Uni-Tübingen

Exmatrikulation

Wenn Sie als Studierender Ihre Immatrikulation (Einschreibung) an der Universität Tübingen beenden wollen, können Sie sich jederzeit beim Studierendensekretariat exmatrikulieren. Normalerweise wird die Exmatrikulation nach dem Studienende (bestandene Hauptprüfung) zum nächsten Semesterende vorgenommen (31. März Ende Wintersemester bzw. 30. September Ende Sommersemester). Sie können sich jedoch auch zu jedem Datum zwischen der Antragstellung und dem nächsten Semesterende exmatrikulieren. Eine Exmatrikulation zu einem Datum in der Vergangenheit ist nicht möglich. Üblich ist, dass sich die Studierenden zum Studienabschluss selber exmatrikulieren. Sofern Sie dies nicht machen, müssen wir Sie zum nächsten Semesterende von Amts wegen exmatrikulieren.

Sie können sich also bereits jetzt zum Semesterende exmatrikulieren.

Wenn Sie sich derzeit im Prüfungsverfahren befinden und sich z. B. zur Umgehung der Beiträge exmatrikulieren wollen, erkundigen Sie sich bitte vor der Exmatrikulation bei Ihrem Prüfungsamt über die Folgen für Ihren Prüfungsanspruch. Das Studierendensekretariat kann Ihnen derartige Fragen nicht beantworten.

Exmatrikulationsantrag

Um Sie ordnungsgemäß exmatrikulieren zu können, benötigt das Studierendensekretariat von Ihnen ein Exmatrikulationsantrag mit dem Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek.

Bitte nutzen Sie wenn immer möglich diesen Onlineantrag ( * sind Pflichtfelder). Sie erhalten dann eine Bestätigungsemail und Ihr Antrag geht direkt an die Leihstelle der Universitätsbibliothek. Die Leihstelle leitet den Antrag dann nach der Entlastung an das Studierendensekretariat weiter. Von dort erhalten Sie dann Ihre Exmatrikulationsbescheinigung.

Den Exmatrikulationsbescheid benötigen Sie unter anderem, wenn Sie sich an einer anderen Hochschule wieder einschreiben wollen.

Die Vorlage weiterer Unterlagen ist zur Exmatrikulation nicht erforderlich. Ihren Studierendenausweis dürfen Sie zur Erinnerung behalten.

Zugang zu den elektronischen Diensten nach der Exmatrikulation

Zu ALMA und der studentischen Emailadresse haben Sie noch einen Monat nach dem Exmatrikulationsdatum Zugriff. Das ZDV informiert Sie dann per Email über das verbindliche Endedatum

Zu Illias und vielen für die Universität kostenpflichtigen externen Diensten haben Sie dagegen nur bis zwei Wochen nach dem Exmatrikulationsdatum Zugang. Danach wird dieser Zugang ohne weitere Information gesperrt.

Weitere Hinweise zur Exmatrikulation

Wenn Sie noch über Kopierguthaben verfügen, können Sie sich dieses im Servicepoint des Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim AöR in der Mensa auszahlen lassen. Hier finden Sie die Anschrift und Öffnungszeiten des Servicepoints.

Eine Rückzahlung des Verwaltungskostenbeitrages von 70,- € ist nur dann möglich, wenn bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn eine Exmatrikulation erfolgt. Maßgeblich ist dabei der Eingang des vollständigen Exmatrikulationsantrages beim Studierendensekretariat (Ausschlussfrist!). Bei einer Exmatrikulation vor dem Semesterbeginn werden wir die 70,- € automatisch auf das Ausgangskonto zurücküberwiesen. Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben oder Sie bar bezahlt haben, teilen Sie uns bitte schriftlich Ihre aktuelle Bankverbindung für die Rückzahlung mit. Bei einer Exmatrikulation nach dem Semesterbeginn müssen Sie die Rückzahlung schriftlich beantragen: Antrag auf Rückerstattung der Studiengebühr /des Verwaltungskostenbeitrags

