Exzellenzstrategie

Innovation Grants - Lebens- und Naturwissenschaften

Die Innovation Grants in den Lebens- und Naturwissenschaften ermöglichen die Prüfung der Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen in die Anwendung (Proof of Concept).
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen die Möglichkeit erhalten, die in der Doktorarbeit erlangten Erkenntnisse in verwertbare Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte umzusetzen. Förderfähige Projekte müssen in Aussicht stellen, dass die Ergebnisse im Laufe der Förderung zu einer wirtschaftlichen Verwertung kommen. Kooperationen mit gewerblichen Einrichtungen werden als mögliche Verwertungsoption begrüßt, zumal diese alternative Karrierewege eröffnen können. Jedoch sollte hier ein ernsthaftes Interesse des Unternehmens an dem beantragten Projekt dokumentiert sein (z.B. Letter of Intent - LoI, laufende Kooperationsverhandlung, Kooperationsvertrag). 
Projekte, die eine klinische Studie zum Ziel haben, können im Rahmen dieses Programms nicht gefördert werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei diesem Förderprogramm das Hauptaugenmerk auf der wirtschaftlichen Verwertbarkeit liegt und die wissenschaftlichen Erfolgsaussichten nicht primär im Fokus stehen. 
 

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden sowie PostDocs, die Mitglieder bzw. Angehörige der Universität sind, sofern diese auch an der Universität verortet sind. (Gemäß §7 und §8 der Grundordnung)

Voraussetzungen

Die Antragstellung darf frühestens sechs Monate vor bzw. maximal drei Jahre nach Abschluss des Promotionsverfahrens erfolgen. Da es sich um ein Postdoc-Förderprogramm handelt, kann die Förderung erst begonnen werden, wenn das Promotionsverfahren mit dem Erhalt der Urkunde offiziell abgeschlossen ist. Das Projekt ist innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung zu beginnen, ansonsten erlischt die Förderung.
Die Durchführung des Projektes sowie die Finalisierung der Transferleistung müssen an der Universität Tübingen erfolgen und dürfen (mit Ausnahme von An-Instituten) nicht an einer anderen Einrichtung durchgeführt werden.
Der Antrag muss von einer Professorin/einem Professor bezüglich der inhaltlichen Beratung, der Unterbringung und der Infrastruktur unterstützt werden. Die Innovation Grants sind ein personenbezogenes und kein projektbezogenes Förderprogramm, d.h. bei einem eventuellen Weggang der geförderten Person von der Universität Tübingen erlischt die Förderung durch den Innovation Grant.

Förderumfang

Die Innovation Grants werden für maximal 24 Monate bewilligt. Danach muss das Projekt abgeschlossen sein bzw. extern zur Anwendung gebracht werden. Es werden Mittel sowohl für die Stelle der Antragstellerin/des Antragstellers als auch für eine Mitarbeiterstelle bzw. studentische Hilfskräfte sowie Sach- und Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. 

Ausschreibungsturnus

Halbjährlich

Fristen

  • Freischaltung der elektronischen Datenbank: 01.02. und 01.08.
  • Bewerbungsfristen sind der 28.02. und der 31.08. eines jeden Jahres.

Wir bitten um Beachtung der Bewerbungsfristen! Bis zum entsprechenden Datum müssen aller erforderlichen Schreiben und Formulare mit Originalunterschriften vorliegen und zusätzlich zum Hochladen in der Antragsdatenbank in Papierform eingereicht werden.

Kontaktadresse zur Einreichung der Anträge:

Die Anträge sind in der elektronischen Datenbank hochzuladen sowie in Form einer gedruckten Ausfertigung einzureichen bei Frau Dr. Nora von Ameln, Zentrale Verwaltung, Dez.II, Rümelinstraße 32.

