Juristische Fakultät

Termine

Termine der aktuellen Prüfungskampagnen für die Universitätsprüfung

Zur Frühjahrskampagne 2020 ist das neue Prüfungsrecht für die Universitätsprüfung in Kraft getreten. In der Präsentation zur Infoveranstaltung über das neue Prüfungsrecht erhalten Sie alle wichtigen Infomationen zum Inhalt des neuen Prüfungsrechts und die Übergangsvorschriften.

Zum Wintersemester 2022/23 tritt der neue Studienplan für das Schwerpunktstudium in Kraft. Es wird in einigen Schwerpunktbereichen neue Veranstaltungen geben, die alle als Wahlfächer ausgewiesen sind. Dadurch gibt es eine größere Auswahl an Fächern; aber niemand, der bereits mit dem Schwerpunktstudium begonnen hat, muss etwas Zusätzliches studieren.

- Prodekan für Internationales und Schwerpunktstudium -

Prüfungen im Herbst 2023

Die Fristen für die Anträge auf Zulassung zum schriftlichen und/oder zum mündlichen Teil der Universitätsprüfung ergeben sich aus der StudPrO.
Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Fristen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Frist zur Anmeldung für die Universitätsprüfung (Klausur und mündliche Prüfung oder nur mündliche Prüfung bei Studienarbeit): 30. Juni 2023
Frist für die Zuteilung einer Studienarbeit: 31. Juli 2023

Wenn Sie eine Studienarbeit schreiben, bekommen Sie die Zulassung zur Studienarbeit, sobald die Anzeige und das ausgefüllte Datenblatt mit der Wahl des Schwerpunktbereiches vorliegen. Bitte sehen Sie von Anfragen nach dem Eingang der Unterlagen ab.

Klausurtermin: Dienstag, 19. September 2023

Versand der Ladungen zum Mündlichen: ausschließlich per Email am 15. November 2023. Bitte sehen Sie an diesem Tag von Anfragen ab!
Die Briefe mit Ergebnissen der schriftlichen Prüfungsleistung bei deren Nichtbestehen sind am 13.11. zur Post gegeben worden.
mündliche Prüfungen:  6. bis 18. Dezember 2023

Zeugnisversand: voraussichtlich 21. Dezember 2023 Sie können Ihr Zeugnis an diesem Tag im Büro des Prüfungsamtes zwischen 14 und 16 Uhr abholen, wenn Sie bis zum 20.12.2023 Bescheid geben.

Prüfungen im Frühjahr 2024

Alle Fristen ergeben sich aus der Studien- und Prüfungsordnung. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Fristen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Frist zur Anmeldung für die Universitätsprüfung (Klausur und mündliche Prüfung oder nur mündliche Prüfung bei Studienarbeit): 15. Dezember 2023

Frist für die Zuteilung einer Studienarbeit: 15. Februar 2024

Klausur: 12. März 2024,
Versand der Ladung zur Klausur: voraussichtlich 9. Januar 2024

Versand der Ladungen zum Mündlichen ausschließlich per Email v Mitte/Ende Juni 2024

mündliche Prüfungen voraussichtlich 15. bis 26. Juli 2024

Zeugnisversand  voraussichtlich 31. Juli 2024
Wenn für die Bewerbung um einen Referendariatsplatz im Oktober ein Gesamtzeugnis beantragt werden muss, kann beim Prüfungsamt vorab eine vorläufige Bescheinigung beantragt werden, um die Frist einzuhalten.

Termine für die Akteneinsicht:
werden noch bekanntgegeben

Bitte melden Sich sich per Email an pruefungsamt@jura.uni-tuebingen.de an; in den Betreff schreiben Sie bitte "Akteneinsicht"
Zur Akteneinsicht werden 6 Studierende pro Termin zugelassen. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit und holen die Akte in Raum 239 (Prüfungsamt) ab. Zur Akteneinsicht steht der Raum 235 zur Verfügung.