Wenn Sie bereits den Semesterbeitrag (derzeit 84,80 €) für das nächste Semester bezahlt haben, gilt für die Rückzahlung folgendes : Bei einer Exmatrikulation bis zum Ende des Vorsemesters werden wir Ihnen das Geld automatisch auf das Ausgangskonto zurücküberweisen. Bei einer Exmatrikultation nach dem Semesterbeginn kann Ihnen dieses Geld in bestimmten Fällen auf schriftlichen Antrag vom Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim AöR zurückgezahlt werden. Die näheren Regelungen können Sie der Beitragsordnung des Studierendenwerk entnehmen. Bei der Antragstellung ist eine Kopie des Exmatrikulationsbescheides vorzulegen. Ansprechpartnerin ist Frau Romeser vom Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim AöR, Friedrichstraße 21, 72072 Tübingen, Telefon 07071 29 73839, Email: ingrid.Romeser[t]sw-tuebingen-hohenheim.de

Sofern Sie bereits den Beitrag von 12,- € Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft bezahlt haben, gilt für die Rückzahlung folgendes : Bei einer Exmatrikulation bis zum Ende des Vorsemesters werden wir Ihnen das Geld auotmatisch auf das Ausgangskonto zurücküberweisen. Bei einer Exmatrikulation nach dem Semesterbeginn kann Ihnen das Geld in bestimmten Fällen auf schriftlichen Antrag zurückgezahlt werden. Bitte wenden Sie sich dazu direkt bei der Verfassten Studierendenschaft.

 

Wenn Sie unseren Onlineantrag nicht benutzen wollen oder können, finden Sie hier auch noch den klassischen Antrag :

Hier erhalten Sie den Exmatrikulationsantrag als PDF-Dokument
Application for termination of enrollment

Sie können den Antrag (ausgefülltes PDF ohne Unterschrift oder Scann bzw. Foto) per Email möglichst von Ihrer studentischen Emailadresse aus an die UB schicken: ortsleihespam prevention@ub.uni-tuebingen.de

Sie können auch während der Öffnungszeiten in die Universitätsbibliothek kommen, um den Entlastungsvermerk zu erhalten oder den Antrag an die Universitätsbibliothek, Leihstelle, Postfach 2620, 72016 Tübingen schicken. Die Universitätsbibliothek versieht den Antrag dann wenn möglich mit dem Entlastungsvermerk (Bescheinigung, dass Sie dort keine Außenstände mehr haben) und schickt den Antrag an das Studierendensekretariat weiter. Vom Studentensekretariat erhalten Sie dann per Briefpost Ihren Exmatrikulationsbescheid.

Für Ihre weitere Zukunft wünscht Ihnen die Universität Tübingen alles Gute.

Sofern Sie weiterhin mit der Universität Tübingen verbunden bleiben wollen, gibt es hierfür zwei Möglichkeiten:

UTA Universität Tübingen Alumni, Rümelinstraße 27, 72070 Tübingen, Email alumnispam prevention@uni-tuebingen.de oder

Die Mitgliedschaft im Universitätsbund (Vereinigung der Freunde der Universität Tübingen e.V.), Geschäftsstelle Wilhelmstraße 7, 72074 Tübingen, Telefax 07071 29 5995, E-Mail unibundspam prevention@uni-tuebingen.de.

Kontakt

Bitte geben Sie bei Anfragen Ihre Bewerber- oder Matrikelnummer an, sofern vorhanden.

Studierendensekretariat

Postanschrift

Wilhelmstraße 19 
72074 Tübingen

Kontakt per Telefon:
+49 7071 29-74444
Montag bis Freitag:
8.30 Uhr - 11.30 Uhr
Montag bis Donnerstag:
13.00 Uhr - 15.00 Uhr

E-Mail schreiben

Fax: +49 7071 29-5550

Öffnungszeiten:

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