Als Ansprechpartner für Fragen steht Ihnen die Wirtschaftskoordination zur Verfügung:

wirtschaftskoordination@uni-tuebingen.de

07071 / 29-76812

Antragstellung

Antragsumfang max. 6 Seiten:

  • Deckblatt mit Titel, Name und Institut, Kontaktdaten
  • Detaillierte Beschreibung des Projektes zur Umsetzung der Forschungsergebnisse in eine wirtschaftliche Verwertung (Verfahren, Dienstleistung, Prototyp, Produkt). Mögliche externe Partner sind zu benennen und deren Interessensbekundung am Projekt zu belegen (Annex).
  • Zielsetzung der Förderung: dauerhafte Firmenkooperation, Lizenzierung/Patentierung, Firmengründung usw.
  • Zeitplan für die Durchführung des Projektes mit Meilensteinen und Finanzplanung
  • Darstellung der Anschlussfinanzierung, wenn erforderlich (z.B. externe Förderprogramme)

Annex:

  • Zusammenfassung: Projektbeschreibung in Kurzform, geplante Maßnahmen, Marktsituation, Innovationspotential des Projektes (zur Veröffentlichung vorgesehen; max. 1 Seite; Arial 11; einzeilig), bitte sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch einreichen,
  • Lebenslauf und Publikationsliste sowie Zukunftsperspektive der antragstellenden Person,
  • Unterstützungsschreiben der betreuenden Person inkl. Bestätigung der Unterbringungsmöglichkeit und Bereitstellung der Infrastruktur während der Projektlaufzeit,
  • Zusicherung, dass bei vorzeitigem Abbruch des Projektes evtl. eingestelltes nicht-wissenschaftliches Personal für die Vertragslaufzeit von der Arbeitsgruppe übernommen wird,
  • Ein weiteres Unterstützungsschreiben aus dem wissenschaftlichen Umfeld,
  • Ein Unterstützungsschreiben von externen Kooperationspartnern - dokumentiertes ernsthaftes Interesse an dem Projekt (z.B. Letter of Intent, laufende Kooperationsverhandlung, Kooperationsvertrag),
  • Das Formular „Erklärung und Informationsblatt“ in Downloads bitte ausgefüllt und unterschrieben von der Institutsleitung und vom Dekanat einreichen.

Falls eine Ausgründung geplant ist, wird ein Businessplan von etwa 5 Seiten Umfang gefordert, der ebenfalls dem Anhang beizulegen ist. Hinweise für die erfolgreiche Erstellung eines Businessplans finden Sie etwa unter: https://www.existenzgruendungsportal.de/Navigation/DE/So-gehts/Businessplan/businessplan oder im Downloadbereich der BIOPRO (Gründerhandbuch).

Darüber hinaus bietet die Wirtschaftskoordination der Universität Tübingen im Vorfeld der Bewerbung eine Beratung an. Es wird dringend geraten, von diesem Beratungsangebot rechtzeitig vor Antragstellung Gebrauch zu machen. Alle Anträge werden nach Eingang einer formalen Prüfung durch die Wirtschaftskoordination unterzogen (eligibility check). Sollte im Antrag der Transferaspekt nicht ausreichend berücksichtigt werden, wir der Antrag nicht zur Begutachtung weitergereicht.

Auswahlverfahren

Alle Anträge werden von fachlich kompetenten externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Hochschul- und Wirtschaftsbereich sowie von einer internen Kommission begutachtet. Die Mittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben, um sicherzustellen, dass die Projekte über innovatives Potential und Realisierungschancen verfügen. Die finale Bewilligung erfolgt durch das Rektorat. Bitte sehen Sie davon ab, Gutachterinnen oder Gutachter für Ihr Projekt vorzuschlagen.

Kriterien für die Vergabe sind:

  • Innovationsgehalt des Antrages und wirtschaftliche Attraktivität,
  • Durchführbarkeit und unternehmerische Eignung,
  • Perspektiven für die Realisierung und Nachhaltigkeit des Projektes,
  • Wissenschaftliche Qualität: Relevanz, Originalität und Aktualität der zugrundeliegenden Arbeit.

Aktuell geförderte Projekte

Hier kommen Sie zur Kurzvorstellung der aktuell geförderten Projekte