie Steuerrecht

Sekretariat
Andrea Krapf
Geschwister-Scholl-Platz Neue Aula, 1. Stock, Raum: 146.2
 07071 29 78125
 07071 29 5096
sekretariat.droegespam prevention@jura.uni-tuebingen.de

Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr.

Büro (persönlich)
 +49 7071 29-72971
michael.droegespam prevention@uni-tuebingen.de 

Sprechzeiten
nach Vereinbarung.

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Aktuelles

Hinweis für Studierende mit Jura im Nebenfach

Bitte teilen Sie uns per Mail unter Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der belegten Vorlesung mit, ob Sie für die Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung einen Sitzschein oder eine Prüfungsleistung benötigen. Weitere Hinweise zur Durchführung einer ggf. notwendigen Prüfung folgen dann zu einem späteren Zeitpunkt per Mail.

Hinweis zur Lehre im SPB 3c im WS 2024/25

Die Terminkollision der Vorlesung Religionsverfassungsrecht an der juristischen Fakultät und der Vorlesung Einführung in das Kirchenrecht der katholischen Fakultät– jeweils dienstags ab 10.00 Uhr – konnte leider nicht vermieden werden. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Schwerpunktbereich 3c ist die Vorlesung im Religionsverfassungsrecht eine Pflichtvorlesung. Bei der Vorlesung Einführung ins Kirchenrecht an der katholischen Fakultät handelt es sich um eine Wahlveranstaltung und nicht um die Pflichtvorlesung Kirchenrecht, die gemäß dem Studienplan turnusgemäß im Sommersemester angeboten wird. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Veranstaltungsbelegung.


Forschungsschwerpunkte

Steuer- und Finanzverfassungsrecht

Am Lehrstuhl bildet das Finanz- und Steuerrecht einen wesentlichen Forschungsschwerpunkt. Dabei widmet sich Professor Dr. Michael Droege insbesondere den steuer- und finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen der Steuerrechtsordnung. Ein besonderes Forschungsinteresse liegt hier auf den Verbindungsfeldern des Verwaltungsrechts zum Steuerrecht.

Das Recht des "Dritten Sektors"

Auch im bundesweiten Vergleich bildet der Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls im Recht der Non-Profit-Organisationen bzw. des "Dritten Sektors" aus der Perspektive des öffentlichen Rechts ein Alleinstellungsmerkmal. Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht steht dabei ebenso auf der Forschungsagenda wie aktuelle Fragen des Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts.

Religions- und Religionsverfassungsrecht

Der Lehrstuhl setzt überdies mit seinem Lehr- und Forschungsschwerpunkt im Religionsverfassungs- und Kirchenrecht eine Tradition fort, die Tübingen als wichtigen Wissenschaftsstandort im Religionsverfassungsrecht und insbesondere im evangelischen Kirchenrecht ausweist. Der Fokus aktueller Forschungsvorhaben liegt im Bereich der Finanzierung und des Vermögens von Religionsgemeinschaften. Das Schicksal der Staatsleistungen und aktuelle Fragen des Kirchensteuerrechts seien exemplarisch ebenso genannt wie die Frage der Transparenz des kirchlichen Vermögensrechts.

Aktuelles Projekt

„Steuer- und Finanzverfassungsrecht“

Das Publikationsprojekt zielt auf eine Monographie, die das Steuerrecht, das Haushaltsrecht und das Finanzrecht in ihren verfassungsrechtlichen Grundlagen darstellt. Damit soll die traditionelle Dichotomie von öffentlichem Finanzverfassungsrecht und Steuerverfassungsrecht überwunden werden. Das Projekt trägt die Befunde aus mehrjährigen didaktischen Erfahrungen in der Schwerpunbktausbildung an der Gutenberg Universität Mainz und der Eberhard Karls Universität Tübingen zusammen.

 


Promotionen

Promotionsanfragen richten Sie bitte schriftlich an den Lehrstuhl; der Anfrage sind ein tabellarischer Lebenslauf zum akademischen und beruflichen Werdegang, einfache Kopien der Examenszeugnisse, ein aussagekräftiges Exposé über das Dissertationsvorhaben (Untersuchungsgegenstand und -verlauf, Zeitplan und derzeitiger Forschungsstand) sowie andere relevante Unterlagen (etwa Seminarscheine) beizufügen.