Uni-Tübingen

Förderung

Förderfähige Teilnehmende

Grundsätzlich sind alle Mitarbeitenden der Universität Tübingen und des Universitätsklinikums förderfähig. 

Dozentinnen und Dozenten können nur dann als Personal über das Erasmus+ Programm gefördert werden, wenn sie in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen.

Emeritierte Professorinnen und Professoren und Lehrende im Ruhestand können für eine STA-Mobilität in Betracht gezogen werden, es muss jedoch eine vertragliche Verbindung zwischen der Hochschule und dem Teilnehmenden bestehen und die versicherungstechnische Seite sollte geklärt sein.

Förderfähige Aktivitäten

Personalmobilitäten sind in Richtung jedes anderen Programmlands oder jedes Partnerlands (Region 13 und 14) möglich, insofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, sind noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Hochschulmitarbeitende, die entsendende und die aufnehmende Organisation müssen vor Beginn der Mobilität eine Mobilitätsvereinbarung  – Mobility Agreement – unterzeichnen.

Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA)

Eine Förderung von Personalmobilitäten zu Lehrzwecken über Erasmus+ ist nur dann möglich, wenn der Lehraufenthalt an einer Partnerhochschule stattfindet und zwischen den Fachbereichen/Instituten fachspezifische Vereinbarungen bestehen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Partnerhochschulen. Falls die Partnerhochschule zu den europäischen Mitgliedsuniversitäten der CIVIS-Allianz gehört, dann ist ein Lehraufenthalt auch ohne fachspezifische Vereinbarung möglich.

Eine Mobilität zu Lehrzwecken (STA) erfordert ein Deputat von 8 Unterrichtsstunden je volle Woche (bei 4 Wochen = 4 × 8 Stunden). Bei Mobilitäten, die über eine Woche (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) hinausgehen, wird das notwendige Deputat anteilig berechnet.

Personalmobilität zu Schulungszwecken (STT)

Personalmobilitäten zu Schulungszwecken müssen einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und die Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen. Die Beurteilung des Bezugs zur beruflichen Fortbildung erfolgt über die Genehmigung des Dienstreiseantrags.   

Mögliche förderfähige Formen von Schulungszwecken sind z.B. Sprachkurse, Staff Weeks, Workshops, Workshadowing/Hospitationen. Personalmobilitäten zu Schulungszwecken können nicht nur an Hochschuleinrichtungen stattfinden, sondern auch an öffentlichen oder privaten Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind.

Gänzlich passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. 

Personalmobilitäten zu Lehrzwecken und Schulungszwecken (STA combined)

Eine Personalmobilität kann in Form einer Lehrphase in Kombination mit einer Schulungsphase erfolgen und dann insgesamt als Lehrphase (STA) gefördert werden. Eine Mobilität zu Lehr- oder Schulungszwecken kann in mehr als einer aufnehmenden Organisation im gleichen Land stattfinden und dennoch als eine einzelne Lehr- oder Schulungsphase gelten.

Wird während eines einzelnen Auslandsaufenthalts die Lehrtätigkeit mit einer Schulungsaktivität kombiniert, reduziert sich die Mindestzahl der Unterrichtsstunden je volle Woche (oder in einem kürzeren Aufenthaltszeitraum) auf 4 Stunden. Bei Mobilitäten, die über eine Woche (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) hinausgehen, wird das notwendige Deputat anteilig berechnet.

Förderdauer

Eine Erasmus+-Förderung (STT/STA) ist im Umfang von mind. 2 - max. 14 aufeinanderfolgenden Tagen möglich, wenn das Ziel der Mobilität ein Programmland ist, oder wenn es sich um eine short blended Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA blended) handelt. Dies bedeutet, dass der physische Aufenthalt mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombiniert wird, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. 

Eine Erasmus+-Förderung ist im Umfang von mind. 5 - max. 14 aufeinanderfolgenden Tagen möglich, wenn das Ziel der Mobilität ein Partnerland ist, oder wenn es sich um eine short blended Personalmobilität zu Schulungszwecken (STT blended) handelt. Dies bedeutet, dass der physische Aufenthalt mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombiniert wird, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. 

Die Maximalförderdauer in der Programmlinie KA131 musste auf maximal 14 Tage pro akademisches Jahr begrenzt werden. Hierzu zählen nur die Tage des tatsächlichen Aufenthalts. Reisetage für An- und Abreise und zusätzliche Reisetage für Green Travel werden gesondert gezählt, müssen aber nachweislich begründet werden. Diese 14 Tage müssen nicht am Stück verbraucht werden, sondern können auf maximal 2 Mobilitäten innerhalb eines akademischen Jahres verteilt werden. Nur so können wir gewährleisten, dass alle Mitarbeitenden auch in Zukunft in gleichem Maße vom Erasmus+ Programm profitieren können.

