Master of Science Schulpsychologie

Die Universität Tübingen bietet einen Masterstudiengang Schulpsychologie an. Dieser ist an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen angesiedelt, das Lehrangebot wird jedoch fakultätsübergreifend bestritten, d.h. sowohl von der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät als auch der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät getragen. Hierbei besteht eine intensive Kooperation zum Fachbereich Psychologie sowie dem Hector-Institut für Empirische Bildungsforschung. Des Weiteren besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Schulpsychologie und der Graduiertenschule und Forschungsnetzwerk LEAD.

Reform der Psychotherapeutenausbildung

Der Bundestag hat am 26. September 2019 die Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen: Protokoll. 
Mit dem Gesetz wird es Abiturienten ermöglicht, direkt ein Universitätsstudium der Psychotherapie zu absolvieren. Die Approbation kann nach einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung künftig bereits nach dem Studium, aufgeteilt in ein (polyvalentes) dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium, beantragt werden.
Der Bundesrat hat am 8. November 2019 der Reform der Psychotherapeutenausbildung zugestimmt: Beschluss.
Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) finden Sie auf der DGPs-Homepage.
Informationen zur Umsetzung der Reform am Studienstandort Tübingen und zur künftigen Ausbildung in Psychotherapie finden Sie auf den Seiten der Studierendenberatung des Fachbereichs. Weitere Informationen zur Psychotherapie -Weiterbildung und -Ausbildung finden auf den Seiten der DGPs.

 

Erfülle ich mit dem Masterabschluss Schulpsychologie die Voraussetzungen für die Psychotherapie-Ausbildung?

Wenn Sie einen ‚alten‘ BSc Abschluss in Psychologie haben (Beginn vor dem WS2021/22), können Sie in den meisten Bundesländern mit einem MSc Schulpsychologie auch zur Psychotherapieausbildung zugelassen werden (bis 2032 sollte diese Ausbildung dann abgeschlossen werden). Die Landesprüfungsämter prüfen die Voraussetzungen einer Ausbildung als Psych. Psych.therapeut*in jedoch genau und wir können aufgrund der individuellen Bewerbung (bei den unterschiedlichsten Ausbildungsstätten mit den unterschiedlichsten Zulassungskriterien) & Begutachtung leider natürlich KEINE Gewähr geben, dass Sie mit dem Master of Science Schulpsychologie einen Ausbildungsplatz als Psych. Psych.therapeut*in erhalten werden.