Prüfungen im Herbst 2024

Die Fristen für die Anträge auf Zulassung zum schriftlichen und/oder zum mündlichen Teil der Universitätsprüfung ergeben sich aus der StudPrO.
Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Fristen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Frist zur Anmeldung für die Universitätsprüfung (Klausur und mündliche Prüfung oder nur mündliche Prüfung bei Studienarbeit): 30. Juni 2024
Frist für die Zuteilung einer Studienarbeit: 31. Juli 2024

Wenn Sie eine Studienarbeit schreiben, bekommen Sie die Zulassung zur Studienarbeit, sobald die Anzeige und das ausgefüllte Datenblatt mit der Wahl des Schwerpunktbereiches vorliegen. Bitte sehen Sie von Anfragen nach dem Eingang der Unterlagen ab.

Klausurtermin: Dienstag, 17. September 2024

Versand der Ladungen zum Mündlichen: ausschließlich per Email voraussichtlich am 19. November 2024

Mündliche Prüfungen voraussichtlich vom 5. bis 19. Dezember 2024

Zeugnisversand voraussichtlich am 10. Januar 2025

Termine für die Akteneinsicht:
werden noch bekannt gegeben


Zuhören in mündlicher Prüfung

Anmeldetermine

Studierende, die sich für die Frühjahrskampagne angemeldet haben, dürfen bei den mündlichen Prüfungen, die vom 6. bis 18. Dezember stattfinden, zuhören. Die Teilnehmerzahl pro Prüfungstermin ist auf vier beschränkt. Eine vorherige Anmeldung im Prüfungsamt ist zwingend erforderlich.

Anmeldetermine:
Donnerstag, 16.11., 14 bis 16 Uhr
Freitag, 17.11., 9 bis 12 Uhr
Montag 20.11., 9 bis 12 Uhr und 15 bis 16 Uhr
Dienstag, 21.11., 14 bis 16 Uhr
Donnerstag, 23.11., 14 bis 16 Uhr
Freitag, 24.11., 9 bis 12 Uhr

Ab dem 27.11. sind Anmeldungen zu den üblichen Zeiten des Prüfungsamtes (mit veröffentlichten Einschränkungen) möglich. Ab diesem Zeitpunkt werden die Restplätze auch an diejenigen Studierenden vergeben, die nur die Wahl des Schwerpunktes angezeigt haben.

Anmeldung jeweils im Prüfungsamt (Raum 239) ausschließlich persönlich


Probeklausur im Schwerpunktbereich

Zur Vorbereitung auf die Aufsichtsarbeit der Universitätsprüfung wird eine Probeklausur angeboten. Diese wird in den Schwerpunktbereichen, die eine Klausur als schriftliche Prüfungsleistung vorsehen, unter annähernd Originalbedingungen fünfstündig geschrieben, korrigiert und anschließend gesondert nach den Schwerpunktbereichen besprochen. Da es sich um eine Probeklausur handelt, wird sie ausschließlich in diesem Zeitfenster geschrieben und nicht wie sonst im Klausurenkurs bis Mittwochabend!

  • Schreibtermin: Dienstag. 19. Dezember 2023, 14 bis 19 Uhr in Hörsaal 14
  • Besprechungsplan, Zentraler Besprechungstermin: Freitag, 19. Januar 2024 sowie Ausnahmen

Eine Anmeldung zur Probeklausur ist nicht möglich und nicht erforderlich.

 


Hinweise zur Zuteilung der Studienarbeit

Eine Studienarbeit muss für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung in einer Frühjahrskampagne spätestens bis zum 15. Februar desselben Jahres zugewiesen sein und für die Teilnahme an einer Herbstkampagne spätestens bis zum 31. Juli desselben Jahres.

Bitte melden Sie sich in jeden Falle mindestens zwei Wochen vor diesem Termin bei der Dozentin oder dem Dozenten, von der oder dem Sie sich die Studienarbeit zuteilen lassen wollen.