Um Mitarbeitende nicht vor die Wahl zu stellen, zwischen einem Engagement im Rahmen der Europäischen Hochschulallianz CIVIS und eigenen Projekten ohne Bezug zur CIVIS-Hochschulallianz entscheiden zu müssen, steht für Mobilitäten, welche aus der Zusammenarbeit der Allianz hervorgegangen sind (Angebotsüberblick), in der Programmlinie KA131 ein weiteres Förderkontingent von maximal 14 Tagen pro akademisches Jahr zur Verfügung. Diese 14 Tage müssen nicht am Stück verbraucht werden, sondern können auf maximal 2 Mobilitäten innerhalb eines akademischen Jahres verteilt werden.

Fördersätze

Die mögliche Gesamtfördersumme setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: 

  • einer pauschalen Förderrate für die individuelle Unterstützung für physische Kurzzeitmobilitäten nach Ländergruppe
  • einer Reisekostenpauschale für Standardreisen bzw. nachhaltige Reisen in Abhängigkeit von der Distanz zwischen Tübingen und der aufnehmenden Einrichtung
  • zusätzliche Reisetage für die An- und Abreise nach Bedarf

Details zu den Fördersätzen und zusätzlichen Reisetagen finden Sie in unserer Übersicht: 
Fördersätze Projekt 2024 

Realkostenanträge

Abweichend von den regulären Fördersätzen kann in besonderen Fällen auch ein Realkostenantrag gestellt werden. Mit einem Realkostenantrag können:

  • Geförderte mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung und Geförderte mit Kind/ern eine finanzielle Zusatzförderung für auslandsbedingte Mehrkosten beantragen. Ausführliche Informationen finden Sie im Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzförderung. Bitte informieren Sie sich frühzeitig, falls Sie eine finanzielle Zusatzförderung benötigen. Der finale Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität über einen OneDrive-Ordner bei der NA DAAD eingereicht werden.

Weitere Finanzierungsquellen

Ergänzend oder alternativ zur EU-Förderung (mobile Teilnehmende mit einer „Zero Grant-Förderung“) können Personalmobilitäten durch regionale, nationale oder sonstige Finanzmittel finanziert werden, die von einer anderen Organisation als der Nationalen Agentur (z. B. von einem Ministerium oder von Regionalbehörden) verwaltet werden. EU-Finanzhilfen können auch durch andere Mittel aus dem EU-Haushalt (ESF usw.) ersetzt werden. Eine Doppelfinanzierung derselben Aktivität aus EU-Mitteln ist nicht erlaubt (z.B. Doppelfinanzierung von Fahrtkosten aus EU-Mitteln).

Bewerbungsablauf

Vor der Bewerbung

Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir die Förderfähigkeit und ggf. die Verfügbarkeit von Fördermitteln überprüfen können. Im Optimalfall haben Sie bereits eine Einladung von einer Gastinstitution erhalten, die Sie uns zusenden können, oder Sie haben ein bestimmtes Angebot gefunden, welches Ihr Interesse geweckt hat. Sie können sich selbstverständlich auch schon vorab allgemein beraten lassen.

Sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten über Ihre geplante Mobilität und klären Sie ab, ob die Mobilität als Dienstreise unterstützt wird. Dies betrifft insbesondere Personalmobilitäten zu Schulungszwecken. Die Personalabteilung können Sie zu diesem Zeitpunkt bereits über Ihre Mobilität informieren, indem Sie das Formular zur Entsendung (A1-Bescheinigung) einreichen, welches Sie im Downloadbereich der Personalabteilung finden. Je nach Aufenthaltsort sollten Sie sich auch um einen Termin zur arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge (Reisevorsorge) bei der Arbeitmedizinischen Ambulanz kümmern.   

Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Hinweise zu Dienstreisen auf den Seiten des Sachgebiets Dienstreisen, Reisekosten, Exkursionen (Dezernat VI – Personal und Innere Dienste). 

Vor der Reise

  1.  Registrieren Sie sich in unserem Bewerbungsportal Mobility-Online, indem Sie die Online-Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt ausfüllen. Wählen Sie dort je nach geplanter Mobilität entweder die Option:
    Erasmus+ Personalmobilität - Lehraufenthalt (STA) oder Erasmus+ Personalmobilität - Fortbildung (STT)

    Falls Sie bereits in Mobility-Online registriert sind, wird das vom Bewerbungsportal erkannt, insofern Sie die identischen Daten zur Person eintragen, die Sie bei der letzten Bewerbung verwendet haben. 

