Hochschulsport

Teilnahmebedingungen im HSP

Präambel

Der Hochschulsport (im Folgenden HSP genannt) ist eine Querschnittsaufgabe der Universität Tübingen und stellt ein wichtiges Leistungsmerkmal des Hochschulstandorts Tübingen dar. Der HSP richtet sich im Kern an alle Studierenden und an der Universität tätigen Mitarbeiter*innen. Er versteht sich als Bildungs- und Serviceeinrichtung der Universität Tübingen und zeichnet sich durch ein umfassendes, vielfältiges und bedarfsorientiertes Sport- und Bewegungsangebot aus. Sport und Bewegung werden dabei als Maßnahmen zum Erhalt und zur Steigerung des persönlichen Wohlbefindens, der Gesundheit, der allgemeinen Leistungsfähigkeit sowie der Persönlichkeitsentwicklung verstanden.
Der HSP ist unverzichtbarer Bestandteil des sozialen Lebens an der Hochschule. Die praxisorientierten Kursangebote des HSP sollen zum regelmäßigen Sporttreiben motivieren, soziale Kompetenzen auf einer breiten Basis vermitteln und das ehrenamtliche Engagement von Studierenden und Mitarbeiter*innen fördern.
Der HSP ist außerdem für die Organisation und Durchführung von Wettkampfsport an der Universität Tübingen zuständig. Neben dem sportlichen Vergleich stehen dabei die Förderung der Identifikation mit der eigenen Hochschule und die Begegnung mit Studierenden anderer Hochschulen im Vordergrund.

Allgemeine Berechtigung an der Teilnahme am HSP-Programm

Die Teilnahme am Hochschulsport der Universität Tübingen ist allen Studierenden und Bediensteten der Universität und des Universitätsklinikums gestattet. Wenn die Kapazität der Veranstaltung oder Angebote es erlauben, können auch Gäste, Personen, die nicht zur Universität gehören, als Teilnehmer zugelassen werden.

Teilnahmeberechtigte Personengruppen

Folgende Personengruppen sind grundsätzlich teilnahmeberechtigt:

(1) Personengruppe 1 umfasst

  • alle eingeschriebenen Studierenden der Universität Tübingen sowie
  • schwerbehinderte Beschäftigte der Universität Tübingen (keine Onlineanmeldung! Vorlage des Behindertenausweises erforderlich).

(2)  Personengruppe 2 umfasst die folgend aufgelisteten Beschäftigten:

  • Beschäftigte sowie Auszubildende der Universität Tübingen (auch nach dem Eintritt in den Ruhestand)
  • Beschäftigte sowie Auszubildende (z.B. MTA) des UKT Tübingen
  • Beschäftigte der An-Institute (NMI und IWM)
  • Mitglieder der FISPO sowie des Unibundes

(3) Personengruppe 3 umfasst Personen ab 18 Jahren, welche nicht den Personengruppen 1 oder 2 angehören. Die Teilnahme ist nur bei freier Kapazität möglich.

(4) Für die Kraft- und Fitnesshalle (KuF) gelten gesonderte Teilnahmeberechtigungen

Teilnahmevoraussetzungen / Sicherheitsbestimmungen

Bitte beachten Sie: soweit im buchbaren Hochschulsportprogramm ausdrücklich vermerkt ist:

„Für die Teilnahme am Kurs/Sportprogramm ist die Teilnahme an der Einführung in den Kurs zur Aufklärung und Erläuterung relevanter Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitshinweise verpflichtend“,

ist die Teilnahme an der Kurseinführung Teilnahmevoraussetzung für den maßgeblichen Kurs bzw. das maßgebliche Sportprogramm. Die Buchung und Bezahlung des Teilnahmebetrags allein berechtigt bei diesen Kursen bzw. diesem Sportprogramm nicht zur Teilnahme am Kurs bzw. dem Sportprogramm.

D. h. am einschlägigen Kurs- bzw. Sportprogramm Interessierte müssen an der Kurseinführung, die in der ersten und zweiten Stunde erfolgt, teilnehmen. Ansonsten ist die Teilnahme an diesem Kurs- bzw. Sportprogramm nicht möglich. Wird die Teilnahme an der Kurseinführung versäumt, wodurch die Teilnahme ausgeschlossen ist, besteht kein Anspruch auf Stornierung des gebuchten Kurses/Sportprogramms und/oder Rückerstattung bereits gezahlter Teilnehmerbeiträge. Auch ein Rücktritt vom gebuchten Kurs- bzw. Sportprogramm wegen Verhinderung der Teilnahme infolge nicht erfolgter Teilnahme an der vorgeschriebenen Kurseinführung ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Wahl des richtigen Kursniveaus: bitte beachteten Sie die verschiedenen Kursniveaus und suchen Sie sich das richtige Niveau aus. Sollten wir feststellen, dass das Kursniveau zu hoch gewählt wurde, behalten wir uns vor, (ggf. auch ersatzlos) die weitere Teilnahme am Kurs zu untersagen.

 

Wir weisen darauf hin, dass bei allen Hochschulsportveranstaltungen mit Kontrollen gerechnet werden muss. Bitte bringen Sie deshalb Ihr Teilnahmeticket, sowie einen gültigen Studierenden- bzw. Bedienstetenausweis zu den einzelnen Kursen mit. Speziell bei Großveranstaltungen kann es dabei ggf. zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.