  2. Vervollständigen Sie Ihre Personenstammdaten bzw. überprüfen Sie die weitere Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, falls Sie bereits im System registriert waren. 

  3. Laden Sie Ihr Einladungsschreiben hoch. Das Einladungsschreiben sollte Angaben zur Gastinstitution, zum Zeitraum der physischen Mobilität und zum Zweck ihrer Mobilität (falls zutreffend inkl. Lehrumfang in Stunden, zusätzlicher virtueller Anteile) enthalten.

  4. Laden Sie Ihren genehmigten Dienstreiseantrag hoch. Achten Sie darauf, dass ihr Antrag auch von Ihrer Vorgesetzten/ Ihrem Vorgesetzten und der genehmigenden Stelle unterschrieben ist und das Feld Genehmigung angekreuzt wurde.

  5. Falls Sie angegeben haben, dass Sie nachhaltig reisen werden ("Green Travel"), müssen Sie zusätzlich auch noch eine von Ihnen unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung zum nachhaltigen Reisen einreichen, welche Ihnen in diesem Fall im Bewerbungsportal zum Download bereitgestellt wird.

  6. Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Aufenthalt möglichst detailliert. Ihre Antworten sind ein Bestandteil des Mobility Agreements, welches Ihnen im Anschluss zum Download bereitgestellt wird. Zusammen mit dem Mobility Agreement wird Ihnen auch ein Grant Agreement und ein Vordruck für die Bestätigung der Gasteinrichtung (siehe Abschnitt “Während der Reise”) zum Download bereitgestellt. 

    Die Schritte 3 - 6 können parallel bearbeitet werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Daten aus den Schritten 1 - 6 korrekt sind, bevor Sie das Mobility Agreement drucken, um nachträgliche Änderungen der Vereinbarungen, insofern diese noch möglich sind, zu vermeiden. Falls es Ihnen nicht möglich ist Angaben nachträglich zu ändern, kontaktieren Sie uns, damit wir die Änderungen für Sie vornehmen können. 

  7. Laden Sie das Mobility Agreement herunter und unterschreiben Sie das Dokument. Danach schicken Sie das Dokument per E-Mail zur Unterschrift an die Gastinstitution. Schicken Sie das Mobility Agreement mit den zwei Unterschriften dann zusammen mit dem von Ihnen unterschriebenen Grant Agreement an staff-mobilityspam prevention@erasmus.uni-tuebingen.de. Wir unterschreiben die beiden Agreements und laden die Dokumente in Mobility-Online hoch. Sobald Ihre Bewerbungsunterlagen final noch einmal überprüft wurden, erhalten Sie eine automatische E-Mail über die Vollständigkeit oder eine manuelle E-Mail über ggf. noch nachzureichende Unterlagen.

    Bitte beachten Sie, dass wir das Grant Agreement erst dann unterschreiben können, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Während der Reise

  1. Sammeln Sie alle Original-Belege und Rechnungen von Ihrer Unterkunft und der Reise (Flugtickets, Zugtickets, Tankbelege etc.) für die Reisekostenrechnung.

  2. Lassen Sie sich die Bestätigung der Gasteinrichtung ("Letter of Confirmation"), am Ende Ihrer physischen Mobilitätsphase, von der Gasteinrichtung unterschreiben. Insofern die Bestätigung alle benötigten Informationen enthält, können Sie auch eine Vorlage der Gasteinrichtung anstatt der in Mobility-Online hinterlegten Vorlage verwenden.  

Nach der Reise

Bevor die Auszahlung der Förderung stattfinden kann, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen: 

  1. den EU Participant Report (EU Survey) ausfüllen welcher Ihnen nach Ablauf der physischen Mobilität von der EU per E-Mail zugeschickt wird und die Abgabe in Mobility-Online bestätigen.

    Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner, falls Sie keine E-Mail erhalten und, kontaktieren Sie uns, falls auch im Spam-Ordner keine Nachricht auffindbar ist.

  2. die Bestätigung der Gasteinrichtung in Mobility-Online hochladen.

  3. die Reisekostenrechnung per Hauspost an uns schicken, oder die Unterlagen im International Office (Wilhelmstraße 9) persönlich abgeben.

    Bitte beachten Sie, dass die Reisekostenstelle eine Vergleichsrechnung nach Landesreisekostengesetz (LRKG) durchführt. Ergibt sich durch die Erasmus+ -Förderung ein höherer Erstattungsbetrag, so wird dieser Mehrbetrag dem LBV als geldwerter Vorteil zur Versteuerung gemeldet.

Checkliste

Checkliste Personalmobilitäten (Programmlinie KA131) zu Lehrzwecken (STA) und Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)